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Referat Ideen der Aufklärung in bezug auf Menschenrechte



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Ideen der Aufklärung in bezug auf Menschenrechte

Inhaltsverzeichnis

1.) Einleitung                                                     

a) Naturrecht in Antike

b) Naturrecht in Mittelalter

c) Naturrecht und positives Recht

d) Freiheit und Gleichheit

2.) Aufklärung in Theorie & Praxis                    

a) Staatsphilosophie vom Mittelalter bis zur Aufklärung

b) Ideen verschiedener Aufklärer

) Thomas von Aguin

) Immanuel Kant

) Jean Jacques Rousseau

) John Locke

3.) Menschen- und Bürgerrechte als Produkte der Revolution           

a) die französische Revolution :

) Gründe

) historischer Überblick

b) Amerikanische Revolution

b) die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte                             

) Umsetzung



4.) Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 


1.) Einleitung


a) Naurrecht in Antike


Platon war von der Existenz einer 'Idee des Menschen' überzeugt. Mit seinem

Werk 'Der Staat' (Politeia) versuchte er, aus dieser 'Idee' die Grundsätze des Zusammenlebens abzuleiten. Seiner Meinung nach waren jedoch ausschliesziich die Philosophen ('der Denkerstand') imstande das Gemeinwohl und die sittliche Aufgabe des Menschen zu erkennen und daher alleine zur Herrschaft berufen. Für Aristoteles lag die Grundlage allen rechtes in der gottgegebenen Vernunft des Menschen. Dies war und bleibt deshalb so wichtig, da immer wieder gegen das Naturrecht incl. der Menschenrechte eingewendet wird, sie seien letzten Endes auch nur ein menschliches Werk. Aristoteles betont, dass das Naturrecht vom Menschen blos 'erkannt', nicht eingeführt wird und daher nicht beliebig manipuliert werden kann.


b) Naturrecht in Mittelalter


Thomas von Aqusn und mit ihm praktisch die ganze mittelalterliche Philosophie übernahmen weitgehend die Auffassung Aristoteles über das Naturrecht So wie die menschliche Vernunft die göttliche spiegelt, sollte menschliche Gesellschaftsordnung die göttliche abbilden. Der Vernunft, die die göttliche Ordnung und das göttliche Recht erkennen könne, entspringe genau jenes Recht, das in Übereinstimmung mit dem göttlichen Willen stehe.

Das Königtum von Gottes Gnaden war im Mittelalter die unangefochtene Staatsordnung in ganz Europa. Die prinzipielle Existenz einer Form der Herrschaft war in der christlichen Lehre beinhaltet welche die mittelalterliche Gesellschaft prägte. Umstritten war die Frage, welche Rechte das Volk (den einzelnen Ständen) gehören. Die Stände (die Adeligen und die Städte) mussten im Laufe der Jahrhunderte um ihre Rechte erbittert kämpfen. Am erfolgreichsten war dieser Kampf scheinbar in England, wo Koenig Johannes ohne Land im Jahre 1215 zum Erfassen der 'Magna Charta libertatum' (der Charta der Freiheiten) gezwungen wurde. Diese Charta führte zu einer beträchtlichen Einschränkung der königlichen Willkür und einer, wenn auch sehr limitierten 'Demokratisierung' der englischen Gesellschaftsverhältnisse. Obwohl sie ständliche Unterschiede anerkennt und von dem Ideal einer Franzosischen Revolution ('Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit') noch weit entfernt ist, kann sie als Vorgängerin der modernen Menschenrechtserklärungen angesehen werden. Gemäht der Charta sollte der Herrscher durch einen 'Groß­­­en Rat' (25 Baronen) kontrolliert werden. Daneben wurde unabhängige Gerichtsbarkeit eingeführt, jeder dürfte nur von Standesgleichen gerichtet werden. Die Charta sprach allen Ständen Rechtssicherheit zu und vergrößerte die Selbstverwaltung englischer Städte, insbesondere Londons.


c) Naurrecht und positives Recht

Zu Beginn einer Revolution fordert man Rechte. Diese Rechte sind Rechte, die jeder einzelne schon hat, die er aber nicht ausübt. Aber auch wenn diese Rechte nicht ausgeübt werden, existieren sie.

Wo findet man diese Rechte?

-) Rechte, die von der Geschichte überliefert wurden, positive Rechte

-) Naturrechte

Vertreter dieser beiden Ansätze waren des öfteren in Konflikt.

Es gibt aber auch Rechte, die durch Gewalt gegründet sind. Weiters impliziert die Unterscheidung von wahrem Recht und Missbrauch, dass das positive Recht von einem ihm übergeordneten Recht abhängig sein muss, auf das sich alle Menschen berufen. Das ist eben das Naturrecht.

Zu suchen sind Rechte, die für alle Generationen gelten, die nicht verordnet werden müssen. Eben Naturrechte.

Die Idee des Naturrechts siegt über die Idee des positiven, durch die Geschichte etablierten Rechts.

Nach Rechten ist im Archiv der Gerechtigkeit zu suchen und in der Vernunft. Den Abwandlungen in der Geschichte stehen die unveränderlichen Rechtsnormen gegenüber, die auf einer festen, unzerstörbaren Grundlage beruhen, die allen Menschen und Ländern gemeinsam ist.

Sie sind dem Menschen selbst gegeben und existieren im Gewissen eines jeden. Sie sind für alle Länder und für alle Zeiten gültig. Sie sind ewig.

Zum Beispiel: In einer bestimmten Epoche, oder in einem bestimmten Land, wird jemandem Gewalt angetan. Dies ist möglicherweise aus den Gesetzen erklärbar, die zu dieser Zeit oder in diesem Land Geltung haben/hatten. Es bleibt aber eine Ungerechtigkeit, weil der Mensch als solcher verletzt worden ist, weil diese Handlung dem Naturrecht zuwider ist.

Der Mensch könnte auf diese natürlichen Rechte nicht verzichten, selbst wenn er wollte. Durch diese Gesetze besitzt er einen juristischen Status.

Menschenrechte und positives Recht :

Spricht man von Menschenrechten und positiven Rechten, kommt man auf den Begriff des Grundrechts. Es besteht doch ein Unterschied zwischen Menschenrecht und Grundrecht. Beide entspringen zwar dem gleichen Anliegen und zwar dem Schutz des einzelnen Bürgers vor einem übermächtigen Staat. Sie sind inhaltlich gleich, nur in der Existenzweise sind sie verschieden. Grundrechte sind institutionalisierte Menschenrechte.

Menschenrechte sind vorstaatliche Forderungen und Normen, sind in Form von Grundrechten positiviert und somit verbindlich gewährleistet und idealerweise entspricht jedem abstrakt gefordertem

Menschenrecht ein konkret verwirklichtes Grundrecht.

Hier besteht natürlich die Gefahr von Missverständnissen.

Eine genauere Identifikation der beiden:

Menschenrechte gelten auch ohne staatliche Sanktionierungen und unter Umständen sogar gegen die

ausdrücklichen Gesetze eines Staates. Sie müssen allerdings durch das Grundrecht positiviert

werden. Sie gelten aber als Menschenrechte auch ohne Grundrecht zu sein. Menschenrechte sind

vorpolitisch, da sie den Menschen zum Gegenstand haben.

Grundrechte sind Bestandteile der positiven Rechtsordnung eines Staates. Daraus ergibt sich, dass

sie vom Gesetzgeber wieder abgeschafft werden können. Was für die Grundrechte gilt, muss für die

Menschenrechte noch lange nicht gelten und sie müssen nicht einem Menschenrecht entsprechen.

