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Referat Die Nationalsozialistische Herrschaftsstruktur - Monokratie oder Polykratie? - Der Führerstaat, Die "Reichstagsbrandverordnung" - "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat", Das "Ermächtigungsgesetz" - "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich"

geschichte referate

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Die Nationalsozialistische Herrschaftsstruktur

Entgegen einem weitverbreitetem Klischeedenken bedeutet totalitäre Herrschaft keineswegs eine geschlossene, monolithisch eingleisige Ordnungsstruktur.' (K. D. Bracher)

Aufteilung der Macht in zwei Bereiche

Die Herrschaftsstruktur des Dritten Reiches kann in zwei Großbereiche eingeteilt werden:

Die NSDAP mit ihren Parteiinstanzen und Organisationen

Den Staat mit seinen Behörden.

Die Parteiinstanzen und Organisationen der NSDAP entstanden schon während der Weimarer Republik als sogenannter Schattenstaat. Der Zweck dieses Vorgehens war folgender:

Bereits in seinem Buche "Mein Kampf" hatte er als Voraussetzung für die geplante Umwälzung eine Bewegung gefordert, die nicht nur "in sich selbst schon den kommenden Staat trägt" , sondern "ihm auch bereits den vollendeten Körper ihres eigenen Staates zur Verfügung stellen kann". Die konsequente Verwirklichung dieses Gedankens führte zu einer rasch entstehenden Vielzahl von Amtern und Einrichtungen, die neben den eifrig genutzten Möglichkeiten zu innerparteilicher Machtverteilung vor allem dazu dienten, den Staatlichen Institutionen im Namen des wahren, angeblich unvertretenen Volkes Kompetenz und Legitimation zu bestreiten. Der ministerialen Regierungsstruktur entsprechend entstanden die Ressorts des Schattenstaates, z.B. das Außenpolitische, das Agrarpolitische oder das wehrpolitische Amt der NSDAP. Reichs- und Gauleiter traten immer nachdrücklicher mit dem Anspruch von Ministern und Regierungspräsidenten auf, SA und SS übernahmen bei öffentlichen Veranstaltungen kurzerhand polizeiliche Funktion, und auf internationalen Konferenzen ließ Hitler sich mitunter durch eigene Beobachter "vertreten". Ahnliche Zielsetzung lagen auch der parteieigenen Symbolik zugrunde. Mit dem Hakenkreuz wurde das Hoheitszeichen mit dem Horst-Wessel-Lied die Hymne des Schattenstaates geschaffen, während Braunhemd, Orden und Abzeichen ein dem Staat entgegengesetztes Zugehöhrigkeitsgefühl erzeugten.

Monokratie oder Polykratie? - Der Führerstaat


Das NS - Herrschaftssystem war kein totalitärer Staat im strengeren Sinne des Wortes. Die einzige Instanz mit eindeutigen Machtbefugnissen auf höherer Ebene war der Führer selbst. ( Eindeutige Machtverhältnisse herrschten sonst nur auf ganz geringer Ebene der Parteiorganisationen. Hauswarte, Blockleiter und Zellenleiter z.B. hatten keine direkten Konkurrenten um ihre Befugnisse.)

Unter den übrigen Elementen der Regierung herrschte Unklarheit über die Machtverteilung. Der Grund dafür war, daß die Staatlichen Behörden der Weimarer Republik nach der Machtübernahme zwar Gleichgeschaltet wurden, aber an sich bestehen blieben, und die oben genannten Instanzen der NSDAP parallel zu ihnen in die Regierungsgeschäfte eingebunden wurden. Es mangelte allen an eindeutigen Weisungsbefugnissen und Kompetenzen, Zuständigkeitsbereiche überschnitten sich. Daraus Resultierte ein ständiger Machtkampf. Dieser Machtkampf fand auf zwei verschiedenen Arten statt:

Der Kampf von parallelen Staats- und Parteiinstanzen mit gleichen Ressort um die Machtausübung,

Der Kampf aller möglichen Instanzen der Partei und des Staates um bestimmte Entscheidungsberechtigungen.

