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Referat Meilensteine auf dem Weg zur Europäischen Währungsunion

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Meilensteine auf dem Weg zur Europäischen Währungsunion

Bis es zu einem Beschluß über die heute geplante und in Vorbereitung befindliche  Währungsunion kommen konnte, mußten im Nachkriegseuropa viele Integrationsschritte getan werden, um aus den z.T. ehemals verfeindeten Staaten Partner für Europa zu machen. Einige dieser "Meilensteine" werden nachstehend kurz dargestellt.

1.1 Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)

Motive für die EGKS

Der erste Motiv war der Wunsch, die deutsche Montanindustrie kontrollieren zu können. Die deutsche Montanindustrie war im zweiten Weltkrieg das Rückrat der deutschen Rüstungsindustrie. Man dachte, daß die Einbindung in einen europäischen Rahmen, die Verwendung von Montanprodukten für ungewünschte Zwecke verhindern kann.

Das zweite Motiv war das Vorantreiben des Wiederaufbaus und eine Stärkung des Wohlstands. Dadurch sollte eine soziale Befriedung erreicht werden, die zur Entspannung und Stabilisierung in Europa beitragen sollte.

Die politische und wirtschaftliche Stärkung Westeuropas war das dritte Motiv. Die politische Stärkung war vor allem wegen der sich verschärfenden Ost-West-Konfrontation gewollt. Die wirtschaftliche Stärkung Westeuropas war notwendig um im stärker werdenden internationalen Wettbewerb mit USA, Canada und Australien und später auch Japan mithalten zu können.

Das vierte Motiv war der Wunsch die Montanindustrie regulieren zu können, um so Störungen so klein wie möglich zu halten. Störungen können z.B. Überproduktion oder Mangel sein. Zur Gründungszeit der EGKS 1952 herrschte eher ein Mangel an Kohle und Stahl.

Insgesamt hatten die politischen Motive (Befriedung und Stärkung des Wohlstandes Westeuropas) ein höheres Gewicht bei der Gründung der EGKS als die wirtschaftlichen. So gingen die "Väter" der ersten europäischen Einigung Monet und Schuman davon aus, daß eine politische Integration wichtiger sei als eine rein wirtschaftliche.

Regulierungsbedarf

Wegen der strategischen Bedeutung der Montanindustrie war es wichtig durch Regulierung so einzuwirken, daß es zu einer gerechten Verteilung der Güter kam. Verstärkt wurde die Bedeutung des Montanbereiches durch die vorgelagerte Stellung der Branche, die eine hohe Konjunkturreagibilität hat, und deshalb zum Motor aber auch zum Bremser des Wiederaufbaus werden konnte.

Institutionen - Organe

Die Organe der Montanunion entsprachen im Prinzip bereits denen der späteren EG: im Mittelpunkt ein mit weitgehenden Befugnissen ausgestattetes Exekutivorgan, die "hohe Behörde", deren Entscheidungen in allen Mitgliedsstaaten unmittelbare Geltung hatten, einen "Rat" der nationalen Minister, eine parlamentarische "Versammlung", ein Gerichtshof sowie ein "Beratender Ausschuß" aus Vertretern der betroffenen Interessengruppen.[1]

Trotz des letztlichen Scheiterns der EGKS ist sie als "Vorreiterin" der europäischen Einigung von großer historischer Bedeutung. Das Scheitern der EGKS lag im wesentlichen in den falschen Einschätzungen der wirtschaftlichen Entwicklung zum Zeitpunkt ihrer Konzeption. Man ging am Anfang davon aus einen andauernden Mangel regulieren zu müssen. Wie sich jedoch rasch herausstellte, kam es schnell zu einem Überangebot an Kohle und Stahl.

1.2 Römische Verträge

Auf einer Konferenz in Messina 1955 beschlossen die Außenminister der Montanunionmitgliedsländer, die Schaffung eines vereinigten Europas durch die schrittweise Fusion der nationalen Wirtschaften und durch die Schaffung eines gemeinsamen Markts.

Gleichzeitig sollte der Versuch gemacht werden, auch andere Staaten Westeuropas, vor allem Großbritannien, einzubeziehen. Großbritannien lehnte jedoch ab; die politischen und wirtschaftlichen Bindungen an das neu organisierte Commonwealth waren ihm wichtiger; zudem hielt es die Frage der parlamentarischen Kontrolle der vorgesehenen supranationalen Behörden für ungeklärt. Die skandinavischen Staaten schlossen sich England an, so daß wiederum nur sechs Staaten (BRD, Benelux, Frankreich und Italien) 1957 die "Römischen Verträge" unterzeichneten und damit eine "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft" (EWG) und eine "Europäische Atomgemeinschaft" (Euratom) gründeten.