Weiters müssen sie durch einen verfassungsmäßigen Akt der Gesetzgebung legitimiert werden. Sie

haben den Menschen als Bürger zum Gegenstand.

Beide, Menschen- und Grundrechte, sind gegenüber den Staaten geltend zu machen.

Menschenrechte und das Naturrecht:


Das Konzept der Menschenrechte ist aus der Idee des Naturrechts entstanden. Naturrecht kann als

System gesehen werden, das aus einer vermeintlich erkannten vorgegebenen "Naturordnung" einen

Katalog von Gesetzen, Pflichten und Rechten ableiten möchte. Hier steht die Kritik außer Frage.

Die Intention des naturrechtlichen Denkens ist es, eine normative Ordnung der menschlichen

Gemeinschaft zu konzipieren. Dies soll in Form einer außerstaatlichen Normativität geschehen, in der

ein normativer Maßstab entworfen wird, der in der menschlichen Natur oder in Gott gegründet ist, dem

die staatliche Ordnung unterworfen bleibt. Staatliche Ordnung und menschliches Wirken werden auf

ein von Natur Rechtes bezogen.

Die Idee der Menschenrechte stellt eine neuzeitliche Transformation der Idee des Naturrechts dar. Es

fand eine Transformation unter den Paradigmen neuzeitlichen Denkens statt. Die Menschenrechte

sind der Ausdruck der ursprünglichen Idee des gerechten Rechts.

Menschenrechte bedürfen zu ihrer Realisierung der Positivierung durch staatliche Gesetze

beziehungsweise durch internationale Konventionen. Staatliche Verfassungen und Gesetze müssen

so beschaffen sein, dass sie mit Menschenrechten als regulativen Prinzipien vereinbar sind.

Menschenrechte können nicht gewährt oder verweigert werden, wohl aber gewährleistet oder

missachtet.

Menschenrechte - benennen den Grundzustand an Daseinsbedingungen (jedem Mensch kommt als

Mensch ein bestimmtes Maß an Würde zu).

-) sind mit dem menschlichen Dasein unlösbar verbunden. Wir können selbst freiwillig nicht auf

sie verzichten.

-) sind Rechtsansprüche, die wir jedem Menschen zugestehen müssen.

b) Freiheit und Gleichheit

Freiheit ist ein mehrdeutiger Begriff.

In der Ethik bedeutet Freiheit zum Beispiel die Fähigkeit des Menschen, selbst der Ursprung dessen

zu sein, was er will. Eine solche Freiheit des Willens ist die Voraussetzung für das Phänomen der

Verantwortung, ja der Sittlichkeit überhaupt. Eine solche Freiheit gehört zum Personsein des

Menschen.

Der Freiheitsbegriff in Zusammenhang mit den Menschenrechten beschreibt das Verhältnis zwischen

dem Individuum und alle anderen, das heißt der Allgemeinheit, soweit es äußerlich (rechtlich) geregelt

ist. Es geht um den rechtlich gewährten Spielraum, innerhalb dessen der Einzelne nach seinem Belieben

handeln und sich nach seinem Belieben entfalten darf. Er soll das tun können, ohne dass der Staat

eingreifen darf. Dieses ist ein politisches Freiheitsverständnis. Das Ziel der Forderung nach politischer

Freiheit ist die Freiheit als reale Möglichkeit, sich selbst nach Gesichtspunkten der Vernunft zu

bestimmen. Jedoch endet die eigene Freiheit dort, wo sie zu Lasten anderer geht. Es wäre aber

wirklich undurchführbar, diese Grenzen jedes mal neu herauszufinden oder auszuhandeln. Deshalb

braucht man in der Perspektive des menschenrechtlichen Denkens Gesetze und den Staat.

Im Artikel 4 der französischen Menschenrechtsdeklaration ist dies festgehalten.

"Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was einem anderen nicht schadet. Also hat die

Ausübung der natürlichen Rechte jedes Menschen keine Grenzen als jene, die den übrigen Gliedern

der Gesellschaft den Genuß der nämlichen Rechte sichern. Diese Grenzen können nur durch das

Gesetz bestimmt werden..

Auch Gleichheit ist kein eindeutiger Begriff.

Im Zusammenhang mit Menschenrechten kommt dem Begriff ein politisch rechtlicher Status zu.

Die Gleichheitsforderung beinhaltet also, dass jeder Mensch den gleichen Anspruch auf Freiheit habe,

ungeachtet aller faktischen Ungleichheiten. Sie wendet sich gegen Ordnungen, die die Menschen

aufgrund ihrer Abstammung, ihres Besitzes beziehungsweise ihres Einkommens, ihrer Konfession

oder ihres Geschlechts von vornherein und unabänderlich verschiedenen Klassen von Recht

zuweisen.

Ein Merkmal ist hier maßgeblich, nämlich das Merkmal des Menschseins. Die Tragweite dieser

Forderung kam erst allmählich zum Durchbruch. Die französische Menschenrechtserklärung hatte

zum Beispiel zunächst den Mann im Sinn. Heute ist es selbstverständlich, die Abschaffung der Sklaverei, die Emanzipation der

Juden, die Gleichberechtigung von Mann und Frau usw. als eine Konsequenz der

menschenrechtlichen Gleichberechtigungsforderung zu begreifen. Früher war dies überhaupt keine

Selbstverständlichkeit. Dass dies heute so ist, ist eine Wirkung der Menschenrechtsidee und ihres

Ansatzes bei der seinsmäßigen Besonderheit des Menschen.Auch historisch lässt sich das nachweisen: die Aufhebung der Sklaverei in den amerikanischen Nordstaaten war nicht etwa das Ergebnis einer Revolte oder ein Akt humanitärer Großmut, sondern eine Schlussfolgerung, die die Gerichte aus dem Artikel der Verfassung zogen, der besagt, dass alle Menschen frei und gleich geboren seien.





2.) Aufklärung in Theorie un Praxis

a) 'Fortschrittliche' Staatsphllosophie vom Mittelalter bis Aufklärung

Neben dieser praktischen Seite entwickelte sich auch die Theorie von den Rechten

des Einzelnen gegenueber dem Monarchen. Die wichtigsten Schritte auf dieser Ebene

sind Thomas von Aquin und der spanischen Neuscholastik zu verdanken.

Spanische Theologie der Renaissance {Neuscholastik)

Die Renaissance führte eine ganz neue Verständnisse der Wissenschaft und der Welt

hervor. Die spanische Theologie dieser Zeit war von 'fortschrittlichen' Jesuiten und

Dominjkanem dominiert, die bereits von der Souveränität des Volkes über dem

König sprachen. Der Bedeutendste unter ihnen war Franz Suarez von Granada. Für

diese Theologen stammte der Staat, wenn auch indirekt von Gott ab. Die Einzelnen

zusammengenommen seien mehr als der Köig allein. Die Souveraenitaet liege daher

nicht beim Koenig sondern im ganzen Volk, das dem König die Souveränität

übertragen habe, sie ihm aber auch wieder nehmen könne, falls er tyrannisch regieren

sollte. Kolonialkriege hielt man für sittlich erlaubt, wenn sie nicht der Ausbeutung sondern

der 'Hebung der Humanitaet' dienen. Der Gedanke, dass alle Menschen über alle

Staatsgrenzen hinweg ein Menschenreich bilden, führte Suarez zur Begründung des

Völkerrechtes. Höher als jedes Recht stehe aber die Pflicht der Liebe und des

Mitleides, durch die alle Menschen zu einer unauflöslichen Einheit verbunden seien.

