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Referat Die GmbH & Co. KG und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KgaA)

wirtschaftskunde referate

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Die GmbH & Co. KG und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KgaA)


I.          GmbH & Co. KG


  • Def.:

Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, bei der eine  

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Vollhafter ist.


  • Geschäftsführung:

Die Geschäftsführungsbefugnis der GmbH & Co. KG hat die Komplementär GmbH inne, welche durch einen Geschäftsführer vertreten wird. Außenstehende Fachleute können als Geschäftsführer der Komplementär GmbH eingesetzt werden. Es gelten dieselben Rechtsgrundlagen wie bei der KG.


  • Kapitalbeschaffung:

Durch die Aufnahme weiterer Kommanditeinlagen kann Eigenkapital beschafft werden. ( allerdings erhöht sich durch die Haftungsbeschränkung der GmbH das Risiko der Gläubiger)


Rechtsgrundlage:

Befugnisse der Geschäftsführer und der Gesellschafter der GmbH: GmbHG

Befugnisse der Kommanditisten: HGB

  • Haftung:

Die GmbH haftet als Komplementärin unbeschränkt mit ihrem Vermögen, die Gesellschafter allerdings nur mit ihrer Einlage.

Gewinnverteilung:

Keine besonderen Vorschriften

  • Vorteile:

Geringes Risiko für Gesellschafter

Flexiblere Eigenfinanzierung ( Kommanditeinlagen statt schwer zu

übertragender Stammeinlagen )

variablere und besser qualifizierte Geschäftsführung

Steuer Vorteil im Vergleich zu GmbH

  • Nachteile:

Geringe Kreditwürdigkeit wegen Haftungsbeschränkung

Weniger Mitbestimmung der Arbeitnehmer als bei der GmbH, da die GmbH im Rahmen der GmbH & Co. KG nur ein Mantel ist.

Teilhafter haben nur geringen Einfluss auf das Unternehmen ( siehe KG )

Doppelte Buchführung ( GmbH & KG )

  • Gründung:

Mindestens ein Gesellschafter

Kein Mindestkapital nötig

Startkosten ca. 1500 - 1750 €

Viele Formalitäten (z.B. Eintrag ins Handelsregister)

Die GmbH & Co. KG meidet die Nachteile und nutzt die Vorteile einer Personengesellschaft.

Generelle Entscheidungsregel: Risiko und Gewinnerwartung hoch: => GmbH & Co. KG

II.     KgaA


  • Def.:

Die Kommandit Gesellschaft auf Aktien ist eine Kommandit Gesellschaft deren Kommanditisten ( Teilhafter ) Aktionäre sind.

  • Geschäftsführung:

Aufsichtsrat

Hauptversammlung

Vorstand ( wird ausschließlich von Komplementären der Gesellschaft gebildet)

Drei Organe: siehe AG

  • Kapitalbeschaffung:

Einlagen der Komplementäre sowie Aktienemissionen; hinsichtlich der Kommanditaktionäre gelten die Tatbestände der Aktiengesellschaft.

  • Rechtsgrundlage:

Für die Kommandit Gesellschaft auf Aktien gilt: AktG ( §§ 278-290 ).

Die KGaA ist als Kapitalgesellschaft eine juristische Person. ( Gegensatz: KG )

  • Haftung:

Jeder Komplementär haftet gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten des Unternehmens mit seinem gesamten Vermögen ( incl. Privatvermögen ), im Insolvenzfall verlieren die Kommanditaktionäre ihre Aktien.


Gewinnverteilung:

Keine besonderen Vorschriften

  • Vorteile:

Höhere Kreditwürdigkeit als bei GmbH & Co. KG ( besonderes Vertrauen in Komplementäre)

Beschränktes Risiko für Aktionäre; bessere Eigenfinanzierung

Leichterer Zugang zum Kapitalmarkt als bei KG

  • Nachteile:

Hohes Risiko für Komplementäre ( haften mit gesamten Vermögen )

Teilhafter haben nur geringen Einfluss auf das Unternehmen ( siehe KG )

  • Gründung:

Mindestens fünf Gesellschafter

Kein Mindestkapital notwendig

Beginn der Gesellschaft mit dem Eintrag ins Handelsregister

Startkosten ca. 750 €

Generell: Die KGaA geht oft aus einer KG hervor, die sich einen leichteren Zugang zum

Kapitalmarkt verschaffen möchte.

Quellen:

Helmut Schmalen: Grundlagen und Probleme der Betriebswirtschaft, 11.Auflage, Stuttgart 2001

Dr. Gernot Kugler: Betriebwirtschaftslehre der Unternehmung, 9.Auflage, Stuttgart 1986

AktG, 33.Auflage, München 2001




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