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Referat Auszüge aus dem "rot-grünen" Koalitionsvertrag

geschichte referate

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Auszüge aus dem "rot-grünen" Koalitionsvertrag

Das von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und Bündnis 90/Die GRÜNEN vereinbarte Regierungsprogramm orientiert sich an folgenden gemeinsamen Zielen:

Wirtschaftskraft durch nachhaltiges Wachstum und Innovation stärken und zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen

ökologische Modernisierung als Chance für Arbeit und Umwelt nutzen

die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates durch Sanierung der öffentlichen Finanzen zurückgewinnen

eine zukunftsorientierte Bildung und Ausbildung für alle Jugendlichen sichern und Chancengleichheit herstellen

den Sozialstaat sichern und erneuern und die solidarische Gesellschaft stärken

den Generationenvertrag erneuern und auf eine neue Grundlage stellen

die natürlichen Lebensgrundlagen auch für die nachfolgenden Generationen sichern und bewahren, eine kinder- und familienfreundliche Gesellschaft schaffen

Sicherheit für alle gewährleisten

Bürgerrechte und soziale Demokratie stärken und eine Kultur der Toleranz in einer solidarischen Gesellschaft neu begründen

die Gleichstellung von Frauen in Arbeit und Gesellschaft entscheidend voranbringen

die Innere Einheit Deutschlands vollenden, indem die Angleichung der Arbeits- und Lebensverhältnisse weiter vorangebracht wird

den Staat modernisieren, indem wir die Verwaltung bürgernäher gestalten und überflüssige Bürokratie abbauen

die friedliche und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn weiterentwickeln, die Erweiterung und Vertiefung der Europäischen Union voranbringen, die Solidarität mit den Ländern des Südens stärken und weltweit eine nachhaltige Entwicklung fördern

die Zusammenarbeit mit den Kirchen sowie anderen gesellschaftlichen Gruppen und Verbänden fördern

1. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Stärkung der Wirtschaft

1.1. Abbau der Arbeitslosigkeit

Unser wichtigstes Ziel ist der Abbau der Arbeitslosigkeit.

Die hohe Arbeitslosenzahl von 4,4 Millionen (Jahresdurchschnitt 1998) ist die schwerste politische Erblast, die die alte Bundesregierung hinterläßt.

Die neue Bundesregierung wird alles daran setzen, die Arbeitslosenzahl in den nächsten vier Jahren Schritt für Schritt abzubauen.

Eine starke, wettbewerbsfähige und an Nachhaltigkeit orientierte Wirtschaft ist die Grundlage für Arbeitsplätze, für Wohlstand und für soziale Sicherheit.

Wir wollen eine Erneuerung der sozialen und ökologischen Marktwirtschaft.

Arbeit und Umwelt gehören untrennbar zusammen. Wir wollen eine zukunftsfähige Politik, die wirtschaftliche, soziale und ökologische Ziele gleichberechtigt miteinander verbindet. Ziel ist dabei auch die gleichberechtigte, existenzsichernde Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben.

1.2. Bündnis für Arbeit und Ausbildung

Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wird die neue Bundesregierung alle gesellschaftlichen Kräfte mobilisieren. Wir wollen ein Bündnis für Arbeit und Ausbildung.

Gemeinsam mit Gewerkschaften und Unternehmen werden wir konkrete Maßnahmen vereinbaren, um die Arbeitslosigkeit abzubauen und allen Jugendlichen einen Ausbildungsplatz zu sichern. Zu diesem Bündnis für Arbeit und Ausbildung haben alle Beteiligten in fairem Geben und Nehmen ihren Beitrag zu leisten. Dabei geht die neue Bundesregierung von folgenden Grundsätzen aus:

Gewerkschaften und Unternehmen sind zuständig für eine beschäfti­gungsorientierte

Tarifpolitik und für eine Organisation der Arbeit, die dem Flexibilisierungsbedarf der Betriebe und dem Wunsch der Beschäftigten nach mehr Zeitsouveränität Rechnung trägt.