Die Ausbeutung der südamerikanischen Indianer durch spanische Kolonisten stoß

auf großen Widerstand von Seiten vieler, um das Wohl der heimischen Bevölkerung

ehrlich bemühter, Mönche. (Das bekannteste Beispiel: Dominikaner, später Bischof

Las Casas.) Die Auffassung, dass Indianer

-) überhaupt Menschen sind

-) deswegen gewisse Rechte besitzen und dass

-) ihre Herrscher gleichen Anspruch wie auch die westlichen Monarchen besaßen, mussten jedoch in vielen theologischen Diskussionen verteidigt werden. Die Bemühungen der vielen Patres konnten die Indios nur in einem eher geringen Maße vor der Gewalt der    gierigen Kolonisten schützen und die Forderungen Las Casas' zur Entlastung der Indianer trugen sogar, unglücklicherweise, zur Einführung des Sklavenhandels bei.


In der Aufklärung wurde dieDiesseitigkeit des Menschen gegen seine religiös verankerte Jenseitigkeit ausgespielt. Sie bezeichnet zunächst keine feststehenden Inhalte, so dass der Weg wichtiger erschien als das Ziel. Toleranz wurde zum Hauptziel der Aufklärung, da nicht die Wahrheit von Bedeutung war, sondern die Mühe, die der Mensch angewandt hat, um dahinter zu kommen. Vernunft war ein wichtiger Begriff. Darunter verstand man das menschliche Vermögen, das sich vonder göttlichen Offenbarung unterschied.

Voraussetzungen für die Aufklärung waren die Formulierung einer kapitalistischen Marktordnung, der

Aufstieg des Bürgertums, die Entwicklung der Naturwissenschaften, die Philosophie des

Rationalismus und die rationale Politik des souveränen Staates.

Die Aufklärung kann man charakterisieren als schreibendes, lesendes, räsonierendes und

kritisierendes Zeitalter. Sie wollte den Menschen aus allen Zwängen befreien. Sie hat sich auch mit

Problemen der gesellschaftlichen und politischen Ordnung auseinandergesetzt. Sie bewirkte einen

Wandel in den Vorstellungen. Die Herrschaft wurde nicht mehr als Selbstzweck aufgefasst, sondern

als Mittel zur Ermöglichung des individuellen und allgemeinen Wohls.

Sicher war die Aufklärung eine literarisch philosophische Bildungsbewegung, die aber auch starke

gesellschaftliche und politische Normen aufwies. Ihre Wortführer erwarteten förmlich eine

Veränderung und Verbesserung der bestehenden, gesellschaftlichen Verhältnisse.

In der Zeit der Aufklärung vermehrte sich die Zahl der bürgerlichen Gelehrten, Schriftsteller, Künstler

und Pädagogen. Sie hatten eine bürgerliche Mentalität und dadurch wurde die Person betont, die

durch Leistung und Verdienst bestimmt war.

Ein weiterer wichtiger Faktor der Aufklärung ist die Entstehung einer politischen Öffentlichkeit. Es

entstanden verschiedene Zeitschriften, Broschüren, die Buchproduktion erlebte einen Aufschwung

und es wurden verschiedene Formen aufgeklärter Sozietäten gegründet. Diese Sozietäten sind

Erscheinungsformen eines tiefgreifenden gesellschaftlichen Transformationsprozesses.

Die Aufklärung beschäftigte sich auch mit der Pädagogik, der Geschichte und der Natur.

In der Aufklärung wurde auch die absolutistische Staatspraxis einer kritischen Prüfung unterzogen.

Die meisten Aufklärer traten für Reformen ein. Die Aufklärung entwickelte Prinzipien für eine neu zu

formulierende gesellschaftliche Ordnung, die in gewisser Weise die Revolution vorbereitet hat.

Ich möchte nun über einige Philosophen sprechen, die sich mit der Gewährleistung und Bewahrung

der Rechte des Menschen im Staat beschäftigt haben und werde kurz auf jeden Einzelnen und seine

Staatstheorie eingehen. Dabei werde ich mich mit Hobbes, Kant, Rousseau und Locke beschäftigen.


b) Ideen verschiedener Aufklärer                     


Thomas von Aquin

Der wichtigste Theologe des Mittelatters sah den Staat in der gesellschaftlichen Natur

des Menschen begründet. Entsprechend dem Geist seiner Zeit nahm er die Monarchie

als die idealste Staatsform an. Das Köningstum sollte jedoch nicht erblich sein, der

Monarch sei vom Volk zu wählen. Um aber die Entartung der Monarchie zur Despotie zu

verhindern, verlangt Thomas, dass dem König ein ebenfalls gewählter Rat weiser

Männer zur Seite gestellt werde. Solle es trotzdem zur Despotie kommen, so soll das

ganze Volk gegen Despotie passiven Widerstand leisten und die Bischöfe sollen mit

Exkommunikation gegen ihn vorgehen um ihn zur Abdankung zu zwingen. Die letzte



These erinnert bereits an die Begründung der Auflösung 'des Bundes' mit

Großbritannien durch die Unabhängigkeitserklärung der USA vom 4. Juli 1776.



Immanuel Kant: Was ist Aufklärung

"Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit.

Unmündigkeit ist das Unvermögen sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen.

Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des

Verstandes, sondern der Entschließung und des Muthes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen

zu bedienen. SAPERE AUDE! Habe Mut dich deines eigenen Verstandes zu bedienen."2

Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein Teil der Menschen zeitlebens unmündig bleibt.

Darum wird es anderen so leicht, sich zu deren Vormündern aufzuwerfen. Es ist bequem unmündig zu

sein. Aber die Oberschicht schaut auch drauf, dass der Schritt in die Mündigkeit beschwerlich und

gefährlich ist. Es ist schwer sich aus der Unmündigkeit herauszuarbeiten, die den Menschen beinahe

zur Natur wurde. Sie sind unfähig sich ihres Verstandes zu bedienen, da sie nie den Versuch machen

konnten und daher an freie Bewegung nicht gewohnt sind.

Für Kant gibt es aber ein einziges angeborenes Recht. Das ist die Freiheit (Unabhängigkeit von eines

anderen nötigender Willkür). Aus diesem schlechthin grundlegenden Menschenrechtsprinzip leitet er

alle weiteren, ebenfalls grundlegenden Prinzipien ab: Gleichheit und Selbstständigkeit (aktive

Mitwirkung des Staatsbürgers bei der Gesetzgebung). Kant radikalisiert das Naturrecht. Es muss ein

von Menschen konstituiertes Vernunftrecht sein. Es beruht auf lauter Prinzipien a priori. Das a

priorische Naturrecht soll uneingeschränkt bzw. universal für alle Menschen gelten können. Es ist ein

Menschenrecht. Hierfür gibt es nur ein Einziges: Freiheit.

Die individuelle Freiheit eines einzelnen findet an der Freiheit aller anderen eine Beschränkung. Die

Freiheit eines jeden müsse mit der Freiheit eines anderen gemäß einem allgemeinen Gesetz

zusammen bestehen können. Man braucht ein allgemein formulierbares und für alle potentiell

einsichtiges Gesetz. Das ist die allgemein verbindliche Gesetzesnorm für alle positiven Gesetze.

Diese Grundnorm ist die Fundamentalvoraussetzung für eine legitime Staatskonstitution.

Ein Staat, als Rechtsstaat, darf das Menschenrechtsprinzip gar nicht antasten, weil es seine eigene

Ermöglichungsbedingung ist. Die Freiheit und die Wahrung der Freiheitsrechte ist die alleinige

Legitimationsbasis eines jeden Rechtsstaats.

Als Konsequenz daraus ergibt sich, dass die Erhaltung des Menschenrechts der Freiheit der Maßstab

ist, an dem die Legitimität eines jeden Staates als Rechtsstaat zu messen ist.