Verstärkt wurden diese Machtkämpfe dadurch, daß Hitler bei zu großer Machtanhäufung an einer Stelle im Staat eine neue Behörde schaffen konnte ("Multiplikation der Amter"). Bei Fortbestand der alten, zu mächtig gewordenen Stelle übernahm die neue Instanz einen Teil der Kompetenzen der alten Stelle und schränkte sie so in ihrer Macht ein. Dieser Prozeß wurde vor allem in den Kriegsjahren stark gefördert, neue Amter häuften sich ("Amtervielfalt"). Dadurch blieb die Macht im Staate im ständigen Fluß, niemand wußte wirklich welche Behörde nun wirklich Macht hatte, und welche nur eine Fassade darstellte. Der Fortbestand der alten Behörden lag zusätzlich darin, die Bevölkerung in ein Gefühl der Sicherheit zu wiegen, indem die ihnen vertrauten "traditionellen" Behörden bestehen blieben. Außerdem war die Einbeziehung einer möglichst großen Anzahl von Personen eine Bestandsgarantie für die Regierung.

Der Kompetenzstreit fand nicht nur zwischen den Regierungs- und Parteiinstanzen statt, sondern auch innerhalb und zwischen den der Partei angegliederten Organisationen, wie der SA und der SS, ab einer gewissen Kompetenzstufe.

"Es ist umstritten, ob diese Entwicklung ungewollt war oder von Hitler gefördert wurde, um die eigene Machtstellung zu sichern." (Grundwissen Geschichte)

Durch die Unklarheiten über die Entscheidungskompetenzen mußten alle Regierungsstellen im Endeffekt immer wieder mit dem Führer Rücksprache halten, um in Erfahrung zu bringen wer eine bestimmte Entscheidung treffen durfte. Dieser Sachverhalt war Voraussetzung für die Alleinherrschaft Hitlers. Er hatte dadurch die totale Kontrolle über seine Regierung, konnte alle Entscheidungen selbst treffen, indem er demjenigen Recht gab, der nach seinem Interesse entscheiden wollte. Gegen eine von ihm getroffene Entscheidung gab es keine Berufungsmöglichkeit mehr. Er versuchte dabei, jedem einmal recht zu geben, um den einzelnen Personen ihr "Erfolgserlebnis" zu gönnen, sie "bei Laune zu halten". Daraus resultiert das "Führerprinzip" des NS-Staates. Adolf Hitler vereinte in einer Person sowohl den Führer der Partei als auch den Reichskanzler und den Reichspräsidenten, und war somit die absolute Spitze von Partei und Staat. (Titel laut Reichstagsbeschluß vom 26. April 1942 und Gesetz vom 1. August 1934: "Führer und Reichskanzler, Staatsoberhaupt, Regierungschef und oberster Inhaber der vollziehenden Gewalt, Führer der Partei, Oberbefehlshaber der Wehrmacht, Oberster Gerichtsherr und Führer der Nation".) Alles war direkt auf seinen Willen hin ausgerichtet, dem "Führerwille" war alles unterworfen. Seinen persönlichen Führungsanspruch legitimierte er durch sein literarisches Werk "mein Kampf", welches die "Bibel" des NS-Staates war. Dies war zum Beispiel daraus ersichtlich, daß ein Ehepaar bei der Hochzeit nicht etwa eine Bibel sondern ein Exemplar von "Mein Kampf" erhielt.

Die "Reichstagsbrandverordnung" - "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat"

Die "Reichstagsbrandverordnung" vom 28. Februar 1933 - einem Tag nach dem Brand des Reichstages - war die formelle Grundlage für großangelegte Verfolgungsmaßnahmen  und die Erklärung des Ausnahmezustands. Sie wurde zum Einlaßtor für polizeistaatliche Willkür und nationalsozialistischen Terror. Alle bürgerlichen Grundrechte wie Pressefreiheit und Freiheit der Person waren generell außer Kraft gesetzt. Zugleich bot sich die Möglichkeit in die politischen Verhältnisse der Länder einzugreifen, deren Regierung sogar zu übernehmen.

Die Reichstagsbrandverordnung war eine sogenannte "Präsidialverordnung". Nach der Verfassung der Weimarer Republik konnte der Reichspräsident Notverordnungen erlassen, die auch gegen die Verfassung verstoßen konnten.