Aufgabe der Wirtschaft ist es, die Anstrengungen für Investitionen und Innovation zu

verstärken. Wirtschaft und öffentliche Verwaltung stehen in der Pflicht, durch Erhöhung der Lehrstellenzahl jedem Jugendlichen einen qualifi­zierten Ausbildungsplatz zu geben.

Die neue Bundesregierung wird die Rahmenbedingungen schaffen für nachhaltiges Wachstum und zukunftsfähige Arbeitsplätze. Dazu gehört eine umfas­sende Steuerreform, die Senkung der gesetzlichen Lohnnebenkosten, die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung und eine Innovationsoffensive in Bildung, Forschung und Wissenschaft.

Beim Bündnis für Arbeit und Ausbildung sollen unter anderem zu folgenden Themen Vereinbarungen gefunden werden:

Sicherung einer qualifizierten Ausbildung für alle Jugendlichen

Integration erwerbsloser Jugendlicher in den Arbeitsmarkt

Beschäftigungschancen für Geringqualifizierte

Flexible und beschäftigungswirksame Organisation der Arbeitszeit, z.B. Teilzeitarbeit,

Altersteilzeit sowie Einstiegsteilzeit für Jüngere; beschäftigungswirksamer Abbau von Überstunden; die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit

Neuregelung der Anrechnung von Entlassungsabfindungen auf das Arbeitslosengeld

Modernisierung der beruflichen Bildung und der Weiterbildung

Verbesserte Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Produktivkapital

Verstärkung der Branchen- und Regionaldialoge mit dem Ziel, die Innovationsanstrengungen in den Branchen und Regionen zu steigern.

Die neue Bundesregierung wird im Lichte der Ergebnisse des Bündnisses für Arbeit ihre Festlegungen über mögliche politische und gesetzgeberische Maßnahmen hinsichtlich der Sicherung einer qualifizierten Ausbildung für alle Jugendlichen, der Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivkapital und der Arbeitszeitpolitik treffen.

1.3. Jugend braucht Zukunft - Ausbildung für alle

Die neue Bundesregierung wird alles daran setzen, daß den Jugendlichen Chancen für ein

selbstbestimmtes Leben eröffnet werden. Dazu gehört vor allem die Bekämpfung der

Jugendarbeitslosigkeit.

Die Ausbildung der Jugend ist die wichtigste Investition für die Zukunft unseres Landes.

Kein Jugendlicher darf von der Schule in die Arbeitslosigkeit geschickt werden.

Wir wollen, daß alle Jugendlichen, die länger als sechs Monate arbeitslos sind, einen Ausbildungsplatz oder einen Arbeitsplatz erhalten.

Wir setzen auf die Jugend unseres Landes. Zur Modernisierung unserer Gesellschaft braucht

Deutschland qualifizierte, motivierte, kreative junge Menschen, die individuelle

Entwicklungschancen mit politischem, sozialem und kulturellem Engagement verbinden.

Deshalb wollen wir ihnen mehr Möglichkeiten der Beteiligung eröffnen.

2. Gerechte Steuern, ökologische Steuer- und Abgabenreform

2.1. Große Steuerreform

Nach den Steuer- und Abgabenerhöhungen der alten Bundesregierung ist für die große Mehrheit der Bevölkerung die Grenze der Belastbarkeit erreicht. Ziel der neuen Bundesregierung ist es, die Gesamtbelastung bei Steuern und Abgaben zu senken.

Die neue Bundesregierung wird unmittelbar nach Amtsantritt ein Steuerentlastungsgesetz für eine große Steuerreform vorlegen. Ziele der Steuerreform sind die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, mehr Steuergerechtigkeit und eine deutliche Vereinfachung des deutschen Steuerrechts.

Zu dieser Steuerreform gehören:

die Senkung der Steuersätze bei der Lohn- und Einkommensteuer

eine Erhöhung des Kindergeldes

eine Reform der Unternehmensbesteuerung zur Stärkung der Investitionskraft der

Unternehmen.