Das Menschenrecht der Freiheit beinhaltet:

-) Jeder darf seine Glückseligkeit auf dem Weg suchen, welcher ihm gut dünkt, wenn er nur die

Freiheitsrechte eines anderen, ebenfalls nach seiner Fasson glücklich zu werden, nicht

beeinträchtigt.

-) Wichtig ist die durchgängige Gleichheit der Menschen in einem Staat.

-) Das Partizipationsrecht der Bürger an der Gesetzgebung. Jeder kann die Rolle eines

Gesetzgebers spielen.

Ein Staatsvertrag ist daher eine unerlässliche Bedingung einer bürgerlichen und durchgängig

rechtlichen Verfassung.

Der Gesetzgeber sollte als Maßstab den möglichen Volkswillen nehmen. Er sollte sich so verhalten,

dass ihm das Volk zustimmt, ihn legitimiert. Beides sind Voraussetzungen, dass der Staat gerecht sein

kann. Primär ist es allerdings die gesetzliche Verfassung, die jedem seine Freiheit durch Gesetze

sichert. Das Volk ist die letzte Instanz, die die Kontrolle der Regierung wahrnehmen muss.

Kant ist der erste Philosoph, der eine Weltbürgerschaft fordert. Es muss ein verbindliches Völkerrecht

geben, dem sich jeder Staat unterwerfen müsste. Gefordert ist eine internationale

Rechtsgemeinschaft, denn das Menschenrecht ist unteilbar und gilt für die Menschheit im Ganzen. Es

ist ein wahrhaft universales Recht.

John Locke

Bei ihm ist das Naturgesetz in Geltung. Das Naturgesetz verlangt letztlich die Erhaltung der ganzen

Menschheit. Der Staat hat die Funktion, das Leben, die Freiheit und das Privateigentum des

Einzelnen dauerhaft zu sichern und zu erhalten. Aus diesem Grund geben Individuen den

Naturzustand auf und bilden einen Staat, bei dem sie auf ihre unbegrenzten, natürlichen Rechte

verzichten.

Im Staat kommen Menschen gegenseitig überein, eine politische Körperschaft zu bilden.

Die Gewalten in einem Staat sollten aber geteilt sein:

-) Gesetzgebung

-) Instanz, die Streitfälle nach den eingeführten Gesetzen entscheidet

-) Instanz, die für die Durchführung und Durchsetzung der Gesetze sorgt

Die Legislative bedarf der Zustimmung und der Autorität, die ihr von ihren Gliedern verliehen wurde.

Aber niemand kann einem anderen mehr Macht übertragen, als er selber besitzt. Eine legitime

Staatsgewalt hat niemals das Recht die Untertanen zu vernichten, zu versklaven oder mit Vorbedacht

auszusaugen. Ein Staatsvertrag als Unterwerfungsvertrag wäre undenkbar. Jeder Mensch hat immer

und jederzeit das Recht, sich zu verteidigen und sich gegen Unterdrückung oder Versklavung mit allen

zur Verfügung stehenden Mitteln zu wehren. Der Mensch hat ein grundlegendes, heiliges und

unwandelbares Recht der Selbsterhaltung. Es ist keine Zustimmung der oder des Herrschenden zur

Ablösung der Regierung nötig. Alle Macht gehe vom Volk aus. Im Falle der Verletzung der

fundamentalen Rechte des Menschen beziehungsweise seiner Selbsterhaltung, hat das Volk das

Recht als höchste Gewalt zu handeln oder es kann eine neue Regierungsform begründen oder die

Regierung unter der alten Form in neue Hände geben.

Damit die Regierung nicht gewaltsam vom Volk aufgelöst werden muss, ist die Legislative zeitlich

begrenzt. Damit wird dem vorgebeugt.

Locke setzt nach der Konstitution des Staates die Naturrechte nicht durch positive Gesetze außer

Geltung. Der Naturzustand bleibt in seiner normativen Funktion bestehen.

Kann der Staat "Leben, Freiheit und Privateigentum" nicht erfüllen, ist der Staatsvertrag ungültig und

die natürlichen Rechte (Menschenrechte) können geltend gemacht werden. Sind diese Grundrechte

nicht erfüllt, hat der Staat seine Legitimation verloren.

Locke geht von unveräußerlichen Menschenrechten aus, die vom Staat nicht nur respektiert, sondern

garantiert werden müssen. Dazu ist die Kontrolle der Staatsmacht nötig durch Gewaltenteilung und

der Einführung von Legislaturperioden.

Der englische Aufklärer John Locke gilt heute als Begründer der modernen

Demokratie. Für ihn war der einzige Träger jeder Souveränität das Volk. Um

jede Tyrannei zu vermeiden, forderte er die Trennung der drei Gewalten (der

legislativen, exekutiven und der foederativen, d. h. der Bündnisverträge schießenden

Gewalt.)

Der Herrscher stehe eindeutig unter dem Gesetz, er kann es weder erlassen noch

veränderen oder aufheben, sondern lediglich durchführen. Der Französe Charles de

Montesquieu schloß sich mit Seinem Werk 'L' esprit des lois' (Der Geist der Gesetze)

im Wesentlichen der Lehre Leckes an, ersetzte aber die föderative Gewalt durch die

Gerichtsbarkeit als eine der drei Gewalten.

Jean Jacques Rousseau: Vom Gesellschaftsvertrag

Im ersten Buch untersucht er, ob es für die Gesellschaftsordnung eine legitime und sichere

Verfassung gibt, wenn man die Menschen so nimmt, wie sie sind und die Gesetze so, wie sie sein

können.

Man soll das was das Recht erlaubt, mit dem verbinden, was das Interesse vorschreibt. Gerechtigkeit

und Zweckmäßigkeit sind nicht getrennt.

Im ersten Kapitel beschreibt er den Gegenstand dieses ersten Buches.

Der Mensch wird frei geboren, aber überall liegt er in Ketten.

Wenn man Macht und Wirkung betrachtet kommt man darauf, dass solange man ein Volk zu

Gehorsam zwingt und es wirklich gehorcht, es gut daran tut. Wenn es das Joch aber abschütteln

kann, tut es noch besser daran. Die Gesellschaftsordnung ist ein heiliges Recht, das die Grundlage für

alle anderen Rechte ist. Diese Ordnung entspricht aber nicht der Natur. Sie ist durch Vereinbarungen

begründet.

Im zweiten Kapitel geht es um frühe gesellschaftliche Vereinbarungen.

Die Familie ist die älteste und einzige natürliche Gesellschaft. Wenn die Kinder das Elternhaus nicht

mehr brauchen, dann löst sich das natürliche Band auf. Beide Teile sind dann wieder unabhängig.

Bleibt die Familie jedoch bestehen, beruht sie nur mehr auf Vereinbarungen. Für den Menschen ist

das oberste Gesetz über seine Erhaltung zu wachen. Wenn ein Mensch erwachsen ist, entscheidet er

selber.

Die Familie ist ein erstes Muster der politischen Gesellschaft. Der Herrscher steht für den Vater, das

Volk für die Kinder. Da alle gleich und frei geboren sind, geben sie ihre Freiheit nur zu ihrem Vorteil

auf.

Im sechsten Kapitel behandelt er den Gesellschaftsvertrag.

"Es muss eine Gesellschaftsform gefunden werden, die mit der gesamten gemeinsamen Kraft aller

Mitglieder die Person und die Habe jedes einzelnen Mitglieds verteidigt und beschützt. In der jeder

einzelne, mit allen verbündet, nur sich selbst gehorcht und so frei bleibt wie zuvor."3

Das ist das Grundproblem, das der Gesellschaftsvertrag (contrat social) löst.