Das "Ermächtigungsgesetz" - "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich"

Am 23. März 1933 beschloß der Reichstag mit 444 zu 94 Stimmen das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich", das sogenannte "Ermächtigungsgesetz". Dieses bedeutete die dauerhafte Ausschaltung des Parlamentes, indem es der Reichsregierung erlaubte Gesetze zu bestimmen, also die Exekutive und die Legislative des Staates miteinander vereinte. Es gestattete ebenfalls, das Abweichen solcher, von der Reichsregierung beschlossener, Gesetze von der Reichsverfassung. Somit hatten die Nationalsozialisten die Möglichkeit ohne Kontrolle durch den Reichstag oder Unterwerfung unter die Reichsverfassung zu Regieren, nichts stand ihnen mehr im Weg. Das Parlament als frühere Legislative des Staates hatte sich selbst entmachtet.

Das "Ermächtigungsgesetz sollte ursprünglich am 1. April 1937 oder bei einem Regierungswechsel außer Kraft treten, wurde aber im Laufe der NS-Herrschaft zweimal vom Reichstag und 1943 von Hitler per Erlaß "bis auf weiteres" verlängert. Es blieb bis zum Ende des NS-Reiches wirksam.

Der Einparteienstaat

Die KPD und die SPD wurden unter dem Vorwand "landesverräterischer Umtriebe" frühzeitig verboten. Die Führer der übrigen Deutschen Parteien wurden verhaftet, ihre Geschäftsstellen besetzt. Sie alle - auch die Koalitionspartner der NSDAP - wurden Verboten bzw. zur Selbstauflösung gezwungen. Das "Gesetz gegen die Neubildung von Parteien" vom 14. Juli 1933 machte die NSDAP zur einzig legalen Partei Deutschlands und besiegelte den Einparteienstaat. Die Wieder- oder Neugründung von Parteien wurde mit Zuchthausstrafe bedroht.

Die Struktur des staatlichen Teils der Regierung










"Pseudoföderative" Regierung Deutschlands

Die gleichgeschaltete Regierung des Dritten Reiches vermittelte - auf den ersten Blick - einen Föderativen Charakter. Die Eigenständigkeit der Länder wurde aber mit dem "Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich" vom 31. März 1933 und durch das "Zweite Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich" vom 7. April 1933 aufgehoben. (Das zweite Gesetz folgte dem ersten nach solch kurzer Zeit, da aufgrund der neuen Methode der Amterverteilung auf Gauleiter die Gefahr von zu großer Machtballung in deren Händen bestand. Es führte die Statthalter zur Kontrolle der Minister ein.)

Der staatliche Teil der Regierung war in folgende Regierungsebenen gegliedert:

An oberster Stelle Stand der Reichskanzler und Reichspräsident Adolf Hitler. Nach ihm folgten die Reichsminister, welche die Reichsämter leiteten, unter ihnen standen die Reichsstatthalter und Leiter der Länderregierungen, die Landräte und die Bürgermeister. Sie alle waren nicht vom Volke gewählt, sondern von oben eingesetzt.


Das Beamtentum


Am 7. April 1933 wurde das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" erlassen, welches den Nationalsozialisten die Möglichkeit einer groß angelegten Säuberungsaktion im Verwaltungsapparat erschloß, indem es die Entlassung nicht gefügiger Beamten erlaubte. "Damit hatte die NSDAP den Hebel, mit dem sie auch die Beamten, die nicht unbedingt mit der NSDAP sympathisierten, die sie aber wegen des Mangels an eigenen befähigten Leuten nicht sofort ersetzen konnte, unter Druck setzen und den Weisungen der Partei gefügig machen konnte: Über jedem Beamten schwebte fortan die Drohung der Entlassung und damit der Zusammenbruch der privaten Existenz." (Politische Weltkunde II, Nationalsozialismus und Faschismus. S. 40)

Die Justiz


"Das vorrangige Ziel der Justiz, die sich in erster Linie am Führerwillen zu orientieren hatte, bestand nicht nur in der Rechtsprechung, sondern in der Verfolgung und Ausschaltung politischer Gegner." (Abiturwissen Das Dritte Reich. S. 61)

