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Referat Wichtige Vertragsarten

recht referate

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Wichtige Vertragsarten

Mietvertrag = Rückgabe derselben Sache, Im Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter dem Mieter den Gebrauch einer Sache zu gestatten gegen Entgelt.(Mietzins). Wie Autos. Mietverträge sind Formfrei. Man kann sie mündlich und schriftlich abschließen.

Pflichten der Vertragspartner. Der Vermieter muss die Sache zum Gebrauch überlassen und in einen benutzbaren Zustand erhalten. Beispiel ist der vermietete Fernseher defekt,  Muss Vermieter Zahlen, der Mieter nur den Mietzins und am ende Sache zurückgeben.

Pachtvertrag: Rückgabe derselben Sache. Genau wie Mietvertrag, nur mit denn unterschied das der Pächter nicht nur denn Gebrauch, sondern auch die Erträge zusteht. Beispiel Wer einen Garten pachtet, kann Früchte ernten. Was der Mieter nicht darf.

Der Leihvertrag: Rückgabe derselben Sache, Ein Leihvertrag liegt vor, wenn eine Sache unentgeltlich zum Gebrauch überlassen wird, danach hat der Entleiher dem Verleiher die entliehene Sache zurückzugeben. Ist kaputt muss Zahlen. B. Z Ein Freund leiht Ihnen eine neue CD. Da dies kostenlos erfolgt, handelt es sich um einen Leihvertrag  Würde er dagegen etwas verlangen, läge ein Mietvertrag vor.

Werkvertrag: Material und Vergütung, Beim Werkvertrag verpflichtet sich ein Unternehmer zur Erstellung eines Werkes. Der Auftraggeber, liefert das Material und Zahlt der Firma eine Vergütung. B.Z Reparatur eines Auto, Haarschnitt.

Pflichten des Bestellers: Er muss das vertragsmäßig gelieferte Werk abnehmen und die vereinbarte Vergütung zahlen.

Pflichten der Firma: Die Firma muss das Werk rechtzeitig und mangelfrei herstellen und liefern. Falls Mängel Klagen WUMS.

Werklieferungsvertrag: Vergütung, ist eine besondere Form des Werkvertrages. Sie liegen vor, wenn der Auftraggeber nicht das Material liefert, sonder den Unternehmer. B.Z Ein Kunde sucht beim Schneider einen Stoff aus und lässt daraus eine Anzug schneidern. Würde er den Stoff selbst mitbringen, läge ein Werkvertrag vor.

Der Dienstvertrag: Leistung von Diensten, Personen verpflichte sich zur einer Leistung gegen Entgelt.

Z. B. Ein Gärtner soll einen Garten pflegen. Hier besteht der Arbeitsvertrag. Der Dienstvertrag ist erfüllt, wenn der eine Partner während der vertraglich bestimmten Zeit tätig wurde, auch wenn seine Dienstleistung nicht erfolgreich war.

Der Darlehensvertrag: Rückgabe von Sachen mit Zinsen. Es Verpflichtet sich der Darlehensgeber entgeltlich oder unentgeltlich Sachen zum Verbrauch zu überlassen, der Darlehensnehmer verpflichtet sich, gleichartige Sachen nach einer bestimmten Zeit zurückzugeben. Wurde keine Zeit vereinbart, muss der Darlehnsgeber kündigen. B.Z. Ihre Nachbarin stellt am Samstag fest, dass ihr zum Kuchenbacken Eier fehlen. Sie helfen aus. Am Montag erhalten Sie von ihr neuer Eier. Läge kein Darlehen, sondern ein Leihvertrag zugrunde, dann müsste die Nachbarin dieselben Eier zurückgeben, da die Leihe nur den Gebrauch und nicht den Verbrauch gestattet,


Die Hemmung der Verjährung

Stundet der Gläubiger die Leistung, hat der Schuldner aus irgendeinem Grund ein Recht die Leistung zu verweigern, oder wird der Gläubiger durch höhere Gewalt an der Ausübung seiner Rechte gehindert, so ist die Verjährung gehemmt. Der Zeitraum der Hemmung wird der Verjährungsfrist hinzugerechnet. B. z. Durch eine Flutkatastrophe wird der Gläubiger 3 Wochen daran gehindert, seine Ansprüche durchzusetzen. Die Verjährung wird während dieser Zeit gehemmt und verlängert sich um 3 Wochen.