Es wurde u.a. (in Art. 3) festgelegt:

a)  die Abschaffung der Zölle und der mengenmäßigen Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren sowie aller sonstigen Maßnahmen gleicher Wirkung zwischen den Mitgliedsstaaten;

b)  die Einführung eines gemeinsamen Zolltarifs und einer gemeinsamen Handelspolitk gegenüber dritten Ländern;

c)  die Beseitigung der Hindernisse für den freien Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten;

d)  die Einführung einer gemeinsamen Politik auf dem Gebiet der Landwirtschaft;

e)  die Einführung einer gemeinsamen Politik auf dem Gebiet des Verkehrs;

f)   die Errichtung eines Systems, das den Wettbewerb innerhalb des gemeinsamen Markts vor Verfälschungen schützt;

g)  die Anwendung von Verfahren, welche die Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedsstaaten und die Behebung von Störungen im Gleichgewicht ihrer Zahlungsbilanz ermöglichen;

h)  die Angleichung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften, soweit dies für das ordnungsgemäße Funktionieren des gemeinsamen Markts erforderlich ist;

i)   die Schaffung eines europäischen Sozialfonds, um die Beschäftigungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer zu verbessern und zur Hebung ihrer Lebenshaltung beizutragen;

j)   die Errichtung einer Europäischen Investitionsbank, um durch Erschließung neuer Hilfsquellen die wirtschaftliche Ausweitung der Gemeinschaft zu erleichtern;

k)  die Assoziierung der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete, um den Handelsverkehr zu steigern und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung durch gemeinsame Bemühungen zu fördern.

1. 3 Fortschritte und Stagnation

Nach der im EWG-Vertrag vorgesehenen Zeitfolge sollte der Gemeinsame Markt während einer Übergangszeit von zwölf Jahren, d.h. bis zum 31. Dezember 1969, schrittweise verwirklicht werden. Dieses Ziel wurde jedoch nicht erreicht. Lediglich im Bereich des freien Warenverkehrs gelang es, und zwar früher als vorhergesehen, mit der Errichtung einer Zollunion die Voraussetzungen für einen Freihandel innerhalb der Gemeinschaft zu schaffen. Andere wichtige Wirtschaftsbereiche, wie der freie Personen- und Dienstleistungsverkehr, die Niederlassungsfreiheit und der freie Kapital- und Zahlungsverkehr, kamen abgesehen von einzelnen Teilerfolgen hingegen nicht entscheidend voran. Auch die angestrebte Konvergenz der nationalen Wirtschaftspolitiken blieb in den Wirtschaftskrisen der 70er Jahre ohne zählbaren Erfolg stecken. Von einem wirklichen Gemeinsamen Markt, in dem die nationalen Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten für den Wirtschaftsverkehr keine Rolle mehr spielen, konnte bis weit in die 80er Jahre keine Rede mehr sein.

Es bedurfte neuer politischer Anstöße, um den wirtschaftlichen Einigungsprozeß aus der Sackgasse, in die er hineingeraten zu sein schien, wieder herauszuführen.[3]

1.4 Binnenmarkt

Diese Anstöße kamen Mitte der 80er Jahre aus der Kommission in Gestalt des Binnenmarktprogramms "Europa 92", das der Kommissionspräsident Jaques Delors am 12. März 1985 vor den Abgeordneten des Europäischen Parlaments entwickelte und das die Vollendung eines europäischen Binnenmarktes bis Ende 1992 vorsah. Zu diesem Zweck stellte die Kommission im Jahre 1985 in einem "Weißbuch" einen Katalog von konkreten Maßnahmen auf, die zur Vollendung des Binnenmarktes nach einem genau festgelegten Zeitplan bis Ende 1992 zu treffen waren.


Dieses Weißbuch wurde 1985 vom damaligen Vorsitzenden der Kommission Jaques Delors vorgelegt. Der Binnenmarkt sollte nicht nur für den Warenverkehr gelten, sondern auch den freien Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sowie die Niederlassungsfreiheit innerhalb der Gemeinschaft garantieren. Weiter sollten auch die nicht-tarifären Handelshemmnisse abgebaut werden. Unter nicht-tarifären Handelshemmnissen werden physikalische Barrieren (z.B. Grenzen), fiskalische Barrieren (z.B. Steuern) und technische

Barrieren (z.B. unterschiedliche Produktnormen) verstanden. Das Binnenmarktkonzept sieht zwei Möglichkeiten vor diese nicht-tarifären Handelshemmnissen zu beseitigen. Die erste ist einheitliche Zulassungsbestimmungen (Harmonisierung) von Produkten. Die zweite ist die Strategie der gegenseitigen Anerkennung. Das bedeutet, daß z.B. eine Bohrmaschine, die in Portugal in den Handel gebracht werden darf, auch in Deutschland verkauft werden kann.

