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Referat Rechtliches zu Drogen

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Rechtliches zu Drogen


Erst einmal muss zwischen den legalen und den illegalen Drogen unterschieden werden. Zu den Legalen gehören Alkohol und Zigaretten, während die Illegalen sich unterteilen lassen in die vier Gruppen Marihuana und Haschisch, Kokain und Crack, synthetische Drogen, Amphetamine, LSD, Ecstasy und Heroin und andere Opiate.

Von allen Drogen sind nur Zigaretten im Straßenverkehr zugelassen und Bier entsprechend bis 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen. Dies ist im § 316 Strafgesetzbuch geregelt, es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldbuße. Wenn die Fahrt folgen hat, so dass zum Beispiel andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, kann die Freiheitsstrafe sogar auf bis zu 5 Jahre festgesetzt werden. Natürlich kann auch jederzeit ein Entzug der Fahrerlaubnis (bis 5 Jahre) oder ein Fahrverbot (bis zu 3 Monate) erfolgen.

Außerhalb des Straßenverkehrs gibt es für Personen ab 18 Jahren für die legalen Drogen keine Grenzen, sie sind wirklich überall zu bekommen. An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen weder Alkohol noch Zigaretten abgegeben werden, auch der Verzehr ist ihnen in der Öffentlichkeit verboten. Dies wird im Jugendschutzgesetz geregelt. Jugendliche ab 16 können Zigaretten, Bier und Wein bekommen.

Bei den illegalen Drogen sind dagegen im §3 des Betäubungsmittelgesetzes strikte Grenzen gesetzt. Jeder der Betäubungsmittel anbauen, herstellen, mit ihnen Handel treiben, sie, ohne mit ihnen Handel zu treiben, einführen, ausführen, abgeben, veräußern, sonst in den Verkehr bringen, erwerben oder ausgenommene Zubereitungen herstellen will, benötigt eine Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte. Entsprechend ist im §12 geregelt, dass die Abgabe nur an die Personen mit dieser Erlaubnis gestattet ist, Ausnahmen wie Arztbesuche gibt es selbstverständlich auch. Besitzen darf man Drogen ebenfalls nicht, denn man tut es, wenn man am Betäubungsmittelverkehr teilnimmt, dazu braucht man aber wieder die oben genannte Erlaubnis. Das Einzige was erlaubt ist, ist das Konsumieren von Drogen, da "Selbstbeschädigung" durch Konsum in der BRD nicht bestraft wird. Nur ist es nicht einfach, Drogen zu konsumieren, ohne sie zu besitzen, so dass man sich also doch wieder strafbar macht.

Die beliebtesten illegalen Drogen sind mit Abstand erstens Cannabis und zweitens die Partydrogen. Bei 50% der polizeilich erfassten allgemeinen Verstöße gegen das Betäubungs-mittelgesetz geht es um Cannabis. Die Täter müssen strafrechtlich verfolgt werden, es sei denn, es handelt sich um geringe Mengen, die nur zum gelegentlichen Eigenverbrauch konsumiert werden. Das wird allerdings auf Staatsanwaltebene entschieden, es sollte vor allem keine Fremdgefährdung vorliegen. Bis jetzt haben sich die einzelnen Bundesländer nicht festgelegt, wie viel eine "geringe Menge" ist, obwohl sie dazu aufgefordert wurden.

Auch bei den beliebten Partydrogen muss mit einer Strafverfolgung gerechnet werden. In letzter Zeit befinden sich zunehmend Zivilbeamte in den Techno-Clubs und auf großen Events.

Allgemein geht die Polizei vor allem gegen Dealer vor, wenn man in irgendeiner Form gegen das BtMG verstößt, muss man mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldbuße rechnen.




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