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Referat Die Frankfurter Tabelle - Der Reisevertrag

wirtschaftskunde referate

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Die Frankfurter Tabelle

Sie wurde vom Frankfurter Landgericht entwickelt und ist eine Übersicht von möglichen Preisminderungen mit Empfehlungscharakter.

Art des Mangels

Preisminderung in %

Strand weiter entfernt als angegeben


zu kleines Zimmer


fehlender Meerblick (bei Zusage)


Ungeziefer im Zimmer


schlechte Zimmerreinigung


Lärm in der Nacht


lange Wartezeiten beim Essen


verschmutzter Strand


Der Reisevertrag (s. S. 56)

Der Reisevertrag (= travel contract) enthält die Rechten und Pflichten der Vertragspartner. Er wird zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter abgeschlossen.

Rechtsgrundlagen:

K    Koschug

K    ARB (s. S. 26 - 30)

K    RV-spezifische Reise- und Stornobedingungen (haben Vorrang gegenüber den ARB wenn sie im Katalog stehen).

K    EU - Pauschalreiserichtlinie (Sie wurde bereits 1990 formuliert und enthält zB die Kundengeldversicherung).

K    Reisevertragsrecht ( steht im ABGB)

Wesentlicher Inhalt

K    Reiseveranstalter (Wer ist einer?)

K    Haftung

K    Rechte und Pflichten des Kunden (Reiseteilnehmer)

K    Rechte und Pflichten des Reiseveranstalters

Rechten und Pflichten des Kunden

K    Anmeldung und Anzahlung (ca. 10 - 20 %), muß schriftlich eingereicht werden und mit der Unterschrift bestätigt sein.

K    Rücktritt vom Reisevertrag höchstens bis zu 85 % Storno, bei No-Show bis zu 100 %

K    Stornogebühr

K    No-Show (= kein Reiseantritt, ohne Begründung)

Rechte und Pflichten des Veranstalters

K    Produktbeschreibung und Informationspflicht

K    Rücktritt vom Reisevertrag

K    Einhebung einer Anzahlung

K    Preisänderung nach der Buchung. Gilt nur bei Preiserhöhung von Vorleistungen (zB Flugzeugsprit), hat der Veranstalter sich verrechnet ist eine Preisänderung nicht zulässig.
Außerdem muß eine bestimmte Zeitspanne zwischen liegen. In Österreich kann der Kunde innerhalb von 8 Wochen vor Reiseantritt bei einer Preiserhöhung von über 10 % zurücktreten. Der Kunde ist bis spätestens 20 Tage vor Reiseantritt von der Preisänderung zu informieren.
(in D: max. 5 %, 4 Monate Zeitspanne, 20 Tage)

K    Fristsetzung für Restzahlung (in Österreich beim Erhalten der Reiseunterlagen, in D ca. 3 Wochen vor Abreise), meist veranstalterspezifisch.



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