Den politischen Auftrag zur Verwirklichung des Programms "Binnenmarkt 1992" erhielt die Kommission vom europäischen Rat noch im gleichen Jahr auf dem Gipfeltreffen in Mailand. Um aber mit einiger Aussicht auf Erfolg in nur sieben Jahren ein Ziel zu erreichen, das mit weniger Mitgliedstaaten in fast drei Jahrzehnten nicht verwirklicht werden konnte, bedurfte es mehr als nur einer politischen Willenserklärung und der Verabschiedung eines Programms: Das Ziel "Binnenmarkt 1992" mußte Bestandteil des Gründungsvertrags der E(W)G werden.

Dies wurde mit der am 1. Juli 1987 in Kraft getretenen Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) erreicht, durch die der E(W)G-Vertrag um einen Artikel ergänzt wurde.[4]

Nach Inkrafttreten des Binnenmarkts am 31.12.1992 hatte die o.g. Strategie der gegenseitigen Anerkennung konkrete Auswirkungen. "Oft behinderten als Schutzvorschriften getarnte Hindernisse den Warenaustausch zwischen den EU-Staaten. Im Streit um die Einfuhr von <<Cassis de Dijon>>-Likör aus Frankreich sah z.B. der Europäische Gerichtshof das deutsche Einfuhrverbot als übertriebene Maßnahme zur Erreichung des erwünschten Ziels (Verbraucherschutz) an und bezeichnete deutliche Angaben auf dem Etikett der Flaschen - hier über den Alkoholgehalt - als ausreichend. Diese Rechtssprechung führt das für die Verwirklichung des Binnenmarkts nicht nur im Warenbereich wegweisende Prinzip der gegenseitigen Anerkennung ein."[5]

1.5 Einheitliche Europäische Akte (EEA)

Die EEA war die erste umfassende Revision der Verträge der drei Europäischen Gemeinschaften EGKS (Montanunion, 1951), EAG (Euratom, 1957) und EWG (1957). Verabschiedet am 28.02.1986, in Kraft seit dem 01.07.1987, bezieht die EEA neue Tätigkeitsfelder in die Verträge mit ein, die seither Gegenstand gemeinsamer Politik der EG-Mitgliedsstaaten sind, u.a. die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) im Bereich der Außenpolitik. Das Ziel einer Währungsunion wurde in der EEA erstmalig in Art. 102a vertraglich fixiert. Im Mittelpunkt der EEA steht die Vollendung des Europäischen Binnenmarktes zum 31.12.1992. Außerdem beinhaltet sie eine Erweiterung der Rechte des Europäischen Parlaments (Einführung des Kooperationsverfahrens) sowie eine teilweise Ablösung des Prinzips der Einstimmigkeit durch eine Mehrheitsentscheidung im Ministerrat, vor allem für die binnenmarktrelevanten Richtlinien und Verordnungen.

"Als Ergänzungsvertrag zu den Römischen Verträgen kann die EEA zwar nicht als 'qualitativer Sprung' bei der Vertiefung der europäischen Integration gewertet werden, doch sie hat wegen ihres nüchternen Augenmaßes und wegen des Interessenausgleichs zwischen allen Mitgliedsstaaten nicht nur eine Zwischenetappe des Einigungsprozesses geschaffen, sondern darüber hinaus auch den Boden für weitergehende Integrationsschritte zur Wirtschafts- und Währungsunion sowie zur Politischen Union bereitet."[6]

