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Referat Folter - Definition, Folter heute, Folter im Mittelalter, Abschaffung der Folter im Mittelalter

geschichte referate

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Folter

1) Definition

2) Folter heute

3) Folter im Mittelalter

4) Abschaffung der Folter im Mittelalter

5) Foltermethoden

1.Definition

Folter (Tortur, peinliche Befragung), systematische Beibringung körperlicher Schmerzen oder psychischer Qualen zur Bestrafung bzw. zu dem Zweck, eine Person - entweder einen Verdächtigen oder (seltener) einen Zeugen - zu einer Aussage oder einer Verhaltensänderung zu zwingen. In ihren oft auf perversen technischen Hilfsmitteln basierenden Erscheinungsformen geht Folter über die prinzipiell überall anzutreffende gelegentliche Misshandlung von Verdächtigen weit hinaus. Das Prinzip der Folter ist möglicherweise so alt wie die Menschheit und auch heute noch in bedrohlicher Weise aktuell. Der Hintergrund von Folterungen ist dabei häufig politischer Natur. Heute geht es hierbei meistens darum, Informationen über Gleichgesinnte (Mittäter, Sympathisanten), Verbindungsstrukturen etc. in Erfahrung zu bringen, seltener um die Erpressung eines (objektiv ohnehin wertlosen) Geständnisses. Der Tod des Gefolterten (an den körperlichen Verletzungen, Entkräftung oder durch Selbstmord) wird häufig in Kauf genommen oder ist sogar Bestandteil des Verfahrens. Die Opfer verschwinden oft spurlos (so z. B. Zehntausende von Menschen zur Zeit der Militärdiktatur in Argentinien).

2. Folter heute

Auch wenn die Folter heute in keinem Staat als Mittel der Rechtsfindung institutionell verankert ist, bleibt sie doch ein weit verbreitetes Phänomen - vornehmlich (aber nicht nur) in totalitären Staaten, so etwa bekanntermaßen in der Türkei und anderen ost-europäischen Ländern. Ihre Anwendung findet dabei oft durch Polizeikräfte in einer Grauzone staatlicher Billigung statt. Auch in Kriegsgebieten finden systematische Folterungen statt, obwohl dieses Mittel durch die Haager Landkriegsordnung geächtet ist. Über die weltweit anhaltenden Folterungen und die schockierend grausamen Methoden sowie deren Opfer geben vor allem die Jahresberichte von Amnesty International Auskunft. Demnach werden in über 70 Ländern der Erde jährlich etwa eine halbe Million Menschen gefoltert. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 und die so genannten Genfer Konventionen des Internationalen Roten Kreuzes von 1949 haben die Folter international geächtet.

3. Folter im Mittelalter

Bis zum 13. Jahrhundert war die Folter nicht ausdrücklich durch das Kirchenrecht verboten. Dann jedoch begann man, das Gesetz über den Hochverrat auf die Häresie als crimen laesae maiestatis Divinae (Verbrechen der Verletzung der göttlichen Hoheit) anzuwenden. Im Zuge der Inquisition erließ Papst Innozenz IV., durch das Römische Recht beeinflusst, ein Dekret (1252), das den Gerichtsbeamten gestattete, der Häresie angeklagte zu foltern. Die Folterungen dienten dazu, aus ihnen Geständnisse entweder gegen sich selbst oder gegen andere herauszupressen. Werkzeuge hierbei waren Daumenschrauben und spanische Stiefel, mit denen Finger und Waden gequetscht werden konnten, der mit spitzen Nägeln bestückte Folterstuhl sowie Winde und Rad. Der perversen Phantasie der Folterknechte entsprangen darüber hinaus sexuelle Misshandlungen aller Art.

Während des Mittelalters trug der Einfluss der römisch-katholischen Kirche dazu bei, dass Folterungen auch zum Instrument staatlicher Gerichte wurden. Die italienischen Stadtverwaltungen übernahmen die Folter früh, andere europäische Länder zogen nach, als Frankreich im 13. Jahrhundert ihren Gebrauch legalisierte. Schließlich gehörte die Folter zum Rechtssystem jedes europäischen Landes mit Ausnahme von Schweden. Im 15. Jahrhundert kam der Folter vor allem in Hexenprozessen große Bedeutung zu. Die von den unter fadenscheinigen Vorwürfen denunzierten Frauen (seltener Männern, so genannten Zauberern oder Hexern) im Rahmen der "peinlichen Befragung" erpressten Geständnisse sprachen natürlich jeglicher Wahrheitsfindung Hohn. Sie trugen jedoch dazu bei, dass der Hexenwahn immer weiter um sich griff

4. Abschaffung der Folter in Europa

Die Gräuel der Inquisition führten in Europa letztlich zur Abschaffung der Folter. Bereits im 14. und 15. Jahrhundert waren in Italien Gesetze zu ihrer Einschränkung erlassen worden. Hinzu kam, dass durch das im Zuge der Aufklärung geänderte Rechtssystem, das das Geständnis nicht mehr zum zentralen Entscheidungsmoment erklärte und den Zeugen- bzw. Indizienprozess etablierte, die Folter an Bedeutung verlor. Ein päpstlicher Erlass von 1816 verbot den Einsatz von Folter in den römisch-katholischen Ländern.

5. Foltermethoden

Folterbank Bank, die vom Altertum bis ins 18. Jahrhundert zur Folterung diente. Die Folterbank war ein offenes Holzgestell mit beweglichen Balken an jedem Ende, an denen die Hand- und Fußgelenke des Häftlings befestigt wurden. Dann bewegten Hebel die Balken in entgegengesetzte Richtungen und streckten so den Körper, bis sich die Knochen voneinander lösten. Sie wurde bei gerichtlichen Untersuchungen als Werkzeug benutzt, um von mutmaßlichen Straftätern Geständnisse oder von Zeugen Aussagen zu erzwingen. Die Inquisition benutzte sie, um den Angeklagten dazu zu bringen, häretische Lehren einzugestehen.

Foltern

  • Brandmarken : Das Opfer wird mit heißen Gegenständen verbrannt
  • Daumenschrauben : Es wird immer größerer Druck auf die Fingernägel ausgeübt
  • Glieder abschlagen (ohne Kopf)
  • Nägel durch Glieder treiben
  • Schneiden : Opfer wird mit Messern blutig geschnitten
  • Strecken : Opfer wird auseinander gezogen bis sich die Wirbel lösen und das Opfer so zum Krüppel wird
  • Ziege : Die Person wird festgebunden und die Füße mit Salz bestrichen. Die Ziege leckt das Salz ab und auf der Suche nach mehr Salz leckt sie mit der rauen Zunge die Füße blutig.


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