Der Wille des Führers, der sich 1934 selbst als "des deutschen Volkes oberster Gerichtsherr" bezeichnete, war Gesetz. Seine Macht, und die der Partei schränkten jederzeit geltendes Recht ein und dokumentierten damit das Ende des Rechtsstaates, indem das Recht der Macht eine Grenze zieht. Die Unabhängigkeit der Richter wurde beseitigt. Seit 1942 stand Hitler sogar formell zu, einen Richter "ohne Einleitung vorgeschriebener Verfahren aus seinem Amt, aus seinem Rang und aus seiner Stellung zu entfernen". Als Richter wurden nur bewährte Parteigenossen unter der Zustimmung der Kanzlei des Führers ernannt. Dadurch war der Einfluß auf die Besetzung der Spitzenpositionen gewährleistet. "Durch Methoden wie [] die Einrichtung einer Reichsnotarkammer bzw. einer Reichsrechtsanwaltkammer, aus denen ausgeschlossen zu werden für die Betroffenen einem Berufsverbot gleichkamen, schuf man einen willfährigen Juristenstand." (Politische Weltkunde II, Nationalsozialismus und Faschismus. S. 40) (Weitere juristische Organisationen waren der "Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen" und die "Deutsche Rechtsfront")

Neben den ordentlichen Gerichten, den bald alle das Regime ernsthaft interessierenden Fälle entzogen wurden, handelte die Gestapo, ohne daß eine Richterliche Nachprüfung ihres Vorgehens möglich gewesen wäre, d.h. daß ein Freigesprochener trotzdem aufgrund der selben Anklagepunkte von der Bildfläche verschwinden und in ein Konzentrationslager verschleppt werden konnte. Sondergerichte und dann der "Volksgerichtshof" sprachen Urteile außerhalb der legalen Rechtsnormen. So war eine Person die als Angeklagter vor den "Volksgerichtshof" trat schon von vornherein zum Tode verurteilt, sie wurden nicht dem Richter, sondern dem Henker überliefert.

Der Polizeiapparat


Die Polizei im Dritten Reich war in Sicherheits- und Ordnungspolizei unterteilt. Der Ordnungspolizei wurden sämtliche politischen Fälle entzogen. Damit avancierte die Gestapo "zum entscheidenden Mittel zur Ausschaltung politischer Gegner." Sie wurde zum offensiven Instrument der Führergewalt. Ihre Hauptaufgabe bestand in der Sicherung der Macht und der Überwachung des gesamten Volkes. Die Gestapo sollte das Volk vor "Schädlingen", "Parasiten" und "den gesunden Volksorganismus bedrohenden Bazillen" schützen.

Die Gestapo konnte auch die sogenannte "Schutzhaft" ohne richterliche Anordnung oder Haftbefehl verhängen (siehe : Justiz), was einer Einlieferung in ein KZ gleichbedeutend war.

Die Kriminalpolizei bekam ihre Befehle von der selben Stelle, dem Hauptamt Sicherheitspolizei. Auch sie war gleichgeschaltet und handelte streng nach dem Wunsch der NSDAP.

Die Wehrmacht


Bis zum 1. August 1934 war die Reichswehr auf den Reichspräsidenten von Hindenburg vereidigt. Nach seinem Tode wurde sie auf Adolf Hitler vereidigt, der schon einen Tag nach dem Ableben des Reichspräsidenten dessen Amt und sein eigenes auf sich selbst vereinte. 1935 entwickelte sich aus der Reichswehr die Wehrmacht. Aus dem 100.000 Mann Heer, das nach den Versailler Verträgen seine Form annahm sollte eine große, kriegsfähige Armee werden. Die Wehrmacht bestand aus drei Teilen, dem Heer der Marine und der Luftwaffe, denen jeweils ein Oberkommando vorstand, welche wiederum dem Führer als oberstem Befehlshaber der Wehrmacht verantwortlich waren.

Der Vierjahresplan

Der Vierjahresplan war ein Wirtschaftsplan der nationalsozialistischen Reichsregierung, verkündet durch die Verordnung vom 18. Oktober 1936 mit dem Ziel, Unabhängigkeit vom Ausland bei der Versorgung mit Roh- und Grundstoffen zu erreichen und die Wehrmacht und Wirtschaft in vier Jahren 'einsatzfähig' und kriegsfähig zu machen. Das Amt des Beauftragten für den Vierjahresplan, das Hermann von Göring innehatte (1940 verlängert) entwickelte sich zur rüstungswirtschaftlich wichtigsten Instanz. Die relativ breite Planung und Aktivität wurde im Sommer 1938 von der auf kurzfristige kriegswirtschaftliche Mobilmachung hin orientierten Schwerpunktplanung abgelöst. Mit der Umstellung der deutschen Rüstungswirtschaft auf eine umfassende Kriegswirtschaft durch A. Speer (Architekt, 'Freund Hitlers") verlor der Vierjahresplan als Institution vom Frühjahr 1942 an jede praktische Bedeutung.

