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Referat OHG (Offene Handelsgesellschaft) - KG (Kommanditgesellschaft)

recht referate

recht referate

OHG (Offene Handelsgesellschaft)

(Gesellschafter haben Kaufmannseigenschaft)


Art:

Reine Personengesellschaft

Firma:

Personenfirma

Haftung:

Alle Gesellschafter sind Vollhafter (sie haften unbeschränkt u. solidarisch, und           nach dem Austreten noch 5 Jahre für alle Schulden die bei ihrem Austritt bereits bestanden haben

Geschäftsführung:

Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet

Mitarbeit:

Jeder Gesellschafter ist zur Mitarbeit verpflichtet und berechtigt (kann aber im
Gesellschaftsvertrag anders vereinbart werden)

Vorteile:

volle Kontrollmöglichkeit aller Unternehmer
Arbeitsteilung möglich

erweiterte Finanzierungsmöglichkeiten

Nachteile:

Konkurrenzverbot (s BS 15)
unbeschränkte, solidarische Haftung. Diese gilt sogar 5 Jahre nach dem Ausscheiden
für alle Schulden, die beim Austritt bestanden!)

KG(Kommanditgesellschaft)

(Komplementär hat Kaufmannseigenschaft, Kommanditist nicht)


Art:

Personengesellschaft

Firma:

Personenfirma

Haftung:

Die Vollhafter (Komplementäre) haften unbeschränkt u. solidarisch (wie OHG-Gesellschafter); sind am Wertzuwachs beteiligt

Die Teilhafter (Kommanditisten) nur mit der Einlage sie sind nicht am
Wertzuwachs beteiligt

Geschäftsführung:

Jeder Komplementär ist zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet
(Kommanditisten nicht)

Mitarbeit:

Komplementäre sind zur Mitarbeit berechtigt bzw. verpflichtet
Kommanditisten haben nur bestimmte Kontrollrechte

Vorteile:

Komplementär: Verbreiterung der Eigenkapitalbasis, ohne die Geschäftsleitung mit
Gesellschaftern teilen zu müssen
Kommanditist: Beteiligung ohne Pflicht zur Mitarbeit, Beschränkung der Haftung
Allgemein: fachlich qualifizierte Kaufleute (Komplementäre)

finanzkräftige Gesellschafter (Kommanditisten)

Nachteile:

Komplementär: enge Bindung an die Ges., unbeschränkte, persönliche u. solidarische
Haftung
Kommanditist: beschränkte Kontrollmöglichkeit

Stille Gesellschaft

(Gesellschafter haben keine Kaufmannseigenschaft)

Art:

Unvollkommene Gesellschaft

Firma:

Gesellschaftsverhältnis kommt in der Firma (des Geschäftsinhabers) nicht zum
Ausdruck, jeder neue Gesellschafter bildet eine neue Stille Gesellschaft

Haftung:

Der Stille Gesellschafter haftet Dritten gegenüber nicht, jedoch
Verlustmöglichkeit bis zum Betrag der Einlage (kann vertraglich ausgeschlossen
werden), nur mit seiner Einlage beteiligt nicht am Wertzuwachs, Haftung auf
Einlage beschränkt

Geschäftsführung:

Der Stille Gesellschafter hat keinen Einfluß auf die Geschäftsführung

Mitarbeit:

Nicht zur Mitarbeit berechtigt bzw. verpflichtet, hat nur Anspruch auf Abschrift
der Bilanz und Einsicht in die Bücher zur Kontrolle des Jahresabschlusses

Vorteile:

Beteiligung ohne Pflicht zur Mitarbeit
Beschränkung der Haftung
Geheimhaltungsmöglichkeiten der Beteiligung gegenüber Dritten (Bsp. s BS 17)

Für die Ges.:

Mehr Eigenkapital, ohne Geschäftsleitung mit anderen Personen teilen zu müssen
Beteiligung scheint nach Außen nicht auf

Nachteile:

Geringe Kontrollmöglichkeit
keine Beteiligung am Wertzuwachs der Ges.

GesmbH(Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Art:

Kapitalgesellschaft

Firma:

Personen-, Sach- od. gemischte Firma (mit dem Zusatz 'Gesellschaft mbH')

Haftung:

Jeder Gesellschafter haftet mit dem Betrag seiner Stammeinlage.

Keine persönliche Haftung, eventuelle Nachschußpflicht, Trennung von
Kapitalbeteiligung und Mitarbeit

Die Gesellschaft als juristische Person haftet unbeschränkt.