Die große Steuerreform entlastet die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen in drei Reformstufen in den Jahren 1999, 2000 und 2002. Diese Steuerreform ist solide finanziert und berücksichtigt die schwierige Finanzlage der Länder und Gemeinden. Die Entlastung erfolgt entsprechend dem schrittweisen Aufwuchs der Steuermehreinnahmen durch die vorgesehene Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlage.


Die erste Stufe tritt zum 1. Januar 1999 in Kraft.

Sie umfaßt gegenüber dem Tarif 1998 folgende Maßnahmen:

Anhebung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind von 220 DM auf 250 DM

Verbesserung des Grundfreibetrages von 12.360 DM auf 13.020 DM, wie bereits

beschlossen

Senkung des Eingangssteuersatzes von 25,9 Prozent auf 23,9 Prozent

Senkung des Körperschaftsteuersatzes für einbehaltene Gewinne von 45 Prozent auf 40

Prozent

Senkung des Spitzensteuersatzes für gewerbliche Einkünfte von 47 Prozent auf 45 Prozent

2.2. Senkung der Lohnnebenkosten durch eine ökologische Steuer

Die neue Bundesregierung will Beschäftigung fördern und umweltfreundliches Handeln

belohnen. Dazu werden wir eine ökologische Steuer- und Abgabenreform durchführen.

Mit der ökologischen Steuer- und Abgabenreform setzen wir marktwirtschaftliche Anreize für

die Entwicklung energiesparender und umweltschonender Produkte und neuer

Produktionsverfahren und für ein umweltbewußtes Verhalten der Verbraucherinnen und

Verbraucher. Die ökologische Steuer- und Abgabenreform ist ein marktwirtschaftliches

Instrument moderner Technologie- und Industriepolitik. Sie fördert den Strukturwandel und

schafft neue Arbeitsplätze.

Die neue Bundesregierung wird dafür sorgen, daß die Sozialabgaben gesenkt werden.

Die Entlastung der Arbeit durch eine Senkung der gesetzlichen Lohnnebenkosten ist ein

Eckpfeiler unserer Politik für neue Arbeitsplätze.

Dazu werden wir zum einen Strukturreformen durchführen, um die Zielgenauigkeit und

Wirtschaftlichkeit der sozialen Sicherungssysteme zu verbessern. Zum anderen werden wir

die gesetzlichen Lohnnebenkosten im Rahmen einer ökologischen Steuer- und

Abgabenreform senken. Wir werden die Sozial­versicherungsbeiträge von heute 42,3 Prozent

des Bruttolohns durch die Einnahmen aus der ökologischen Steuerreform auf unter 40 Prozent

senken. Das entlastet Beschäftigte und Unternehmen.

Die konkrete Ausgestaltung der ökologischen Steuer- und Abgabenreform erfolgt

wirtschaftspolitisch vernünftig und sozial verträglich. Die neue Bundesregierung wird eine

soziale Flankierung der ökologischen Steuerreform sicherstellen. Dabei wird berücksichtigt,

inwieweit die Haushalte bereits durch die große Steuerreform, die Senkung der Sozialbeiträge

oder durch andere Reformen entlastet werden.

Die Finanzmittel aus der Belastung des umweltschädlichen Energieverbrauchs werden im

Rahmen der Steuer- und Abgabenreform in vollem Umfang an Bürgerinnen und Bürger und

an die Unternehmen zurückgegeben. Entscheidend für den ökonomischen und ökologischen

Erfolg der Steuer- und Abgabenreform sind ihre Berechenbarkeit sowie ausreichende

Anpassungszeiträume.

Unser Ziel ist eine in zeitlich vorgegebenen Schritten kalkulierbare Belastung des

Energieverbrauchs. Diese Grundidee wird bereits in anderen Mitgliedstaaten der

Europäischen Union, wie z.B. Großbritannien, praktiziert.