Der Reichstag

Der Reichstag sank nach Verabschiedung des 'Ermächtigungsgesetzes' am 23. März 1933 zum Akklamationsorgan für Hitler herab, welches zu Hitlers Reden Beifall klatschte, um seinen Maßnahmen den Schein des Rechts zu geben. Durch das "Gesetz gegen die Neubildung von Parteien" vom 14. Juli 1933 war die NSDAP die einzige vertretene Fraktion. Die Zusammensetzung des Reichstagen entstand folgendermaßen: Der Führer schlug den Reichstag vor, das Volk stimmte zu oder lehnte ab.




Die Struktur des parteilichen Teiles der Regierung

Nachbildung der Verwaltung


Die NSDAP hatte eine parallele zum Staatsapparat der Regierung gebildet. Dieser drang viel tiefer in die Bevölkerungsschichten ein als es der Staat tat. Er bestand aus Gauleitern (Gau -> Landschaft), Kreisleitern und Ortsgruppenleitern. In größeren Ortschaften gab es zudem noch Zellenleiter, Blockleiter und Hauswarte. Sie war eine direkte Konkurrenz zum Staat, Grund für Kompetenzstreitigkeiten. Ein Unterschied war allerdings, daß die parteilichen Institutionen größere Aufgabenbereiche hatten, so hatte z.B. jeder Kreisleiter einen Propagandaleiter unter sich, während sich "der Staat" auf dieser Ebene nicht mit Propaganda beschäftigte.

Die NSDAP war auch zwecks Kontrolle aller deutschen Haushalte in diese Kompetenzstufen gegliedert. Der - von der Größe der jeweiligen Ortschaft abhängige - Leiter auf der untersten Stufe hatte ca. 40-60 Haushalte zu 'überwachen'. Das bedeutet, daß er alle Mitglieder dieser Haushalte kontrollierte, z.B. auf ideologiegetreues Leben und Handeln achtete. (z. B. anhören der Führeransprachen am Volksempfänger) Wer nicht nach den, von der Partei bestimmten, Regeln lebte wurde verraten. Mit der ständigen Präsenz des Leiters mußte stets gerechnet werden. Die dadurch aufkommende Furcht animierte viele zu strikterer Einhaltung des Gesetzes.

Der untere Leiter führte auch einen, aus Karteikarten bestehenden, Katalog in dem alle von ihm bespitzelten Personen aufgeführt waren. In diesem waren z.B. die Vereine, Organisationen oder Parteien aufgeführt, denen die Person vor der Machtübernahme angehört hatte.

Alle Leiter hatten dem über ihnen stehenden Leiter zu Berichten, wie gut die Umsetzung der Führerbefehle funktionierte, und wie die Stimmung des Volkes durch aktuelle Ereignisse beeinflußt wurde. Dadurch konnte die Reichsregierung die Stimmung der Nation jederzeit beurteilen.

Umgekehrt gaben die oberen Leiter den unter ihnen stehenden Leitern die Befehle des Führers weiter. Diese hatten jeweils dafür zu sorgen, daß ihnen unterstehende Leiter oder Haushalte darüber aufgeklärt wurden und so danach handeln konnten.

Der oberste Bericht-Empfänger und einzige ungebundene Befehlshaber war der Führer selbst.

Die Deutsche Arbeitsfront (DAF)

Am 2. Mai stürmten die SA und SS die Gewerkschaftshäuser, beschlagnahmten das Vermögen der Gewerkschaften und verhafteten deren Führer. Arbeitgeber und Arbeitnehmer mußten seitdem künftig der "Deutschen Arbeitsfront" angehören, etwa die Hälfte der Bevölkerung wurde daraufhin Mitglied in dem damals wichtigsten Verband des NS - Regimes.

Das Ziel wurde erreicht, denn  die Unabhängigkeit vom Unternehmer wurde nun gewährleistet und die Arbeitnehmer konnten in "Gefolgschaftsmitglieder" eingeteilt werden. Jeder von ihnen mußte ein "Arbeitsbuch" besitzen, welches der genauen Registrierung einzelner Personen diente.

Die eigentliche Aufgabe bestand in der "Bildung einer wirklichen Volks- und Leistungsgemeinschaft aller Deutschen", d.h. die politische Bildung wurde gefördert.

