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Referat Die wechselseitigen Verhältnisse der Konvergenzkriterien - Preisstabilität

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Die wechselseitigen Verhältnisse der Konvergenzkriterien

Das Ziel der Gestaltung der Konvergenzkriterien im Vertrag von Maastricht war es, die an der EWWU teilnehmenden Staaten witschaftlich aneinander anzugleichen.

Dies hat im wesentlichen zwei Gründe:       

a)    zu Beginn der EWWU werden die selbstständigen Wirtschaftspolitiken der teilnehmenden Länder

aufgegeben. Fortan wird die Europaische Zentralbank mit Sitz in Frankfurt/Main die gesamteuropaische Wirtschaftspolitik führen. Hat nun schon im Vorfeld ein Angleich der einzelnen Länder zu einander stattgefunden, kann der Start der Währungsunion relativ reibungsfrei gestaltet werden, da einheitliche Voraussetzungen gegeben sind.


b)    Daraus resultierend fällt der Leistungsangleich zwischen den teilnehmenden Staaten moderater aus - d.h. die notwendige Unterstützung schwächerer Teilnehmer durch Stärkere wird reduziert und somit das wirtschaftliche Niveau der gesamten Währungsunion angehoben.

Die Konvergenzkriterien sind:           - stabile Wechselkurse

- niedrige Inflation

- niedrige langfristige Zinsen

- niedrige Staatsverschuldung

Der Zusammenhang der Konvergenzkriterien erscheint deutlicher, wenn man zunächst die Ziele des magischen Vierecks betrachtet. Dieses Modell wurde geschaffen, um die wirtschaftlichen Interessen einer jeden Volkswirtschaft auf vier grundlegende Ideen zusammenzufassen. Das Besondere ist nun, daß sich die vier Punkte nur bei äußerst wirtschaftlichem Handeln einzeln erreichen lassen - ein gleichzeitiges Wirken in alle vier Richtungen ist quasi unmöglich

Außenwirtschaftliches Gleichgewicht                                           Vollbeschäftigung

(ausgeglichene Zahlungsbilanz)

Magisches Viereck

angemessenes                                                                                        Preisstabilität

Wirtschaftswachstum                                                            (niedrige Inflationsrate)

Beispiele für mögliche Zielkonflikte:

n     Soll die Inflationsrate gesenkt werden, geschieht dies durch eine Anhebung der Zinsen und damit verbundenen Rückgang der Investitionen. Das Wirtschaftswachstum wird gebremst, es wird weniger produziert. Dies hat negative Folgen auf den Export. Der sinkende Export verursacht nun Entlassungen in den Betrieben. So wurde zwar die Inflationsrate gesenkt - jedoch wurden alle anderen Kriterien nicht - oder wie gesehen nur negativ - beeinflußt.

n     Um die Exportabnhängigkeit einer vollbeschäftigten Wirtschaft zu reduzieren kann der Staat z.B. Exportzölle erheben. Nun wird der Export abnehmen und so eine aktive Zahlungsbilanz ausgeglichen. Jedoch geschieht dies auf Kosten der Produzenten, die nun ihre Produkte nicht mehr absetzen können und Entlassungen vornehmen werden. Somit sinkt die Ertragskraft der Volkswirtschaft und das Wirtschaftswachstum geht zurück.

Die im Vertrag von Maastricht fixierten Konvergenzkriterien haben mit den Zielen des magischen Vierecks große Ahnlichkeit:

Wechselkurskriterium                                                                 niedrige langfristige

(spannungsfreie Wechselkurse)                                                                       Zinsen

Konvergenzkriterien der EWWU

niedrige                                                                                                Preisstabilität

Staatsverschuldung                                                               (niedrige Inflationsrate)

Erläuterung der Konvergenzkriterien im einzelnen:


n     Preisstabilität

Die an der EWWU teilnehmenden Länder müssen eine geringe Inflationsrate aufweisen können.

Die Inflationsrate darf im Jahr vor der Überprüfung nur 1,5% über der der drei besten

Mitgliedsstaaten liegen (es ist nicht eindeutig definiert, ob hier der Durchschnitt, oder die drittbeste

gemeint ist)

Bedeutung:

Eine niedrige Inflation deutet auf ausgeglichene Wirtschaftspolitik hin, da der Staat es nicht nötig

hat, zur Finanzierung von Transferzahlungen, u.a. die Geldmenge zu erhöhen.


n     niedrige langfristige Zinsen

Der langfristige Zinssatz der teilnehmenden Länder darf den Zinssatz der drei preisstabilsten

Mitgliedsstaaten um nicht mehr als 2% übersteigen. (Auch hier ist nicht eindeutig definiert, ob der

Durchschnitt, oder die drittbeste gemeint ist).

Bedeutung:

Die langfristigen Zinsen bergen ein Zahlungsrisiko - sind die in der Summe zu hoch, könnte die

zukünftige Europaische Wirtschaft durch Zinszahlungen stark geschädigt werden.