Haftung und Schadenersatz

Unter Haftung versteht man, dass jemand für eigenes oder fremdes Verschulden einstehen und für einen entstandenen Schaden aufkommen muss.

Haftung aus Verträgen

Schuldhafte Vertragsverletzung = Mit den Abschluss eines Vertrages verpflichtet sich die Vertragspartner zu bestimmten Leistungen. Oftmals erfüllt ein Beteiligter schuldhaft seine Verpflichtungen nicht und fügt dadurch dem anderen einen Schaden zu.

Wurde der Schaden schuldhaft d. h. vorsätzlich oder fahrlässig verursacht, dann kann der andere Vertragspartner Schadenersatz fordern. Die Verpflichtung zum Schadenersatz entfällt, wenn aufgrund höherer Gewalt keine Schuld vorliegt. Z.B  Wie von Blitz erschlagen.

Versicherungsverträge

Bei Beschädigung von fremd Gegenstände unabsichtlich gibt es Versicherungsverträge die einen schützen. Dafür gibt es die Haftpflichtversicherung oder Privatversicherung. Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist sogar Gesetzlich. Rechtsschutzversicherung helfen gegnerische Schadenersatzansprüche abzuwenden oder eigene Ansprüche durchzusetzen bei Gerichten.

Unerlaubte Handlung

Sie liegt vor, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig Eigentum, Gesundheit, Körper oder Freiheit eines anderen widerrechtlich verletzt hat. Wer eine unerlaubte Handlung begeht, macht sich strafbar und muss außerdem den verursachten Schaden ersetzen. Für Mittäter und Anstifter gilt das gleiche.

7 Jährige sind nicht verantwortlich,  7 bis 18 Jahren haften nur, wenn sie die Einsicht hatten, Sie sind bedingt deliktfähig. Erwachsende sind verantwortlich Eltern haften für unerlaubte Handlungen von Minderjährigen.

Schadenersatz

Grundsätzlich muss der Schädige den Zustand wiederherstellen. Wenn nicht möglich, dann durch Geld

Die Fristen der Verjährung

Nach Ablauf einer bestimmten Zeit kann der Schuldner die Leistung verweigern. Der Anspruch bleibt zwar bestehen, aber er kann gerichtlich nicht mehr durchgesetzt werden, wenn der Schuldner die Einrede der Verjährung geltend macht. Ein Schuldner, der in Unkenntnis der Rechtslage zahlt, kann das Geld nicht mehr zurückverlangen.

30 Jahre Ansprüche von Privatleuten untereinander =  Aus Darlehensforderung, rechtskräftigen Urteilen, Vollsteckungsbefehlen. Die Verjährung beginnt an den Tag, an dem der Anspruch entstand

4 Jahre Ansprüche von Gewerbetreibenden untereinander = auf wiederkehrende Leistung wie Miete, Pacht, Zinsen. Die Verjährung beginnt am Ende des Jahres 31.12 in dem der Anspruch entstand.

3 Jahre Ansprüche aus unerlaubten Handlungen = Körperverletzung. Die Verjährung beginnt mit der Entstehung des Anspruches. Wie b  30 Jahre

2 Jahre Ansprüche der Gewerbetreibende an Privatleuten auf Löhne und Gehälter, von freien Berufen z. b. Arzte. Die Verjährung beginnt mit der Übergabe der Ware. B  Wie 4 Jahre

6 Monate Ansprüche aus mangelhafter Lieferung beim Kaufvertrag. Die Verjährung beginnt mit der Übergabe der Ware. B Wie 30 Jahre

Die Unterbrechung der Verjährung

Eine einfache Mahnung des Gläubigers bewirkt keine Unterbrechung. Die Verjährung kann unterbrochen werde durch: = Gerichtlichen Mahnbescheid, Teilzahlung des Schuldners, Klageerhebung, Schuldanerkenntnis. Nach einer Unterbrechung beginnt die Verjährung neu, vom Tag der Unterbrechung an.



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