Das Ziel, die Sozialversicherungsbeiträge auf unter 40 Prozent zu senken, wollen wir in drei Schritten erreichen. In einem ersten Schritt werden wir 1999 die Sozialversicherungsbeiträge um 0,8 Prozentpunkte senken. Hierfür sind die Erhöhung der Mineralölsteuer für Kraftstoffe um 6 Pfennig pro Liter, eine Anhebung der Steuer auf Heizöl um 4 Pfennig pro Liter, bei Gas um 0,32 Pfennig pro kWh und für Strom um 2 Pfennig pro kWh vorgesehen.

In der Stromerzeugung eingesetzte Energieträger werden ausschließlich über die Besteuerung des Stroms erfaßt. Wegen der noch ausstehenden europäischen Harmonisierung der

Energiebesteuerung wird in diesem ersten Schritt die energieintensive Wirtschaft bei Heizöl,

Gas und Strom nicht belastet.

Wir werden den Einsatz regenerativer Energieträger fördern und diese durch die ökologische

Steuerreform nicht belasten. Damit verbessern wir die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der

Erzeugung und des Handels erneuerbarer Energien. Auch für die Stromerzeugung aus

Kraftwerken mit hohen Wirkungsgraden werden wir Anreize schaffen.

Dieses Konzept einer ökologischen Steuer- und Abgabenreform entspricht in den Grundzügen

den Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Harmonisierung der Energiebesteuerung,

die auch eine Besteuerung des Stromverbrauchs vorsehen.

Die neue Bundesregierung wird mit der Übernahme der EU-Präsidentschaft am 1. Januar

1999 entschieden darauf hinwirken, daß die europäische Harmonisierung der

Energiebesteuerung beginnt. Dabei sollen die bisherigen Vorschläge der EU- Kommission

ökologisch wirksamer ausgestaltet werden. Die neue Bundesregierung wird die

Ratspräsidentschaft der EU für eine europäische Initiative zur Abschaffung der

Steuerbefreiung für Kerosin, Schiffsbrennstoffe und für das Herstellerprivileg auch auf

internationaler Ebene nutzen.

Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung der beiden weiteren Schritte der

ökologischen Steuerreform zur zusätzlichen Senkung der gesetzlichen Lohnnebenkosten auf

unter 40 Prozent kann erst Mitte 1999 getroffen werden, wenn die Ergebnisse der deutschen

EU-Ratspräsidentschaft vorliegen. Bei der konkreten Ausgestaltung dieser Schritte muß auch

die konjunkturelle Lage und die Preisentwicklung auf den Energiemärkten berücksichtigt

werden.

3. Moderne Energiepolitik

3.1. Zukunftsfähige Energieversorgung sicherstellen

Die neue Bundesregierung wird eine zukunftssichere, umweltverträgliche und kostengerechte

Energieversorgung sicherstellen. Erneuerbare Energien und Energieeinsparung haben dabei

Vorrang; dazu gehört auch ein 100.000-Dächer-Programm.

Die Umstrukturierung der Energieversorgung muß den technologischen, ökologischen und

energiewirtschaftlichen Erfordernissen Rechnung tragen. Wegen ihrer großen

Sicherheitsrisiken mit der Gefahr unübersehbarer Schäden ist die Atomkraft nicht zu

verantworten. Deshalb wird die neue Bundesregierung alles unternehmen, die Nutzung der

Atomkraft so schnell wie möglich zu beenden.

Noch in diesem Jahr wird die neue Bundesregierung zu Gesprächen über einen neuen

Energiekonsens einladen. Gemeinsam mit der Energiewirtschaft sollen die Weichen gestellt

werden für den Weg zu einem neuen, zukunftsfähigen Energiemix ohne Atomkraft.

Die neue Bundesregierung wird die Entwicklung zukunftsfähiger Energieversorgungssysteme

und wirksame Maßnahmen zur Energieeinsparung fördern. Sie ist der Überzeugung, daß der

Einstieg in neue Energiestrukturen von wachsender wirtschaftlicher Dynamik gekennzeichnet

sein wird, die durch eine Neugestaltung des Energierechts noch befördert werden wird. Dabei

geht es insbesondere um einen diskriminierungsfreien Netzzugang durch eine klare rechtliche

Regelung und die Schaffung und Sicherung fairer Marktchancen für regenerative und

heimische Energien und eine gerechte Verteilung der Kosten dieser zukunftsfähigen Energien.

