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Referat Das Bundesverfassungsgericht - Die Organisation, Die Zuständigkeit

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Das Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht muss angerufen, um tätig zu werden, so soll es nicht durch Eigeninitiative zum Überorgan werden können. Seine wichtigsten Aufgaben sind:

Einhaltung des Grundgesetzes

Auslegung der Verfassung

Seine Entscheidungen sind unanfechtbar und alle Staatsorgane sind an seine Entscheidungen gebunden.

Die Organisation

Das BVG besteht aus 2 Senaten mit je 8 Richtern. Die eine Hälfte der Richter wird vom Bundesrat gewählt, die andere durch 12 Wahlmänner vom Bundestag. Die Amtszeit beträgt 12 Jahre, eine Wiederwahl ist nicht möglich.

Eigenschaften, die BVG-Richter erfüllen müssen:

Befähigung zum Richteramt

Mindestalter 40

schriftl. Bereitschaftserklärung Mitglied des Bundesverfassungsgerichts zu werden

sie dürfen nicht dem Bundestag, Bundesrat, der Bundesregierung oder entsprechenden Organen angehören, tun sie es, scheiden sie dort mit ihrer Ernennung aus

keine Ausübung eines anderen Berufes ( außer Lehrer an einer Hochschule)

Die Zuständigkeit

Das Bundesverfassungsgericht ist für folgende Verfahren zuständig:

Die Verfassungsbeschwerde: jeder kann diese einreichen, wenn er sich in seinen Grundrechten verletzt fühlt, i.d.R. müssen die sonst zuständigen Gerichte vorher erfolglos angerufen worden sein

Das Normenkontrollverfahren

konkrete Normenkontrolle: Hält ein anderes Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig und will es deshalb nicht anwenden, muss es die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fordern

abstrakte Normenkontrolle: Die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Drittel des Bundestages kann die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm überprüfen lassen

Der Verfassungsstreit: dies kann ein Organ-, Länder- oder ein Bund-Länderstreit sein

Wahlprüfung

Demokratie- und Rechtsstaatsicherung:

Verbot verfassungswidriger Parteien ( wie z.B. 1956 die KPD)

Grundrechtverwirkungen (der Versuch einem Verfassungsfeind gewisse Grundrechte abzuerkennen und ihm so die Möglichkeit zu nehmen, der Demokratie zu schaden)

Präsidentenanklage

Anklage gegen Bundes- und Landesrichter

Bei Verfassungsbeschwerden und dem Normenkontrollverfahren entscheiden beide Senate getrennt. D.h. es gibt zwei Stimmen. Steht es unentschieden entscheidet das Plenum. In allen anderen Verfahren entscheidet nur der zweite Senat.

Die politische Funktion

Wenn einzelne Artikel auf die gesellschaftliche Wertordnung bezogen sind, bekommt die Frage nach der politischen Funktion mehr Gewicht.

Es sind Interpretationen nach folgenden Kriterien nötig:

Absicht und Sinn des Gesetzes

Abwägung zwischen den kollidierenden Normen

unter Berücksichtigung des Wandels von gesellschaftlichen Normen

Die Opposition neigt oft dazu, ihre eigene Auffassung durch das BVG doch noch durchzusetzen. Um das zu vermeiden, versucht das BVG verfassungsrechtlich zu argumentieren und die politischen Hintergründe weitgehend auszuschalten.

So aber gerät es unter politischen Beschuss:

parteipolitische Voreingenommenheit der Richter

Realitätsdefizit / wirklichkeitsfremde Normenanwendung

Widerrechtliche Übernahme der Gesetzgebung durch eine positive Regelung per Urteil

Aufspielung als "Ersatz-Gesetzgeber" bei eigener Formulierung einer Lösung

Unter diesen Umständen übt es Zurückhaltung indem es bei Urteilen gerne nur teilweise Verfassungswidrigkeit einer Regelung erkennt.

Das BVG hat sich aber als "machtbegrenzende Schranke" erwiesen und ohne seine Existenz hätte sich die Politik in vielen Fällen stark verändert.



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