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Referat Bundesrepublik Deutschland

philosophie referate

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Bundesrepublik Deutschland

Gründung:

Länder: - Baden-Württemberg

Bayern

Bremen

Hamburg

Hessen

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland Pfalz

Schleswig Holstein

Seit

Berlin

Brandenburg

Mecklenburg Vorpommern

Saarland

Sachsen

Sachsen Anhalt

Thüringn

rderalismus

Def.: lat. foedus: Bund

Politische und organisatorische Zusammenfassung von mehr oder weniger autonomen Staaten in ein übergeordnetes Ganzes.

z.B. Staatenbund Bundesstaat (BRD)

Staaliche Aufgaben sind hier zwischen dem Gesamtstaat und den Gliederstaaten aufgeteilt. Das förderative

System soll einer politischen Machtkonzentration entgegenwirken.

Gesamtstaat und Gliederstaaten müssen bei der Erledigung der Aufgaben zusammenwirken, sich gegenseitig kontrollieren und wechselseitig begrenzen.

Förderalismus heute soll vor allem zwei Funktionen erfüllen:

Machtaufgliederung mittels vertikaler Gewaltenteilung und Minoritätenschutz mittels territorialer

Eigensndigkeit.

Integration heterogener Gesellschaften, wobei meist ökonomische Integration bei gleichzeitiger soziokultureller Eigensndigkeit und/oder politischer Auotnomie der Gliedstaaten angestrebt wird.


> eine Einheit mit einer Vielheit verbinden.

Konsequenzen der deutschen Wiedervereinigung für den Förderalismus

Anderung der Stimnenverteilung Art. 51 II GG

Erhöhung der Mitgliederanzahl im Bundesrat auf .

Die vier größten Länder haben eine sogenannte Sperrminorirät gegenüber

Verfassungsänderungen. Dies sind 4 von .

---> Verantwortungs- und Vormundschaftsförderalismus? Die Ostländer haben noch nicht einmal eine Sperrminorität.


Anderung Art. 143 II GG

Zulassung von Abweichungen von wesentlichen Abschnitten des GG, insbesondere Regelungen der

Finanzverfassung bis 5 und $ 8 bis Ende . ! veraltet

Dazu gehören beitrittsbedingte Strukturdifferenzen im Bereich des Finanzau-gleichs. Der Bund verfügt hier über

Sonderfonds und srkt seine Stellung bei der konkurrierenden Gesetzgebung.

Art. 146 Empfehlungen an die Verfassungsgebung

Geltung und Geltungsdauer des GG d.h. ob die bundesstaatliche Ordnung durch Volksentscheid abgndert werden kann.

Knappere Finanzausstattung der Länder

> Aufgabenwahrnehmung in vollem Umfang ist nicht mehr gewährleistet.


Sozialer Rechtsstaat

Zur Verwirklichung von Rechtssicherheit und Gerechtigkeit

.         Gewaltenteilung

Exekutive, Legislative und Judikative sind getrennte voneinander unabhängige Institutionen.

.         Bindung an Verfassung

Exekutive und Judikative sind an Recht und Gesetz gebunden.

.         Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

Gegen rechtswidriges Handeln der Verwaltung hat der Bürger rechtlichen Schutz.

Der Rechtsstaat wurde ursprünglich von der bürgerlichen Gesellschaft zum Schutz der persönlichen Freiheit ausgebildet.

Der Sozialstaat entwickelte sich aus den Ausgleichs- und Hilfsbedürfnissen der modernen Industriegesellschaft und aus dem wachsenden Bedarf an öffentlichen Leistungen.

Je nach Stärke der miteinander konkurierenden Kräften wird sich das Schwergewicht der politischen Ziele und staatlichen Maßnahmen zu einer oder zu der anderen Seite verschiebben

Das GG hat ich mit den Staatsgrundprinzipien Rechtsstaat und Sozialstaat nichtr ine bestimmnte

Sozialordnung entschieden.

Artikel 65

Kanzlerprinzip

Verantwortlich gegenüber Padament, das ihn gewählt hat. Kanzler hat die Richtlinienkompetenz. d.h. er formuliert allgemeine Grundsätze, an die sich seine Minister zu halten haben.

Ressortprinzip

Ministerverantwortlichkeit gegenüber dem Bundeskanzler, verfassungsrechtlich keine saubere Trennung von

Legislative und Exekutive

Kabinettsprinzip

Mehrheitsbeschluß des Kabinetts istr alle Minister bindend (Regierungsdisziplin), aber Vormachtstellung des

Bundeskanzlers im Konfliktfall

> Das GG hat hier eine Kombination von Kollegialsystem und Einzelführung geschaffen, wobei der Bundeskanzler die alleinige Verantwortung trägt. Das Kabinett hat zwar Beschlußgewalt, aber nicht die Initiative.


Drei Möglichkeiten für organisierte Interessen, den Handlungsspielraum des Staateseinzuschr nken:

1.         Instrumentalisierung der Institutionen des Staates:

Einflußnahme z.B. durch finanzielle Mittel, Parteispenden Beispiel: Landwirtschaftsministerium > Interessenverband Frage: Wer umschlingt wen?

2.         Blockierung der Institutionen: Implementations , Leistungs-

und Kooperationsvenveigerung:

Beispiel: Arzte verzögern oder verändern Gesundheitsreform, evtl. komplette Abwehr


3.         Ausübung autonomer Steuermacht: Tarifautonomie kann nur von

Gewerkschaften (Tarifparteien) ausgeübt werden, in der

Verfassung festgeschrieben, Auflösung bedeutet mehr Schaden als Nutzen.


Fazit (Kielmannsegg):

Staat muß mit organisierten Interessen kooperieren, da z.B. Stimmenverlust bei Wahlen droht. Staat ist vom

Einfluß dieser Interessen abhängig, wird aber nicht von ihnen beherrscht.

rgerinitiativen und Soziale Bewegungen

Inkompatibilitäts Theorem:

Unvereinbarkeit von Parteien und Bewegungen:

Parteien: technische Leistungswelt, ökonomische

Grundanschauung

Bewegungen: humane Lebenswelt, ökologische Grundanschauung

Strukturelles Rivalitätstheorem:

NSB sind bezüglich Basisdemokratie und Artikulation infolge ihrer Organisation den Volksparteien überlegen. Sie besitzen höhere Partizipationsanreize und strukturelle Vorteiler außerparlamentarische "Issue"- Mobilisierung. Förderlich waren reformpolitische Maßnahmen im Bildungs- und Kulturbereich. Erhöhung des Bildungsniveaus und politische Kompetenzzuwächse in der Bevölkerung unterstützten die Entstehung dieses Protestpotentials.

Komplementaritätstheorem:

Verhältnis zwischen NSB und Parteien ist ergänzend.

Gründe der Verdrossenheitsdebatte:

Integrationsschwäche der Parteien

Perspektivlosigkeit der aktiven Politik

Innovationsschwäche

Alternativlosigkeit, da keine Unverwechselbarkeit der

Parteien

Verstaatlichung: Parteispitzen verflochten mit politischen

Institutionen

Abkoppelung: Bürgerferne eine abgehobenen Eliteherrschaft

Überforderung durch wachsende Anspruchshaltung der Bürger

Kompetenzverlust

Innerparteiliches Demokratieversagen

Repräsentationsdefizit: Vernachlässigung wesentlicher

Anliegen



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