Die neue Bundesregierung wird den Kohlekompromiß von 1997, der betriebsbedingte

Kündigungen ausschließt, umsetzen.

Die neue Bundesregierung wird sich gemäß ihrem Grundsatz "Vorrang der Einsparung vor

der Erzeugung" mit einem breiten Maßnahmenbündel der Förderung von Einspartechnologien

widmen, nicht zuletzt auch angesichts der großen Exportchancen.

Die neue Bundesregierung wird die Hemmnisse beseitigen, die heute noch eine verstärkte

Nutzung regenerativer Energien und den breiteren Einsatz der Kraft-Wärme-Koppelung

behindern. Die neue Bundesregierung wird Instrumentarien entwickeln, die zur Anpassung

der Strompreise in den neuen Ländern an das Westniveau führen.


3.2. Ausstieg aus der Atomenergie

Der Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie wird innerhalb dieser Legislaturperiode

umfassend und unumkehrbar gesetzlich geregelt. Dazu vereinbaren die Koalitionsparteien

folgendes schrittweises Verfahren. In einem ersten Schritt wird als Teil des

100-Tage-Programms eine erste Anderung des Atomgesetzes mit folgendem Inhalt eingebracht:

Streichung des Förderzwecks

Einführung einer Verpflichtung zur Sicherheitsüberprüfung, vorzulegen binnen eines Jahres

Klarstellung der Beweislastregelung bei begründetem Gefahrenverdacht

Beschränkung der Entsorgung auf die direkte Endlagerung

Aufhebung der Atomgesetz-Novelle von 1998 (mit Ausnahme der Umsetzung von

EU-Recht)

Erhöhung der Deckungsvorsorge

Im zweiten Schritt wird die neue Bundesregierung die Energieversorgungsunternehmen zu

Gesprächen einladen, um eine neue Energiepolitik, Schritte zur Beendigung der Atomenergie

und Entsorgungsfragen möglichst im Konsens zu vereinbaren. Die neue Bundesregierung

setzt sich hierfür einen zeitlichen Rahmen von einem Jahr nach Amtsantritt.

Als dritten Schritt wird die Koalition nach Ablauf dieser Frist ein Gesetz einbringen, mit dem

der Ausstieg aus der Kernenergienutzung entschädigungsfrei geregelt wird; dazu werden die

Betriebsgenehmigungen zeitlich befristet. Der Entsorgungsnachweis wird angepaßt.

Zur Entsorgung vereinbaren die Koalitionsparteien folgendes:

Die Koalitionsparteien sind sich einig, daß das bisherige Entsorgungskonzept für die

radioaktiven Abfälle inhaltlich gescheitert ist und keine sachliche Grundlage mehr hat.

Es wird ein nationaler Entsorgungsplan für die Erblast der radioaktiven Abfälle erarbeitet.

Für die Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle reicht ein einziges Endlager in tiefen

geologischen Formationen aus.

Zeitlich zielführend für die Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle ist die Beseitigung

hochradioaktiver Abfälle etwa im Jahr 2030.

An der Eignung des Salzstocks in Gorleben bestehen Zweifel. Daher soll die Erkundung

unterbrochen werden und weitere Standorte in unterschiedlichen Wirtsgesteinen auf ihre

Eignung untersucht werden. Aufgrund eines sich anschließenden Standortvergleichs soll eine

Auswahl des in Aussicht zu nehmenden Standorts getroffen werden.

Die Einlagerung radioaktiver Abfälle in Morsleben wird beendet.

Das Planfeststellungsverfahren bleibt auf die Stillegung beschränkt.

