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Referat Weinkurs - qualitatsweine

sonstige referate

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Weinkurs

Österreichisches Weingesetz:

Heute gibt es mittlerweile 16 gesetzlich definierte Weinbauregionen, deren Grenzziehung allerdings zum Teil mehr politisch als vinologisch gegründet ist. Alle Weine werden ähnlich wie in Deutschland aufgrund der Zuckergradation der Trauben in Qualitätsstufen kategorisiert. Seit dem Jahr 1985 hat Österreich eines der strengsten Weingesetze der gesamten Weinwelt. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurde dieses Gesetz durch einige Novellierungen angepaßt und modifiziert. Mit dem Beitritt zur EU wurde das Gesetz auch an die Gemeinschaftsbestimmungen angeglichen, wobei in einigen Details österreichische Regelungen beibehalten wurden. Das österreichische Weingesetz unterscheidet drei Qualitätsstufen:

Tafelweine, Qualitätsweine und Prädikatsweine.

Tafelweine:

Tafelwein

Er darf keine geographische Herkunfts-, keine Sorten- und keine Jahrgangsbezeichnung besitzen, er darf nur mit "Österreich" oder "österreichischer Tafelwein" gekennzeichnet sein. Die Säure muß mindestens 4,5 g/l betragen. Der Tafelwein muß mindestens 13 Grad KMW aufweisen und darf bis höchstens 16,5 Grad aufgebessert werden. Dabei unterliegt er jedoch keiner Mengenbeschränkung.

Landwein

Es ist erforderlich, Trauben aus einer einzigen Weinbauregion zu verwenden und darf ausschließlich von zugelassenen Qualitätsweinrebsorten stammen. Der Landwein sollte mindestens 14 Grad KMW Mostgewicht aufweisen und darf höchstens einen Alkoholgehalt von 11,5 Vol.-% vorweisen. Hier ist die Angabe der Weinbauregion gestattet. Der Restzuckergehalt darf die 6 g/l-Richtlinie nicht überschreiten. Diese Weine dürfen die Hektarhöchstmenge von 9.000 kg Trauben oder 6.750 l Wein nicht überschreiten.

Qualitätsweine:

Qualitätswein

Bei einem Qualitätswein sind 15 Grad KMW Mostgewicht minimum und darf nur aus Qualitätsrebsorten erzeugt werden. Dabei muß man ebenfalls darauf achten, dass nur Trauben aus einem Weinbaugebiet zur Weinerzeugung verwendet werden. Der Alkoholgehalt darf bei Weiß- und Roséwein nicht weniger als 9 und bei Torwein nicht weniger als 8,5 Vol.-% haben, wobei ebenfalls eine staatliche Prüfnummer erforderlich ist.

Kabinettwein

Bei Kabinettweinen ist keine Aufbesserung des Leseguts erlaubt. Dieser Qualitätswein mit mindestes 17 KMW, hat eine Alkoholobergrenze von 12,9 Vol.-%. Wie bei allen Qualitätsweinen ist ebenfalls eine staatliche Prüfnummer erforderlich.

Prädikatsweine:

Prädikatswein

Auch hier ist eine staatliche Prüfnummer notwendig. Außerdem ist eine Aufbesserung des Leseguts nicht erlaubt. Der Alkoholgehalt beträgt mindestens 5 Vol.-% und dürfen nicht vor dem 1. Mai des auf die Ernte folgenden Jahres verkauft werden. Die Hektarhöchstmengen von 9.000 kg Trauben oder 6.750 l Wein nicht überschreiten. Diese Weine müssen als Lesegut den amtlichen Mostwägern vorgeführt werden.

Ausbruch

Die Weine des Ausruchs stammen von edelfaulen, auf natürliche Weise eingetrockneten Beeren. Damit der Zucker besser entzogen werden kann, darf dem Lesegut frisch gekelterten Traubenmost oder Wein von hoher Gradation zugesetzt werden. Letzterer muß den Prädikatsstufen Spätlese, Auslese oder Beerenauslese entsprechen. Zur besseren Auslaugung der Beeren kann Most oder Wein zugesetzt werden.

Auslese

Bei der getrennten Lese vollreife Trauben und dem daraus bereiteten Wein handelt es sich um die Auslese. Einzelne Beeren können auch edelfaul sein und so dem Wein einen zarten Botrytis-Geschmack geben. Er muß mindestens 21 Grad KMW Mostgewicht aufweisen.

Beerenauslese

Die Beerenauslese wird aus edelfaulen oder überreifen Beeren hergestellt, die beim Lesen aussortiert werden, im Gegensatz zur Auslese, bei der die reifsten Trauben ausgesondert werden. 25 Grad Mostgewicht ist erforderlich.

Eiswein

Beim Eiswein müssen die Trauben zum Zeitpunkt der Lese und Kelterung gefroren sein und ein Mostgewicht gemäß einer Beerenauslese aufweisen.

Spätlese

Unter Spätlese versteht man die Ernte ab dem 1. März. Dieser Wein wird nur aus vollreifen Trauben erzeugt und darf mindestens 19 Grad KMW haben.

Trockenbeerenauslese

Die Trockenbeerenauslese wird aus edelfaulen Beeren hergestellt, die so lange am Rebstock hängengelassen werden, bis sie fast zu Rosinen eingetrocknet sind. Sie wird nur in hervorragenden Jahrgängen erzielt.

Strohwein

Muß mindestens 25 Grad Mostgewicht aufweisen und muß aus Trauben gewonnen werden, die mindesten drei Monate auf Stroh oder Schilf gelagert oder luftgetrocknet wurden.

Regeln für eine Weinverkostung

Am Vormittag können Ihre Sinneseindrücke am deutlichsten wahrgenommen

werden.

Bei Tageslicht kann die Farbe des Weines besser erkannt und bewerten

werden.

Eine weiße Unterlage in Form des Tischtuches oder eines Blattes Papier hilft

mit, die Farbe zu bestimmen.

Rauchen ist strikt verboten. Starke Parfums irritieren die Geruchssinne.

Die Verkostung von mehr als einem Dutzend Weinen ist nur für geübte

Verkoster sinnvoll.

Bei einer größeren Anzahl von Weinen zur Verkostung, soll der Wein nicht

geschluckt, sondern in bereitstehende Spucknäpfe gespuckt werden.

Möglichst keine Speisen zu einer Verkostung anbieten. Am ehesten

ungesalzenes Weißbrot oder zu Rotwein eventuell milden Käse.

Die Weinformel lautet C O S

C = Color.Farbe

O = Odor.Geruch

S = SaporGeschmack



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