AZreferate - Referate und hausaufgaben fur schule.
Referatesuche, Hausarbeiten und Seminararbeiten Kostenlose Online-Dokumente mit Bildern, Formeln und Grafiken. Referate, Facharbeiten, Hausarbeiten und Seminararbeiten findest für Ihre einfache Hausarbeiten.



BetriebstechnikBiographienBiologieChemieDeutschDigitaltechnik
ElectronicaEpochenFertigungstechnikGemeinschaftskundeGeographieGeschichte
InformatikKulturKunstLiteraturManagementMathematik
MedizinNachrichtentechnikPhilosophiePhysikPolitikProjekt
PsychologieRechtSonstigeSportTechnikWirtschaftskunde

Referat Gutachten der Staatsanwaltschaft Lübeck über einen Vergleich zwischen Cannabis und Alkohol

recht referate

recht referate

Gutachten der Staatsanwaltschaft Lübeck über einen Vergleich zwischen Cannabis und Alkohol

Alkohol und Nikotin sind sowohl fuer den Einzelnen

als auch gesamtgesellschaftlich evident gefaehr-

licher als Cannabisprodukte. Aus Gruenden der Ver-

einfachung beziehen sich die nachfolgenden Aus-

fuehrungen nur auf das Verhaeltnis des Genusses von

Alkohol und Cannabisprodukten. Sie gelten aber

auch entsprechend fuer das Verhaeltnis von

Cannabisprodukten zum Nikotin.

a) Diese Auffassung der Kammer beruht auf den

ueberzeugenden Darlegungen der Sachverstaendigen

deren Meinungen sich die Kammer angeschlossen

hat. Die Kammer hat die Sachverstaendigen Herrn

Dr. Barchewitz und Herrn Prof. Dr. Dominiak

gehoert.

Herr Dr. Barchewitz ist Facharzt fuer

Psychiatrie und seit 15 Jahren im Therapiebe-

reich taetig. Zwei Drittel seiner fachlichen

Taetigkeit hat er in Suchtkliniken zugebracht.

Er hat auch fuenf Jahre im Bereich der Kinder-

und Jugendpsychiatrie gearbeitet. Seit 1986 ist

er Leiter der Fachklinik fuer Suchtkrankheiten

(Holstein-Klinik in Luebeck). Dort befinden sich

ueberwiegend alkohol- und medikamentenabhaengige

aber auch anderweit drogensuechtige Personen.

Herr Dr. Barchewitz verfuegt auch ueber

erhebliche Erfahrungen mit Drogenabhaengigen.

Diese gruenden sich auf seine Erfahrungen

waehrend seiner gesamten beruflichen Taetigkeit.

Der Sachverstaendige Prof. Dr. Dominiak ist

Facharzt fuer Pharmakologie und Toxikologie

sowie fuer klinische Pharmakologie. Er ist

Direktor des Instituts fuer Pharmakologie der

Medizinischen Universitaet zu Luebeck und hat

sich insbesondere in juengster Zeit intensiv mit

Wirkungen von Rauschgiften auseinandergesetzt

und beschaeftigt. Er hat im Dezember 1991 auf

einem Fachkongress von Rechtsmedizinern in

Luebeck ein umfassendes ,Referat zu den toxischen

und pharmakologischen Wirkungsweisen von Drogen

(auch der Cannabisprodukte) gehalten und dabei

die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse

auf diesem Gebiet analysiert und aufgearbeitet.

b) Aufgrund der Ausfuehrungen der Sachverstaendigen

und unter Beruecksichtigung vielfaeltiger, allge-

mein zugaenglicher Literatur, die mit den Sach-

verstaendigen und den Prozessbeteiligten im

Termin eroertert worden ist, ist die Kammer

zusammenfassend zur Frage der Gefaehrlichkeit

von Alkohol und Cannabisprodukten zu folgenden

Feststellungen gekommen:

- Die koerperlichen Auswirkungen uebermaessigen

Alkoholkonsums erreichen fast alle Organe

und Organsysteme und koennen diese schwer

schaedigen oder sogar zerstoeren, waehrend

Cannabisprodukte nur geringfuegige koerper-

liche Wirkungen herbeifuehren.

- Nach dem Absetzen von Alkohol treten bei

Alkoholabhaengigen schwere koerperliche Ent-

zugserscheinungen auf, waehrend

bei Cannabisprodukten praktisch keine koer-

perlichen Entzugserscheinungen beobachtet

werden.

- uebermaessiger Alkoholkonsum kann schwere

psychische Schaeden bewirken, waehrend

bei Cannabisprodukten keine gravierenden

psychischen Stoerungen zu erwarten sind und

allenfalls mit einer geringfuegigen psychi-

schen Abhaengigkeit gerechnet werden muss.

- In der Bundesrepublik gibt es eine Vielzahl

von Verbaenden, speziellen Krankenhaeusern und

speziellen Therapien, die sich mit Alkohol-

erkrankungen und Alkoholabhaengigkeiten be-

schaeftigen, waehrend

es weder eine spezielle Therapie fuer Canna-

biskonsumenten noch spezielle Krankenhaeuser

oder Verbaende gibt, die sich um Cannabis-

konsumenten kuemmern.