Allerdings besaß die DAF weder das Recht zum Abschluß von Tarifverträgen noch die Möglichkeit, auf die Regelung von Arbeits- oder Urlaubszeiten einzuwirken. Ein Berufs- oder Betriebswechsel wurde meistens untersagt. Aufgrund der immer mehr vergrößerten Einkommens- und Vermögensverhältnisse vergrößerte sich die Kluft zwischen den Schichten, was überhaupt nicht in das ideologische Bild von einer "Volksgemeinschaft" paßte.


Die Schutz Staffel (SS)

Die SS entstand 1925 als Teil der SA zum persönlichen Schutz Hitlers und von Parteiversammlungen. Nach dem Röhm-Putsch avancierte die SS zur selbständigen Organisation. Mit ihrer Vergrößerung gliederte sie sich in die "allgemeine SS" einen unbewaffneten Traditionsverband, die SS-Verfügungstruppe, eine bewaffnete Staatspolizei für "Sonderaufgaben" des Führers, die SS-Totenkopfverbände, zuständig für die Bewachung der Konzentrationslager, und die Waffen-SS eine Wehrmachtsähnliche Truppe, die auch im Krieg kämpfte, auf.

Während des Krieges hatte die SS die Aufgabe einer "Putzfrau". Sie sollte die von der Wehrmacht eroberten Gebiete von den "Juden" und "Menschentieren" (Himmler über die Russen) säubern. Die SS verstand sich als Hort der Nationalsozialistischen Ideologie, sie entstand als Elitegruppe, entwickelte aber später aus sich selbst immer neue Elitetruppen, wobei frühere Elitetruppen der Durchschnittlichkeit verfielen.

Die SS konnte sich im Gegensatz zur SA als bewaffnete Macht neben der Wehrmacht - gegen deren Willen - durchsetzen. Durch die Zentrierung aller Polizeigewalt in der Hand der SS-Führung war die Voraussetzung für die völlige Rechtlosigkeit des einzelnen Volksgenossen und die bürokratische Systematisierung der Menschenvernichtung gegeben.



Der Sicherheitsdienst (SD)

Von Heydrich gegründeter Nachrichtendienst gegen politische Gegner und oppositionelle innerhalb der NSDAP. 1934 als einziger politischer Nachrichtendienst der Partei anerkannt, ab 1936 offizieller Nachrichtendienst des Reiches. Seine Hauptaufgabengebiete als Informationslieferant für die Gestapo waren die Beobachtung der "Feinde der NS-Idee", die Berichterstattung über die Verhältnisse in Einzelgebieten des öffentlichen Lebens für höchste Partei und Staatsfunktionäre, die Beschaffung politischer Nachrichten aus dem Ausland sowie Sabotageakte und Vorbereitung von Unruhen im Ausland. (z.B. 1939 zur Auslösung des Polenfeldzuges). 1937 bis 1944 erstellte der SD regelmäßig Lageberichte über die Stimmung in der Bevölkerung. 1939 erfolge der Zusammenschluß mit der Sicherheitspolizei (Gestapo und Kriminalpolizei) im Reichssicherheitshauptamt. Das dichte Spitzelnetz des SD wurde 1944 von etwa 6.500 Hauptamtlichen Mitarbeitern (darunter viele Akademiker) geleitet.

Die Schutzabteilung (SA)

Die SA war eine paramilitärische Kampf- u. Propagandatruppe der NSDAP, aus bereits seit 1920 bestehenden Parteikampfgruppen organisiert und beauftragt, Störungen von Parteiversammlungen mit Gewalt zu bekämpfen bzw. gegnerische Versammlungen mit terroristischen Mitteln zu stören. 1923 zählte die uniformierte und bewaffnete SA rund 15000 Mitglieder. 1925 gründete Röhm die SA neu und entwickelte sie zu einer Parteiarmee; in der Zeit der Wirtschaftskrise strömten ihr viele neue Mitglieder zu (Anfang 1933 rd. 700000). In Straßen- u. Saalschlachten, insbesondere gegen die Kommunisten, entfesselten Teile der SA eine Terrorwelle. Nach Hitlers Machtübernahme stieß Röhms Plan, die auf über 2 Mill. Mitgl. angewachsene SA zur Volksarmee umzubilden, auf den Widerstand der Reichswehr und den hoher Funktionäre (Göring, Himmler). Mitte 1934 entschied Hitler sich für die Reichswehr als Kern der geplanten Wehrmacht. Nach dem Vorgehen Hitlers gegen Röhm und andere hohe SA-Führer (Röhm-Putsch) am 30. 6. 1934 verlor die SA ihre politische Bedeutung an die SS.