Grundsätzlich hat jeder Betreiber eines Atomkraftwerks am Kraftwerkstandort oder in der

Nähe Zwischenlagerkapazitäten zu schaffen. Bestrahlte Kernbrennstoffe dürfen nur dann

transportiert werden, wenn am Kraftwerk keine genehmigten Zwischenlagerkapazitäten

existieren und dies vom Kraftwerksbetreiber nicht zu vertreten ist. Die Zwischenlager werden

nicht zum Zweck der Endlagerung genutzt.

4. Bildung, Forschung und Wissenschaft stärken

Deutschland muß eine Ideenfabrik werden. Wir wollen ein Klima des geistigen Aufbruchs fördern, das Bildung, Wissenschaft und Forschung neue Entfaltungsmöglichkeiten bietet, bestehende strukturelle Verkrustungen aufbricht und der jungen Generation Zukunftschancen eröffnet. Bildung, Forschung und Wissenschaft sind unsere Antwort auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts.


5. Reform der Alterssicherung

Das Ziel der neuen Bundesregierung ist ein bezahlbares Rentensystem, das den Menschen im

Alter einen angemessenen Lebensstandard garantiert.

Als erste Maßnahme wird die von der alten Bundesregierung beschlossene

Renten­niveaukürzung gestoppt:

Die zum 1. Januar 1999 vorgesehene Rentenniveau­kürzung

und die Einschnitte in die Erwerbsminderungsrenten werden bis zum Inkrafttreten einer neuen

Rentenstrukturreform, längstens jedoch bis zum 31.12.2000, ausgesetzt.

Dies wird Bestandteil eines Artikelgesetzes, das die neue Bundesregierung unmittelbar nach Amtsantritt beschließen wird.


6. Leistungsfähiges und bezahlbares Gesundheitssystem für alle

Die neue Bundesregierung ist einer sozial gerechten Gesundheitspolitik verpflichtet, die auf

dem Solidar- und Sachleistungsprinzip beruht. Dazu gehört eine paritätisch finanzierte

Krankenversicherung.

Die neue Bundesregierung wird dafür sorgen, daß Gesundheit für alle bezahlbar bleibt und

jeder den gleichen Anspruch auf eine qualitativ hochstehende medizini­sche Versorgung hat.

Gesundheitsförderung, Gesundheitsvorsorge und Rehabi­li­tation erhalten einen hohen Rang,

das Instrument der Selbsthilfe wird gestärkt.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen vor Gesundheitsgefahren geschützt werden.

Darum wird die neue Bundesregierung den umfassenden vorsorgenden gesund­heitlichen

Verbraucherschutz stärken. Die Verbraucherberatung wird verbessert.

Ziel der neuen Bundesregierung ist es, den Anstieg der Krankenversicherungs­beiträge zu

stoppen und die Beiträge dauerhaft zu stabilisieren.

7. Neue Wege bei der Drogen- und Suchtbekämpfung

Eine zukunftsweisende Politik zur Drogen- und Suchtbekämpfung umfaßt die Ele­men­te

Aufklärung, Prävention und Hilfe für Drogenabhängige, sowie Strafverfolgung des

kriminellen Drogenhandels. Sucht ist Krankheit. Darum ist zusätzlich die Sucht­krankenhilfe

(Behandlung der Abhängigkeiten von illegalen Drogen, Alkohol, Medi­kamenten usw.)

weiterzuentwickeln mit dem Ziel, eine effektive und qualitäts­orien­tierte Suchtbehandlung und

gesundheitliche Versorgung sicherzustellen und zu finanzieren.

Das Betäubungsmittel­gesetz wird mit dem Ziel überarbeitet, Modelle wie in Hamburg oder

Frankfurt recht­lich möglich zu machen. Zudem werden die Initiati­ven des Bundesrates (Modell­ver­suche zur ärztlich kontrollierten Originalstoffvergabe mit wissenschaftlicher Beglei­tung, ähnlich wie dies in der Schweiz durchgeführt wurde; Rechtssicherheit für

staat­lich anerkannte Drogenhilfestellen) aufgegriffen.

Die Substitution durch Methadon oder Codein wird unterstützt. Damit wird zugleich dem

Beschaf­fungsdruck und der Beschaffungskriminalität entgegengewirkt.



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