Des weiteren werden die langfristigen Zinsen als Inflationsindikator angesehen. Liegen die

langfristigen Zinsen über dem Grenzwert, rechnet man langfristig mit steigender Inflation.


n     niedrige Staatsverschuldung

Die Neuverschuldung des Staates darf 3%, die Staatsverschuldung 60% des Bruttoinlandsproduktes

nicht übersteigen. In Kombination entspricht dies einem nominellen Wirtschaftswachstum von 5%

Bedeutung:

Ein niedriger Schuldenstand, deutet auf eine gesunde Refinanzierungskraft des Staates hin. D.h.

laufende Ausgaben können weitestgehend durch Steuereinnahmen bestritten werden.

n     Wechselkurskriterium (spannungsfreie Wechselkurse)

Spannungsfreie Wechselkurse bedeuten, daß die jeweilige Währung während der letzten zwei Jahre

ohne Leitkursänderung in den Bandbreiten des EWS geblieben ist. Dies ist nach der teilweisen

Erweiterung der Bandbreiten auf +/- 15% zwar nicht mehr so schwierig, jedoch beschränkt der

Vertrag von Maastricht selbst dieses Kriterium auf eine Abwertung der eigenen Währung. Somit

wird deutlich, daß dieses Kriterium für eine augeglichene - bzw aktive - Handelsbilanz steht. Ein

Land darf eigene Produkte nicht durch eine Abwertung "verbilligen".

Bedeutung:

Stabile Wechselkurse und eine ausgeglichene Zahlungsbilanz deuten auf eine große Wirtschaftskraft

des Staates hin, da die Produkte vom Ausland gekauft werden sind sie qualitativ gut und preiswert.

Das Land kann daher im internationalen Vergleich günstig produzieren.

Eine ausgeglichene bzw. aktive Zahlungsbilanz deutet auf Vertrauen ausländischer Investoren in die

inländische Wirtschaft hin - trotz niedriger langfristiger Zinsen. Die Investoren beurteilen die

Kombination aus Inflation, Zinsen und Bonität (Verschuldung) des Staates als o.k.

Durch das Kriterium der "spannungsreien Wechselkurse" beurteilen sich die Länder "selbst" !

Der einzige Unterschied zwischen den Kriterien des magischen Vierecks und denen des Vertrags von Maastricht besteht in dem Kriterium "Vollbeschäftigung" - "niedrige langfristige Zinsen".

Während das magische Viereck eine Volkswirtschaft objektiv betrachtet, sollen die Konvergenzkriterien eine Konformität der verschiedenen Volkwirtschaften der EWWU in wirtschaftlicher, monetärer und fiskalischer Hinsicht ermöglichen. Eine eventuelle Arbeitslosigkeit ist daher zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft von geringerer Relevanz und muß in diesem Zusammenhang nicht explizit betrachtet werden, da sie sich ohnehin in den anderen Kriterien niederschlägt.

Beispiel:          Eine hohe Arbeitslosigkeit deutet auf eine wenig ausgelastete Produktion hin. Daher wird das

Land keine ausgeglichene bzw. aktive Zahlungsbilanz aufweisen können, da die zum Export benötigten Güter nicht produziert werden können. Eine hohe Arbeitslosigkeit ist für den Staat sehr kostspielig - Steuereinnahmen können notwendige Transferzahlungen eventuell nicht decken - so kommt es zu einer steigenden Staatsverschuldung. Aus gleichem Grund kann in dieser Situation eine Inflation durch Steigerung der Geldmenge zur Deckung der Transferzahlungen eingeleitet werden. Bei steigender Inflation würde nun die jeweilige Zentralbank die Zinsen erhöhen, um den Geldumlauf zu bremsen. So wird deutlich, wie - obwohl das Kriterium "Arbeitslosigkeit" nicht zu den vier Konvergenzkriterien zählt - dennoch alle anderen Faktoren negativ von einer Arbeitslosigkeit beeinflußt werden.

Liegt trotz der Erfüllung aller anderen Konvergenzkriterien eine überdurchschnittlich hohe

Arbeitslosigkeit vor, so spielt sie in diesem Zusammenhang keine Rolle, da es dem Staat

dennoch gelingt, eine, im Vergleich mit den anderen teilnehmenden Staaten, angemessen hohe

Wirtschaftskraft zu erzeugen.

Unserer Meinung nach stellen die vier Konvergenzkriterien - gerade in ihrer Kombination und die sich dadurch ergebenden Zielkonflikte - eine sehr umfangreiche Betrachtung der volkswirtschaftlichen Ertragskraft dar.

Allerdings sehen wir die Aussagekraft nicht in der punktgenauen Erfüllung der Kriterien - läßt doch auch der Vetrag von Maastricht hier genügend Spielraum (Beispiel: 3,0 ist nirgendwo definiert - im Vertrag von Maastricht steht 3 mit dem Zusatz, daß im Falle einer Nichterfüllung dennoch - bei Genehmigung durch die anderen teilnehmenden Staaten - eine Teilnahme an der EWWU möglich ist). Vielmehr sehen wir die Bedeutung in einer Annäherung an alle vier Kriterien - zeigt doch eine positive Veränderung in Richtung aller der genannten Kriterien, daß die Zielkonflikte umgangen wurden und die Volkswirtschaft die "richtige" Wirtschaftspolitik betreibt.

Ein größeres Problem besteht nach unserer Ansicht, wenn die Mehrzahl der Kriterien erreicht, eines jedoch deutlichst überschritten wird. Hier scheinen die Zielkonflikte umgangen worden zu sein, ohne, daß eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung gefunden wurde.

Beispiel:          Staatsverschuldung o.k.

langfristige Zinsen o.k.

Inflation o.k.

Zahlungsbilanz passiv

hier liegt ein Ungleichgewicht vor. Obwohl drei Kennziffern positiv sind, ist die

Zahlungsbilanz passiv. Das Ausland scheint hier eine kurzfristige Kosmetik der

Konvergenzkriterien zu befürchten.


In wie fern die Konvergenzkriterien tatsächlich ausreichend sind, wird sich erst in den nächsten Jahren zeigen.



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