Erfassung bzw. Erreichung des Volkes



Die Erziehung der Jugend


Hitler wußte, daß er sich vor allem an die Jugend wenden und sie im Sinne des Nationalsozialismus erziehen mußte, wenn er die nationalsozialistische Herrschaft auf Dauer festigen wollte. Schon die Kindergärten sollten unter staatliche Kontrolle gestellt werden, um das kleine Kind nationalsozialistisch beeinflussen zu können. Auch die Schule wurde in den Dienst dieser Aufgabe gestellt. Viele Anhänger gewann die NSDAP bei der bürgerlichen Jugend. Der Appell an das Gemeinschaftsgefühl und an die kämpferische Vaterlandsliebe unterstützen den Zuwachs der Mitgliederschaft. Außerdem bekam die Jugend den Eindruck, daß man sie ausnahmsweise mal ernst nahm und, daß man sich für ihre Ideale einsetzte.

Struktur:

Die 10 - 14jährigen wurden als "Pimpfe" und als Jungmädel eingestuft, danach kamen sie für vier Jahre zur Hitlerjugend oder in den Bund Deutscher Mädel (BDM). Gerade die Hitlerjugend war die Nachwuchsformation der NSDAP. Sie war eine staatliche Organisation mit paramilitärischem Charakter. Die Kompetenz umfaßte die gesamte "körperliche, geistige und sittliche Erziehung der Jugend", außerhalb von Schule und Elternhaus.

Danach kam man in den NS - Studentenbund und das System erstreckte sich des weiteren über die Parteigliederungen SA, SS, NS - Kraftfahrerkorps, Reichsarbeitsdienst, Berufsorganisation der Deutschen Arbeitsfront, NS - Dozentenbund, NS - Juristenbund und den NS - Arztebund. An der Spitze der Staatsjugendorganisationen amtierte der Jugendführer des Deutschen Reiches, der auch gleichzeitig den Titel "Reichsjugendführer der NSDAP" besaß. Als solcher war er Chef einer Obersten Reichsbehörde und unterstand Hitler direkt.

Propaganda


Terror und Propaganda gehören eng zusammen, wenn eine Minderheit die Herrschaft über ein Volk erringen und behaupten will. Das hatten Hitler und Goebbels, den er im März 1933 zum "Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda" ernannte, längst erkannt.

Joseph Goebbels war eines der Genies des Nationalsozialismus und unterstrich dies durch seine geschickte Vorgehensweise moderne Medien, wie Schallplatten mit Hitlerreden, narzistische Propagandafilme und vor allem den Volksempfänger geschickt einzusetzen. Er inszenierte einmalig die Gepränge, Aufmärsche mit Uniformierten, mit Fahnen und Trompeten, welche ihre Wirkung im Volk niemals verfehlten.

Die Methode der Werbung und Agitation basierte auf der demagogischen Vereinfachung von Problemen. Nationalsozialismus war Propaganda, die sich als Ideologie ausgab, d.h. ein Machtwille, für dessen Erhaltung man die jeweils größten psychologisch wirksamsten Probleme ausnutzte, die sich aus den Stimmungen und Triebrichtungen der Massen ergaben.

Goebbels baute sein Ministerium zu einem Instrument aus, dessen Einwirkung sich kaum jemand auf die Dauer entziehen konnte. Das "Denken" sollte ausgeschaltet werden. Goebbels erfaßte die Möglichkeiten die Volksseelen zu manipulieren. Der "Führerkult", dessen eigentlicher Schöpfer und Organisator Goebbels war, wurde stark propagiert. Er erhob Hitler zum Gott indem er Mythen und Bilder erschuf. Die Propaganda der Nationalsozialisten bot das Bild einer ins Riesenhafte gesteigerten Theaterschau.