Dieser ist auf folgende Begriffe zurückzuführen.

Jeder von uns unterstellt gemeinschaftlich seine Person und seine ganze Kraft (puissance) der

höchsten Leistung des Gemeinwillens (volonté générale) und wir empfangen als Körper jedes Glied

als unzertrennlichen Teil des Ganzen. Es entsteht ein Moral- und Kollektivkörper, der aus so vielen

Mitgliedern besteht, wie die Versammlung Stimmen hat.

Diese Staatsperson hieß früher Stadtstaat (polis), heute Republik oder Staatskörper. Er wird von

seinen Mitgliedern Staat genannt, wenn er passiv ist, Souverain (Herrschaft), wenn er aktiv ist und

Macht im Vergleich mit seinesgleichen. Teilhaber heißen Volk und als Einzelne Bürger (citoyens),

wenn sie an der Staatsautorität teil haben und Untertanen (sujets), wenn sie den Staatgesetzen

unterworfen sind.

Jean Jacques Rousseau nahm an, dass die Menschen im Urzustand in voller Freiheit

und Unabhaengigkeit gelebt hatten bisk sie sich viel später durch einen

'Gesellsebaftsvertrag' (contrat social) zur Einheit des Volkes zusammenschlössen

um ihre Güter besser schützen zu können. Nach Rousseau sind nur jene Gesetze

gültig, die dem 'Gesamtwillen' (volonte generale) entsprechen. Im Gegensatz zu Locke

und Montesquieu glaubte Rousseau, dass die drei Gewalten nicht zu trennen und direkt

vom Volk auszuüben sind. In den modernen Demokratien setzte sich dieser Vorschlag,

abgesehen von der starken Rolle der direkten Demokratie in der Schweiz, kaum durch.

Neben der Lehre vor der Volkssouveränität entwickelten die Aufklärer auch viele

anderen Förderungen, auf denen auch die heutige Menschenrechtsvorstellung beruht.

Dazu gehören vor allem die religiöse Toleranz, Harmonisierung des Strafrechts (d.h.

Abschaffung der Folter) Gleichheit vor dem Gesetz, Recht auf Eigentem usw.

(Menschenrechte der sog. 1 Generation)

3.) Menschen- und Bürgerrechte als Produkt der Revolution


a) Die französische Revolution


Die Französische Revolution war keine eintheitliche Strömung, Sie ergab sich aus

mehreren Bewegungen, die einander zum Teil ergänzten und unterstützen, teilweise

aber auch einander widersprachen und unterdrueckten. Zunächst gab es erhebliche

Unterschiede zwischen den Interessen des gebildeten Bürgertums und der breiten

Massen des Volkes. Das von den Ideen Rousseaus, Montesquieus und Lockes

beeinflusste Bürgertum verstand sich als den eigentlichen Träger des Staates und

forderte vor allem:

-) die Abschaffung der Privilegien des (weltlichen und geistlichen)

Adels( Diese bestanden vor allem in der Befreiung von Steuern).

-) Recht auf politische Partitipation (Status acticus),

-) Die buergeriichen Rechte -die Freiheit desIndividuums vom Staat und Gleichheit

vor dem Gesetz

Die vom Bürgertum beanspruchten Rechte wuerde man heute als

menschenrechte bezeichnen.

Die ländliche Bevölkerung litt unter unerträglichen sozialen Bedingungen und

sehnte sich nach deren Verbesserung. Das von ihm verlangte Recht gilt heute als das

Recht auf eine adäquate Labensführung.

Als in Mai 1789 die Generalstaende einberufen wurden, betrachteten die

Buergeriichen die. aktuelle Staatsordnung als überwunden- Ihr Selbstbewusstsein und

die Entschlossenheit, die Macht an die Hände zu nehmen wurde unter anderem in den

von Abbe Sieyes verfassten Flugschrift 'Was ist der dritte Stand?' sehr deutlich. Die

Delegierten des dritten Standes waren von ihrer Legitimität als Vertreter des

französischen Volkes überzeugt und lehnten die Rolle der bloßen Berater eines

absoluten Koenigs ab. Der daraus resultierende Streit mit den beiden anderen Ständen

führte zur Trennung der Buergerlichen von Vertreteren des Kleruses und den

Aristokraten. Die bürgeriichen Abgeordneten ordneten sich zur Nationalversammlung

(Assamble nationale) und nahmen die Erarbeitung einer Verfassung vor. Der neuen Verfassung sollte auch der König unterordnet sein, am 6.Juli 1789 proklamierte die

Nationalverfassung die Souveränität des franzäsischen Volkes über den König.

Gestützt wurde diese gewaltlose, verfassungsgebende Revolution durch parallele

städtische und bauerliche Revoluton. (Die erstere zeigte sich in zahlreichen Aufrufren,

vor allem im Sturz der Bastille und dem Marsch der Männer und Frauen von Paris nach

Versailles um die. königliche Familie in die Hauptstadt zu holen. Die bäuerliche Revolution

kam wiederum durch den Verfall des Feudalismus auf Grund zahlreiche Aufstände zum

Ausdruck). Die geschwächte königliche Macht war nicht im Stande die

Nationalversammlung aufzulösen und diese beeilde sich mit ihren Beschlüssen. Am

4.August 1789 wurde das ancien regieme formell aufgehoben und am 26.August 1789

veröffentlichte die Nationatversammelung die berühmte Erklärung der Menschen und

Bürgerrechte. Diese deutlich von dem Virginia Bill of Rights inspirierte Erklärung

entspricht dem Menschenrechtsverständnis der sog. ersten Generation. Sie verbietet

ausdrücklich weder die Todesstrafe noch die Folter und hebt die Nation als den Ursprung

jeder Souveränität hervor. Bemerkenswert ist außerdem die Betonung des Rechtes auf

Eigentum.

Bereits nach einigen Monaten begannen die neuen Machthaber selbst die von ihnen

proklamierten Rechte zu brechen. Nach der (noch einigermaßen) gerechtfertigten

Enteignung der Kirche (im Oktober 1789) beschlossen sie in Juli die Trennung der

französischen Kirche von Rom und verfolgten alle papsttreuen Geistlichen und Laien. Die.

Bemühungen um absolute Gleichheit aller gingen trotzdem weiter. Im September 1791

gab die Nationalversammlung Frankreich eine neue Verfassung, die den Ideen der

Aufklärung entsprach. Die Monarchie blieb zwar bestehen, die Vollmachten des Königs

wurden aber dramatisch reduziert. Er war heim Souverän mehr, sondern musste sich der

Gesetzgebung durch Konvent unterordnen und auf die Verfassung schwören. (Diesen

Schwur leistete Ludwig XVI., wenn auch widerwillig, kurz nach der Verkündung des

neuen Verfassung. Die Stellung der Executive (diese blieb in der Hand des Monarchen

gegenüber der Legislative war sehr schwach. Trotz aller Bestrebungen der radikalen Jakobiner führte man kein gleiches Wahlrecht ein, sondern das Stimmgewicht der aktiven

Bürger hing von deren Steuerleistung ab. Die ersten Wahlen zum Konvent fanden an

ersten Oktober 1792 statt und lieferten einen Sieg der gemäßigten Anhänger der



Revolution, der Girondisten. Zunächst schaute es aus, als ob Frankreich sich zu einer

demokratischen Gesellschaft nach dem Vorbild der USA entwickeln sollte. Doch der

Angriff der europäischen Mächte an Frankreich sowie Konspirationen der Ultra-

Royalisten trugen zu einer Radikalizierung der politischen Szene bei. Diese kam vor allem

den radikalen Montagnarden zu Gute. Unter ihrem Einfluss wurde am 22.September 1792

die Monarchie abgeschafft und im Jänner 1793 der vorher durch Konvent zum Tode

verurteilter König geköpft. Die nächsten drei Monate waren durch Machtkämpfe zwischen

den einzelnen 'Parteien' gekennzeichnet, aus denen die Montagnarden als Sieger

hervorgingen und in April 1793 eine Diktatur errichteten. Ab diesem Zeitpunkt wurde das

Land von einem Wohlaffahrtsausschuss'(Comite du Salut Public ) regiert, der ohne

Zögern alle politischen Gegner (samt ehemalige Mitkämpfer d.h. Girondins) verfolgte und

jeden 'Verdächtigen' als einen Feind der Revolution hinrichten ließ. Während dieser,

letzten Phase der Revolution wurden die Menschenrechte total missachtet.