Geschäftsführung:

Die Geschäftsführung erfolgt durch einen oder mehrere Geschäftsführer (allenfalls Überwachung durch den Aufsichtsrat)

Organisation:

Generalversammlung (wählt Aufsichtsrat, bestellt Geschäftsführer)
Aufsichtsrat (kontrolliert Geschäftsführer)
Geschäftsführer (führt Geschäfte)

Vorteile:

Beschränkte Haftung (wird häufig wie OHG geführt, nur mit beschränkter Haftung)
Geringe Publizität (nur zur Jahresschlußveröffentlichung verpflichtet, wenn
mehr als 300 Mitarbeiter, 50 Gesellschafter und Mindeststammkapital 1 Mio.

Nachteile:

Geringe Kreditfähigkeit

GesnbR (Gesellschaft nach bürgerlichen Recht)

Art:

Unvollkommene Gesellschaft

Firma:

Keine Firma, nicht im Firmenbuch eingetragen

Haftung:

Die Gesellschafter haften unbeschränkt u. solidarisch

Geschäftsführung:

Die Geschäftsführung erfolgt durch den Gerenten (oder je nach vertraglicher
Regelung auch durch andere oder alle Partner)

Gründung:

weil keine Vollkaufmannseigenschaft erworben werden kann
als Arbeitsgemeinschaft
als Vorgesellschaften

Genossenschaft

Genossenschaften sind Vereine von nicht geschlossener Mitgliederzahl zur Förderung
des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinsamen Geschäftsbetrieb
oder durch Kreditgewährung.

Art:

Wirtschaftliche Vereinigung

Firma:

Sachfirma (mit dem Zusatz 'registrierte Genossenschaft' und Art der Haftung)

Haftung:

Die Mitglieder haften beschränkt oder nur mit ihrem Geschäftsanteilen

Geschäftsführung:

Die Geschäftsführung erfolgt durch den Vorstand (allenfalls Überwachung durch den
Aufsichtsrat)

Mitarbeit:

hängt vom Zweck der Genossenschaft ab

Organisation:

Generalversammlung (jedes Mitglied hat grundsätzlich 1 Stimme, Versammlung der
Mitglieder)

Aufsichtsrat (zwingend vorgeschrieben, kontrolliert Vorstand)

Vorstand (muß Mitglied der Gen. sein, Geschäftsführung)

Kontrolle:

durch Revisionsverband

Versch. Arten:

Einkaufsgenossenschaften (Bezugs- Rohstoffgen.)
Verkaufsgenossenschaften (Absatzgen.)
Verwertungsgenossenschaften
Nutzungsgenossenschaften
Produktionsgenossenschaften
Kreditgenossenschaften (Raiffeisenbanken, Volksbanken)
Konsumgenossenschaften
Bau- und Siedlervereine

AG (Aktiengesellschaft)

Art:

Reine Kapitalgesellschaft

Firma:

In der Regel Sachfirma (mit dem Zusatz 'Aktiengesellschaft')

Haftung:

Jeder Aktionär haftet mit dem Betrag seiner Aktien
Die Gesellschaft als juristische Person haftet unbeschränkt

Geschäftsführung:

Die Geschäftsführung erfolgt durch den Vorstand (Überwachung durch den
Aufsichtsrat)

Organisation:

Hauptversammlung (der Aktionäre, wählt Aufsichtsrat, jährlich durch Vorstand                    

einberufen, 1 Aktie = 1 Stimme)

Aufsichtsrat (Kontrollorgan, bestellt u. kontrolliert Vorstand, Wahl für höchstens
4 Jahre, für je 2 Mitglieder 1 Arbeitnehmervertreter)

Vorstand (Geschäftsführung, beruft Hauptversammlung ein)

Vorteile:

große Eigenkapitalsummen
Haftung auf das Ausmaß der Beteiligung begrenzt
Aktie jederzeit übertragbar (Ausnahme: Namensaktien)

Nachteile:

keine Bindung zw. Gesellschaftern und Unternehmensleitung

oft gegensätzliche Interessen (Aktionäre - Geschäftsleitung)

Kontrollrechte stark eingeschränkt

Aktie:

Wertpapier (alle Rechte nur mit Aktienbesitz durchführbar):
Stimmrecht
Bezugsrecht
Recht auf Liquidationserlös
Anteil an Gew.,R.o.piv

Die Summe der Nennwerte der Aktien = Grundkap.
Nennwert = 'Pari'
Über dem Nennwert = 'Überpari'
Unterschied zw. 'Pari' u. 'Überpari' = 'Agio'

Unter dem Nennwert = Unterpari (in Ö nicht erlaubt)


+ sehr übersichtlich

- zu theoretisch und zuviel in Fachsprache



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