Quellen


Q1

In einem Brief vom Juni 1934 beschwerte sich der Gauleiter von München-Oberbayern, Adolf Wagner, beim Reichsinnenminister Frick:

"Nach der heutigen Rechtslage unterstehen Ihnen als dem Reichsinnenminister die Reichsstatthalter. Adolf Hitler ist Reichsstatthalter in Preußen. Er hat seine Rechte an den preußischen Ministerpräsidenten Göring delegiert. Sie selbst sind aber auch preußischer Innenminister. Als Reichsinnenminister unterstehen Ihnen also rechtlich Adolf Hitler und der preußische Ministerpräsident. Da Sie personengleich mit dem preußischen Innenminister sind, unterstehen Sie wiederum dem preußischen Ministerpräsidenten und sich selbst als Reichsinnenminister. Ich bin zwar kein Rechtsgelehrter, glaube aber, daß es eine solche Konstruktion kaum jemals gegeben hat"

Q2

Adolf Hitler: ' und sie werden nicht mehr frei ihr ganzes Leben'


Rede vor der Reichenberger Hitlerjugend, 4.12.1938

[] Diese Jugend, die lernt ja nichts anderes als deutsche denken, deutsch handeln! Und wenn diese Knaben mit zehn Jahren in unsere Organisation hinein kommen und dort oft zu ersten mal überhaupt eine frische Luft bekommen und fühlen, dann kommen sie vier Jahre später vom Jungvolk in die Hitlerjugend, und dort behalten wir sie wieder vier Jahre. Und dann geben wir sie erst recht nicht zurück in die Hände unserer alten Klassen- und Standeserzeuger (Lachen), sondern dann nehmen wir sie sofort auf in die Partei, in die Arbeitsfront, in die SA oder in die SS, in das NSKK [NS-Kraftfahrerkorps] usw. Und wenn sie dort zwei Jahre oder eineinhalb Jahre sind und noch nicht ganze Nationalsozialisten geworden sein sollten (Lachen), Dann kommen sie in den Arbeitsdienst und werden dort wieder sechs und sieben Monate geschliffen, alles mit einem Symbol, dem deutschen Spaten (Beifall). Und was dann nach sechs oder sieben Monaten noch an Klassenbewußtsein oder Standesdünkel da oder noch vorhanden sein sollte, das übernimmt dann die Wehrmacht zur weiteren Behandlung auf zwei Jahre (Beifall), und wenn sie nach zwei, drei oder vier Jahren zurückkehren, dann nehmen wir sie, damit sie auf keinen Fall rückfällig werden, sofort wieder in die SA, SS usw., und sie werden nicht mehr frei ihr ganzes Leben.[]

(Nach: Lautarchiv des Deutschen Rundfunks, Nr. C 1326)

Vereidigungsformel der Wehrmacht auf den Führer:

"Ich schwöre bei Gott diesen heiligen Eid, daß ich dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler, dem obersten Befehlshaber der Wehrmacht, unbedingt Gehorsam leisten und als tapferer Soldat bereit sein will, jederzeit für diesen Eid mein Leben einzusetzen."

Literaturnachweis:

Mickel, Wiegand, Geschichte Politik und Gesellschaft 1. Cornelsen Verlag Hirschgraben, Frankfurt am Main 1988.

Bernd Hey, Joachim Radkau, Politische Weltkunde II Nationalsozialismus und Faschismus. Ernst Klett, Stuttgart 1982.

Demokratie und Diktatur. Hirschgraben-Verlag, Frankfurt am Main 1960.

Informationen zur Politischen Bildung (251): Nationalsozialismus I. Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1996.

Informationen zur Politischen Bildung (123,126,127): Der Nationalsozialismus. Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1991.

Betelsmann Discovery Lexikon: Nationalsozialismus. Verlagsgruppe Bertelsmann GmbH 1997.

Joachim C. Fest, Das Gesicht des Dritten Reiches. R. Piper & Co Verlag, München 1963.

Zeiten und Menschen: Politik, Gesellschaft, Wirtschaft 1919-1945. Schönigh, Paderborn 1982.

Dr. Eugen Kaier, Grundzüge der Geschichte Band 4. Verlag Moritz Diesterweg, FFM 1968.

Geschichtliche Weltkunde Band 4. Verlag Moritz Diesterweg, FFM 1982.

Walter Göbel, Abiturwissen Das Dritte Reich. Ernst Klett Verlag für Wissen und Bildung GmbH, Stuttgart 1985.

Grebing, Der Nationalsozialismus, Ursprung und Wesen. Isar Verlag, München 1959.



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