Das Regine der Jakobiner erfordete in 2 Jahren mehrere Opfer als der Absolutismus

während einiger Jahrhunderte. Schließlich fraß die Revolution ihre eigenen Kinder, einige

der führenden .Revolutionäre incl. Robespierre wurden hingerichtet. Als dann im Sommer

1795 das Bürgertum die Macht an sich riss, fühlte sich die gesamte Bevölkerung

erleichtert. Die neue Staatsordnung brachte eine wesentliche Liberalisierung mit sich (z.B.

das Code Civil Napoleon war sehr fortschriftlich), trotzdem kann man von keiner

Demokratie sprechen. (Dem Volk wurden praktisch keine Rechte der politischen

Partizipation zuerkannt. Von sozialen Rechten war lediglich das Recht auf Eigentum

garantiert.)

Eine weitere Liberalisierung kam, paradoxerweise, mit der Restauration. Die neue

Verfassung wurde nach dem Vorbild Englands erarbeitet - konstitutionelle Monarchie,

gesetzgebende Gewatt des Parlamentes und Verantwortlichkeit der Exekutive.

gegenüber dem Parlament. Schönheitsfehler dieser Verfassung waren die Beschränkung

des Wahlrechts nach dem Eigentum sowie die Tatsache, dass sie oktroyiert war.




-Gründe:

Die Gründe liegen im Zeitalter des europäischen Absolutismus.                                                                       Der erste Ursachenkomplex ist der soziale und wirtschaftliche Bereich.

Im 18. Jahrhundert war die Bevölkerung in Frankreich blitzartig angestiegen und daraus resultierte ein

Mangel an Arbeitsplätzen und in der Lebensmittelversorgung. Diese Zustände riefen Unzufriedenheit

bei der Bevölkerung hervor, die immer häufiger in Aufständen und Protesten endeten. Auch die

Privilegien des Adels wurden immer häufiger in Frage gestellt.

Den zweiten Komplex bildet der geistig-psychologische und politische Bereich.

Hier liegt der Ursprung in den Entwicklungen der Aufklärung, die besonders im Bürgertum und im

Adel verbreitet wurden. Beim Bürgertum kam es zu einer Bewusstseinsbildung, das seine tragende

Rolle im Staat begriff. Das Bürgertum war nun vielmehr in der Verwaltung verbreitet. Außerdem wurde

die Legitimation des Königs in Zweifel gezogen, der bisher von Gottes Gnaden als Herrscher

anerkannt war.

Der dritte Komplex liegt auf der Seite des absolutistischen Staates, der einen Teil seiner alten Stärke

verloren hatte. Es war vor allem die Legitimation verloren gegangen. Der König hatte es nicht

geschafft, durch eine Wandlung zum aufgeklärten Absolutismus zu gelangen. Das erhöhte das

Konfliktpotential und die Schwäche des absolutistischen Staates wurde aufgezeigt.

-Kurzer historischer Überblick


Spricht man von der französischen Revolution, so ist in der Regel die Epoche zwischen 1789 und

1799 gemeint.

5.Mai 1789:     Die Generalstände traten zusammen. Das Verhältnis Adel, Klerus zum Dritten Stand war

300 zu 600. Der letzte forderte eine Abstimmung nach Köpfen statt nach Ständen.

17.Juni:           Der dritte Stand erklärte sich zur Verfassungsgebenden Versammlung.

14.Juli:                        Sturm auf die Bastille, da das Volk aufgebracht über die Entlassung Neckers war. Sie

entwaffneten die Besatzungen und befreiten die Gefangenen.

5. August:       Die Nationalversammlung hob die feudalen Dienstleistungen auf.

26. August:     Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte

6. Oktober:      Die Pariser Bevölkerung zog nach Versailles, um den König zu zwingen

zurückzukommen.

Die Nationalversammlung beschloss die politische und soziale Umgestaltung des Landes.

Unter anderem wurde der Adel abgeschafft. Ludwig XVI. versuchte zu fliehen. Die Flucht missglückte aber in Varennes

3. September: Die Nationalversammlung nahm eine neue Verfassung an, auf die der König einen

Treueid leistete. Frankreich war nun eine konstitutionelle Monarchie.

20. April 1792:           Frankreich erklärt den Krieg an Österreich. Die französischen Truppen erlitten

Niederlagen.

10. August:     Ludwig XVI und seine Familie werden gefangengesetzt.

21. September:           Die Republik wurde proklamiert und das Königtum abgeschafft. Von nun an galt der

neue republikanische Kalender.

Den Jakobinern gelang es den König vor das Gericht des Konvents zu stellen.

21. Jänner 1793:Der König wurde mit nur einer Stimme Mehrheit wegen Landesverrats verurteilt

und auf der Guillotine hingerichtet.

Durch die Hinrichtung des Königs gelangte Frankreich durch Krieg und Blockade anderer Länder in eine schwierige Situation. Im gleichen Jahr errichteten die Jakobiner eine revolutionäre Diktatur, die als Schreckensherrschaft in die Geschichte eingegangen ist. Der konsequente Kampf der Jakobiner hatte Erfolg im Inneren. An den Grenzen drangen allerdings Interventionsheere ins Land.


Im Jahre 1794:            Stellte Frankreich eine Armee von 60000 Soldaten, der es gelang die Feinde

aufzuhalten.

27. Juli1794:    Die Herrschaft der Jakobiner wurde gestürzt und die ganze Kommune der Jakobiner

wurde guillotiniert.

trat eine neue Verfassung in Kraft, die vom Bürgertum geleitet war. Dieser Verfassung wurde 1797 eine Militärdiktatur, die mit Hilfe napoleonischer Truppen errichtet wurde, entgegengestellt. Das Direktorium derselben wurde am 9. November 1799 durch den aus Agypten zurückkehrenden Napoleon Bonaparte gestürzt.

b) Die amerikanische Revolution

Bereits im 16. Jahrhundert entstanden die ersten englischen Kolonien an der

Ostküste Nordamerikas, die sich vor allem ab dem 17. Jahrhundert sehr schnell

vergrößerten und immer mehr an Bedeutung gewannen. Einer der wichtigsten

Beweggründe für das Verlassen der Heimat und Ausziehen nach Amerika war der

Wunsch mehr an politischer Selbstbestimmung und Religionsfreiheit zu erlangen (so war

es auch bei den berühmten 'Pilgervaetem', diel 620 mit ihrem Schiff Mayflower in

Amerika landeten.) Allmählich entwickelte sich unter den Kolonisten ein ausgeprägter Sinn

für religiöse Toleranz und Solidarität. Die harten und entbehrungsreichen

Lebensbedingungen trugen wiederum zu einem gewissen Stolz auf das von den

Kolonisten selbst Geleistete, einem gesunden Selbstbewusstsein und einer großen

Achtung des Privateigentums bei. Daneben wurden die Kolonien ökonomisch äußerst

wichtig für England. Das Mutterland betrachtete die Kolonisten aber keineswegs als

gleichberechtigte Bürger, sondern bloß als eine Quelle wirtschaftlichen Profites. Um

diesem möglichst hoch zu halten wurden Gesetze erlassen, die im Sinnse

merkantilistischer Handelspolitik den Handel zwischen Kolonien und Drittländern, teilweise

sogar den Handel zwischen Kolonjen untereinander einschränkten. Die Amerikaner

empfanden solche Gesetze natrticherweise als großes Unrecht und die amerikanische