1.6 Der Vertrag von Maastricht

Die Regierungschefs der Europäischen Union haben 1991 in Maastricht beschlossen, eine Wirtschafts- und Währungsunion mit einer einheitlichen Währung in Europa zu schaffen. Das heißt, es soll eine gemeinsame Geldpolitik betrieben werden, und es soll ein gemeinsames Geld in den Mitgliedstaaten geben. Damit entfällt der Umtausch und die Umrechnung in die verschiedenen Währungen, und es bestehen auch keine Wechselkursrisiken mehr für die Unternehmen. Es wurden gewisse Kriterien, sogenannte Konvergenzkriterien festgelegt, die die Teilnehmerstaaten erfüllen müssen, wenn sie in den Verbund aufgenommen werden wollen. Ein Europäisches Währungsinstitut (EWI) wurde ins Leben gerufen. Dessen Nachfolgerin wird die Europäische Zentralbank sein, die für die Zinspolitik und die Geldmengensteuerung verantwortlich sein wird. Oberstes Ziel dabei ist die Geldwertstabilität. Diese Europäische Zentralbank soll nach dem Vorbild der Deutschen Bundesbank von politischen Weisungen unabhängig sein. Sie erhält dadurch eine enorme Verantwortung, womit ihr auch große Bedeutung zukommt. Man kann nur hoffen, daß sie wirklich in die Fußstapfen der Deutschen Bundesbank tritt und maßgeblich zur Stabilität der neuen Euro-Währung beitragen kann und wird. Sie muß zunächst durch ihre stabilitätsorientierte Politik entsprechendes weltweites Ansehen auf den Finanzmärkten erlangen, um für die neue Euro-Währung eine psychologische Stütze zu sein und entsprechendes Vertrauen für sie zu schaffen. Nur wenn das gelingt, kann von einer Stabilität der neuen Euro-Währung ausgegangen werden. Der Sitz der Europäischen Zentralbank wird in Frankfurt/Main sein.

Übersicht über die drei Phasen der Wirtschafts- und Währungsunion

Es wurde ein konkreter Stufenplan entwickelt, der den zeitlichen Ablauf der Verwirklichung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion beschreibt. Dieser Terminplan steht im Grünbuch der Europäischen Kommission.

Phase A: Ingangsetzen der Währungsunion (01.01.1998)

Zu Beginn der Phase:

Verzeichnis der Teilnehmer

Termin für den Start der Währungsunion

Termin für die Umstellung des Geldes

Errichtung der Europäischen Zentralbank

Herstellung von Noten und Münzen

Während der Phase:

Vorbereitung und Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen

Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen

Einrichtung zentraler Koordinierungsstellen

Pläne für Kreditwirtschaft und öffentliche Finanzen

Phase A dauert 1 Jahr

Es gelten die bisherigen Währungen

Phase B:

Zu Beginn der Phase:

Festlegung der Umrechnungskurse

Euro-Geld ist eine eigenständige Währung

Geld- und Wechselkurspolitik in der neuen Euro-Währung

Geld-, Kapital- und Devisenmärkte in Euro-Währung

Neuemissionen der öffentlichen Hände in Euro

Jeweilige Bruttozahlungssysteme in Euro

Während der Phase:

Kreditwirtschaft intensiviert die Umstellung

Weitere Umstellung der öffentlichen Hände und Unternehmen

Phase B dauert 3 Jahre

Es gelten nebeneinander

- die eingenständige Euro-Währung als Verrechnungseinheit

- die alten Noten und Münzen zu festen und unveränderbaren Kursen in Relation

zum Euro

Phase C: Einführung des Euro-Geldes (01.01.2002)

Einführung neuer Noten und Münzen

Abschluß der Währungsumstellung bei der Kreditwirtschaft

Einzug von Noten und Münzen in nationaler Währung

Komplette Umstellung des öffentlichen und privaten Sektors

Ausschließliche Verwendung der Euro-Währung

Phase C dauert einige Wochen

Nur noch Euro-Währung, neue Noten und Münzen gültig

Entsprechend den Vereinbarungen von Maastricht soll 1998 festgestellt werden, welche Länder die Konvergenzkriterien erfüllen. Letzte Entscheidung, welche Länder beitreten dürfen, hat dann der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs mit qualifizierter Mehrheit.

Der Weg ist durch den Fahrplan der Maastrichter Beschlüsse vorgezeichnet. Wie sieht die  Situation nun in ausgewählten Ländern aus, die hier betrachtet werden?



Informationen zur politischen Bildung, Heft 213 "Europäische Union", Seite 8

Aus Art. 3 des EWG-Vertrags; zitiert nach EWG, Vertragstext usw.; hrsg. von "europäisches forum", Sonderdruck Nr. 2, Bonn o.J., Seite 19f

Vgl. Borchardt, Klaus-Dieter, "Die Europäische Einigung - Die Entstehung und Entwicklung der Europäischen Union", Luxemburg 1995, Seite 31

Ebenda, Seite 31f

Schreiber, Kristin "Binnenmarkt" in Weidenfeld, Werner u. Wessels, Wolfgang; "Europa von A-Z Taschenbuch der europäischen Integration", Bonn 1995, Seite 93

Läufer, Thomas "Einheitliche Europäische Akte" in Ebenda, Seite 109

Dabei handelt es sich um Deutschland, Frankreich, Italien und England.



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