Intelligenz eignete sich ohnehin das aulklärische Gedankengut immer mehr an. Die

Situation verschärfte sich erheblich nach dem Siebenjährigen Krieg (1756-1763), aus dem

England zwar als Sieger, finanziell jedoch stark belastet hervorging. Das britische Parlament verstand die Kolonien als eine 'Melkkuh', durch neuverordnete Zölle und

Steuern versuchte es den gestiegenen Geldbedarf zu decken. Dazu kam die verstärkte

Überwachung der Kolonien, wobei für die Versorgung des Militärs die Kolonisten selbst

zuständig waren, was für sie eine kaum ertragbare Last darstellte. Nach der Belegung

aller Dokumente und Druckerzeugnisse mit einer besonderen Steuer durch das sog. '

Stamp Act' war das Maß voll. Dank sämtlicher Kommunikationsmittel (vor allem der

Flugblätter) konnten rasch breite Bevölkerungsmassen für die amerikanische Sache

mobilisiert werden. Das oft aufgegriffene Schlagwort lautete: 'No taxation without

representation'. Es entsprach den Ideen der Aufklärung sowie den Forderungen

französischen Bürgertums, welches unter einem ähnlichen Unrecht litt. Neben dem

Boykott aller englischen Waren ('nonimportation' ) bedienten sich die unzufriedenen

Kolonisten auch gewaltiger Formen des Widerstandes. So überfielen z.B. als Indianer

verkleidete Bostoner Buerger drei englische Teeschiffe und warfen die Landung ins

Meer. Durch diese Bostoner' Tea Party ' wollten sie gegen den auf die Rettung der vor

dem finanziellen Ruin stehenden India East Company ausgerichteten Teezoll protestieren-

In der Folge entschloss sich das britische Parlament, seinen Gesetzen mit Gewatt

Geltung zu verschaffen. Als erster Tag des daraus resultierenden Unabhängigkeitskrieges

der USA gilt 11. April I775. An diesem Tag kam es bei Lexington und Concord zu ersten

Gefechten zwischen der einheimischen Miliz, der jeder Mann zwischen sechzehn und

sechzig Jahren angehörte, und regulären britischen Truppen. Vertreter der Kolonisten

fanden sich bald danach in Philadelphia zum zweiten Kontinentalkongress ein um Geld für

Waffen und Schiffe bereitzustellen und die Umwandlung der Miliz in eine reguläre Armee

zum beschließen. Erst als mit Großbritannien verfeindete Frankreich und Spanien ihre

Hilfe versprachen, beschloss der Kongress am 4. Juli 1776 unwiderruflich die

Unabhängigkeitserklärung der USA. Diese Hier die Weiterentwicklung des

Menschenrechtsgedanken so wichtige Deklaration haelt eindeutig am christlichen Weltbild

fest und betont, dass alle Menschen gleich geschaften sind.Sie versteht (vor allem) das

Leben, die Freiheit sowie das Streben nach Glueck als unabstreitbare, gottgegebene Rechte jedes Menschen.Folglich seien die Regierungen gerade dazu um diese Rechte zu

garantieren. Die Legitimitaet jeder Regierung leitet diese unabhaengigkeitserklaerung aus

dem Willen der regierten ab.Versucht aber eine Regierung despotisch zu herrschen.so sie

es ein Recht ja sogar die Pflicht des Volkes sie abzuschaffen und ' neue Waechter seiner

kuenftigen Sicherheit ' { new guards for their future security ) zu bestellen .Weiters

weistdie Deklaration auf die dem amerikanischen Volke von seitens der englischen

Regierung zugekommenes Unrecht hin und erklaert jede Bindung an Britannien fuer

geloest.

Am 12. Juni 1776, also noch kurz vor dem Beschlusz der

unabhaengigkeitserklaerung erliesz detr Konvent von Virginia den 'Virginia Bill of

Rights',den ertsen eigentlichen Menschenrechtskatalog in der Geschichte. Dieser basiert

auf den gleichen Prinzipien wie auch die ünabhaengigkeitserklaerung,seine grosze

Bedeutung liegt in der erstmaligen expressiven Aufzaehlung allgemeiner Grundrechte.So

ewrden die Rechteauf Lebenin Freiheit und Gleichheit vor dem Gesetz garantiert. Das

Volk gilt als die Quelle aller staatlichen Gewalt,es werden regelmaeszige freie Wahlen,

Recht auf einen fairen Prozess vor einer Jury, Folterverbot, Privilegierungsverbot und

Religionsfreiheit Eingefüehrt.Erwähnenswert ist darueber hinaus auch die Verankerung

der zivilen Kontrolle des Militaers.So darf in den USA und vielen anderen westlichen

Staaten auch heute noch kein( auch ehemaliger) Berufssoldat das Amt des

Verteidigungsministers uebernehmen.Nach dem erfolgreichen Abschlusz des

ünabhängingigheitskrieges standen die 13 nun unabhaengigen Kolonien vor der Frage

ihrer neuen Gesellschaftsordnung. Der Wunsch nach einer republikanischen und

föderalistischen Verfassung erwies sich als vorherrschend, obwohl einige Kriese

duchaus auch Monarchie oder gar Militärdibtatur als moegliche Lösungen

erwogen. Die Verfassung von 1789 fuehrte schliesziich eine Republik mit weitgehenden

Volkmachten für den Bundespraesidenten. Gleichzeitig wird aber auch das System der

Gewaltennung durch Legislative durch den aus zwei Kammern bestehenden

Kongress, Executive durch den Bundespraesidenten und seine Administration, Judikative durch Nationalgericht und Bundesgericht.

Das sollte verhindern, dass eine der drei Gewalten die absolute Macht ausüben

könnte. Außerden wurde ein Gleichgewicht zwischen den Befügnissen der einzelen

Staaten und den Zuständigheiten des Union geschaffen. Ein Grundrechtskatalog wurde

der amerikanischen Bundesverfassung durch ersten 10 Zusätze im Jahre 1791

zugefügt. Durch ihn werden den Amerikanischen Buerger die sowie des

Privateigentums sicher neben den Klassischen Menschenrechten der ersten

Generation,auch das Recht Waffen zu besitzen und zu tragen garanteriert.




b) die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte

Die Erklärung war notwendig. Man musste die Rechte klar und endgültig formulieren. Jeder muss

wissen, welche Rechte er hat. Was in den Menschen- und Bürgerrechten formuliert wurde, findet jeder

in sich und das weiß auch jeder, wenn er nur ein wenig nachdenkt. Um eine Gesellschaftsordnung zu

schaffen, muss eindeutig festgelegt werden, welche Rechte wir haben.

Es genügt, den Menschen zu zeigen, welche Rechte sie haben, dass sie es nicht mehr ertragen so zu

leben wie bisher. Die Erklärung der Menschenrechte verkündigt die Rechte aller Menschen, jedes

einzelnen Menschen und der Menschen allgemein. Im Bewusstsein ihres Rechtes (endgültiger

Ausdruck in der Erklärung der Menschenrechte) ist die Nation zum souveränen Richter über die

Gesetze geworden.

Auch die Vertreter des französischen Volkes sahen die Ursachen des öffentlichen Unglücks und der

Verderbtheit der Regierungen in der Unkenntnis, dem Vergessen oder der Verachtung der

Menschenrechte. Deshalb haben sie beschlossen, die natürlichen, unveräußerlichen und heiligen

Rechte des Menschen in einer feierlichen Erklärung darzulegen. Diese Erklärung sollte allen

Mitgliedern der Gesellschaft beständig vor Augen sein und sie unablässig an ihre Rechte und

Pflichten erinnern.

Es lagen der verfassunggebenden Nationalversammlung ungefähr 15 Entwürfe mit zwischen 15 und 70 Artikeln vor. Diese wurden meist von Einzelpersonen vorgebracht, wie zum Beispiel von La Fayette oder von kleinen Gruppen. Aus diesen Vorschlägen wurde am 19. August 1789 der Entwurf des sechsten

Büros ausgewählt, woraufhin eine Woche lang diskutiert, verhandelt, neuformuliert und umgewandelt

wurde.

Exemplarische Artikel:

Artikel 1:        Die Menschen sind und bleiben von Geburt frei und gleich an Rechten. Soziale Unterschiede

dürfen nur im gemeinen Nutzen begründet sein.

Artikel 2: Das Ziel jeder politischen Vereinigung ist die Erhaltung der natürlichen und unveräußerlichen

Menschenrechte. Diese Rechte sind Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand gegen

Unterdrückung.

Artikel 4: Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was einem anderen nicht schadet. So hat die

Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden Menschen nur die Grenzen, die den anderen

Gliedern der Gesellschaft den Genuss der gleichen Rechte sichern.

Diese Grenzen können allein durchGesetze festgelegt werden.

Artikel 6: Das Gesetz ist der Ausdruck des allgemeinen Willens. Alle Bürger haben das Recht,

persönlich oder durch ihre Vertreter an seiner Formung mitzuwirken. Es soll für alle gleich sein,

mag es beschützen, mag es bestrafen. Da alle Bürger in seinen Augen gleich sind, sind sie

gleicher weise zu allen Würden, Stellungen und Beamtungen nach ihrer Fähigkeit zugelassen



ohne einen anderen Unterschied als dem ihrer Tugenden und ihrer Talente.

Artikel 11: Die freie Mitteilung der Gedanken und Meinungen ist eines der kostbarsten

Menschenrechte. Jeder Bürger kann also frei schreiben, reden, drucken unter Vorbehalt der

Verantwortlichkeit für den Missbrauch dieser Freiheit in den durch Gesetz bestimmten Fällen.

Artikel 16: Eine Gesellschaft, in der die Verbürgung der Rechte nicht gesichert und die

Gewaltenteilung nicht festgelegt ist, hat keine Verfassung.

Artikel 17: Da das Eigentum ein unverletzliches und heiliges Recht, kann es niemandem genommen

werden, wenn es nicht die gesetzlich festgelegte, öffentliche Notwendigkeit augenscheinlich

erfordert und unter der Bedingung einer gerechten und vorherigen Entschädigung.

Ad Artikel 11

Das Recht auf Pressefreiheit war wirklich eine großartige Errungenschaft. Das ancien régime hatte

sich ein ausgeklügeltes System zurechtgelegt, um die Macht des gedruckten Wortes in Grenzen zu

halten. Ein wichtiges Wort war "privilège". Dieses gab es auf drei Ebenen. Das Buch mit Privileg, der

Verleger besaß ein Privileg und die Gilde musste privilegiert sein. Das war der Beginn der Zensur. Die

Zensoren lasen ein Buch und entschieden, ob es zur Veröffentlichung taugt oder nicht. Mit dem

Privileg verbürgten sie sich für die Qualität des Buches. Die Zensoren waren auch auf den

ideologischen Gehalt des Buches aufmerksam. Sie stellten sich hinter die Kirche und den König.

Es vollzog sich aber ein Wandel und das System passte sich an. Hier waren Schlüsselwörter

Komplizenschaft und Kollaboration. Die Komplizenschaft zwischen Autoren und Zensoren wuchs, da

sie ja beide aus denselben Kreisen stammten. Oft konnten es Autoren so einrichten, dass ihre Werke

von befreundeten Zensoren geprüft wurden. Die wachsende Nachgiebigkeit der Zensoren führte zu

Skandalen. So kam es, dass eine Übersetzung des Korans privilegiert wurde, die nach der Ansicht

des Zensors nichts gegen die christliche Religion Gerichtetes enthielt. Also hätten schon die Verwalter

des ancien régime de facto Pressefreiheit zugelassen.

Aber auf der anderen Seite gab es genug Drucker und Verleger, die gebrandmarkt, gehängt oder in

die Bastille, die ein mächtiges Abschreckungsinstrument ist, geworfen wurden.



-Umsetzung der Erklärung

Der Artikel 1 der Erklärung galt nicht sofort für alle Menschen. Besonders nicht für die Menschen in

den Kolonien und die Sklaven. Der Rechtsstatus der Schwarzen wurde 1685 von Ludwig XIV. im "Code Noir" festgelegt.

Einige Artikel daraus:

- Artikel 2:      Alle Sklaven, die auf unseren Inseln sind, sollen getauft und in der päpstlichen, römischkatholischen Religion unterrichtet werden.

- Artikel 12:     Die Kinder, die in den Ehen zwischen Sklaven geboren werden, sollen Sklaven sein und

den Herren der weiblichen Sklaven gehören, und nicht denen der männlichen Sklaven, wenn Mann und Frau verschiedenen Herren gehören.

- Art. 28:         Wir erklären, dass die Sklaven nichts besetzen können, was nicht ihrem Herrn gehört; und

alles, was ihnen durch Fleiß oder aus Freigebigkeit anderer Personen zukommt, oder auf welche Weise es auch sonst sei, wird von ihrem Herrn als vollberechtigtes Eigentum erworben.

Im Jahre 1724 kamen zum "Code Noir" noch einige Verschärfungen dazu und er wurde verlängert.

1791 wurde ein Gesetzesentwurf in die Nationalversammlung eingebracht, der den Plan des

allmählichen Übergangs vom Sklaven zum Menschen beinhaltet hätte. Über diesen Entwurf wurde

allerdings nie diskutiert oder abgestimmt.

1794 wurde die Sklaverei schließlich mit einem Dekret des Nationalkonvents aufgehoben.

"Der Nationalkonvent erklärt die Sklaverei der Neger in allen Kolonien für abgeschafft. Demzufolge

dekretiert er, dass alle Menschen ohne Unterschied der Hautfarbe, die in den Kolonien ihren Wohnsitz

haben, französische Bürger sind und sämtliche durch die Verfassung garantierten Rechte genießen.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte


Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,

da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,

da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,

da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,

da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Forschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,

da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,

da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,

verkündet die Generalversammlung

diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.

Artikel 1

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2

Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist ist.

Artikel 3

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 4

Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.

Artikel 5

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 6

Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

Artikel 7

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 8

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenen Grundrechte verletzt werden.

Artikel 9

Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Artikel 10

Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Artikel 11

Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Artikel 12

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Artikel 13

Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.

Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

Artikel 14

Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

Artikel 15

Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.

Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsanghörigkeit zu wechseln.

Artikel 16

Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.

Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.

Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

Artikel 17

Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.

Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Artikel 18

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Artikel 19

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Artikel 20

Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.

Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 21

Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.

Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Amtern in seinem Lande.

Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

Artikel 22

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Artikel 23

Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.

Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.

Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 24

Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

Artikel 25

Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Artikel 26

Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.

Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.

Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Artikel 27

Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.

Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Artikel 28

Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Artikel 29

Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.

Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.

Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

Artikel 30

Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.






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