- In der Bundesrepublik einschliesslich der

neuen Bundeslaender wird die Anzahl der Alko-

holtoten auf 40.000 im Jahr geschaetzt,

waehrend

kein Fall (auch weltweit) bekannt ist. bei

dem der Tod einer Person auf uebermaessigen

Konsum von Haschisch zurueckzufuehren ist. Es

gibt keine letale Dosis fuer Haschisch.

- Die wirtschaftlichen Folgekosten aufgrund

des Alkoholkonsums werden in der Bundesre-

publik auf jaehrlich 50 Milliarden DM ge-

schaetzt, waehrend

bei Cannabisprodukten entsprechende Zahlen

nicht existieren.

- Der Alkoholkonsum hat erhebliche Auswirkun-

gen auf den Arbeitsplatz (Arbeitsunfaelle

Kuendigungen, Krankheitsfaelle, Einstellungen

von Suchtberatern), waehrend

bei Cannabisprodukten entsprechende Beobach-

tungen und Schaetzungen nicht existieren.

- Der Anteil von toedlichen Unfaellen, die im

Zusammenhang mit Alkohol stehen, wird in der

Bundesrepublik auf 5O % geschaetzt und die

Zahl der Verkehrsunfaelle unter Alkoholein-

fluss mit Personenschaeden auf gut 30.000 pro

Jahr, waehrend

bei Cannabisprodukten auf keine entsprechen-

den Beobachtungen oder Schaetzungen zurueckge-

- Nach der polizeilichen Kriminalstatistik des

Bundeskriminalamtes aus dem Jahre 1990 wur-

den in diesem Zeitraum mehr als 140.000 Tat-

verdaechtige (knapp 10 % aller Tatverdaechti-

gen) registriert, die nach polizeilichem

Erkenntnisstand bei der Tatausfuehrung unter

Alkoholeinfluss standen. Im Bereich der Ge-

waltdelikte (z.B. Totschlag, Vergewaltigung,

Sexualmord) liegt der Anteil der Tatverdaech-

tigen unter Alkoholeinfluss ueber 36 %,

waehrend

bei Cannabisprodukten entsprechende stati-

stische Erhebungen nicht durchgefuehrt wer-

den.

Im einzelnen ist hierzu folgendes auszufuehren:

(1) Wirkungsweisen des Alkohols:

(a) Koerperliche und psychische Auswirkungen

aa.)

Alkoholintoxikationen reichen von leichter Geh-

Stoerung, starker Gehstoerung, Reflexlosigkeit bis

zur Bewusstlosigkeit und Kreislaufinsuffizienz,

bb.)

Leichte Alkoholraeusche (0,5 - 1,5) sind gekenn-

zeichnet durch Herabsetzung der psychomotorischen

Leistungsfaehigkeit, allgemeine Enthemmung, Beein-

traechtigung der Faehigkeit kritischer Selbstkon-

trolle; mittelgradige Raeusche (1,5 - 2,5) durch

euphorische Glueckstimmung oder aggressive Gereizt-

heit, Verminderung der Selbstkritik, Enthemmung,

Benommenheit, Psychomotorischer Unsicherheit, un-

reflektierter Bestrebung, triebhafte Beduerfnisse

zu befriedigen, Fehlen zielgerichteter Konstanz

und Bereitschaft zu primitiven, vorwiegend

explosiven Reaktionsweisen; schwere Rauschzustaende

(ueber 2,5) durch Bewusstseinsstoerungen und Verlust

realen Situationsbezuges, Desorientiertheit.

illusionaere situative Verkennung, motivlose Angst,

Gleichgewichtsstoerungen hin bis zur Ataxie,

Dysarthrie und Schwindel, Schaedel-Hirn-Trauma,

evtl. mit komplizierender intrakranieller Blutung.

cc.)

Die neuere Alkoholforschung laesst zehn psychopatho-

logische Syndrome erkennen, die einzeln oder in

verschiedenen Verbindungen auftreten (Stoerungen

des Bewusstseins und der Motorik, Stoerungen der

Orientierung, paranoid-halluzinatorisches Syndrom,

manisches, gereizt-aggressives, depressives

Syndrom, Angstsyndrom, Suizidalitaet, sexuelle

Erregung, amnestisches Syndrom).

dd.)

Das Alkoholentzugssyndrom wirkt sich

internistisch, vegetativ, neurologisch und

psychisch aus.

ee.)

Es gibt kaum ein Organsystem, an dem nicht

Syndrome oder Krankheiten gefunden wurden, die

nicht mit dem Alkoholismus ursaechlich in

Verbindung zu bringen sind: z.B. Fettleber,

chronische Lungenerkrankung, Traumata, Bluthoch-

druck, Mangelernaehrung, Anaemie, Gastritis,

Knochenbrueche, Hiatushernie, Leberzirrhose,

Magen-Darm-Geschwuere, chronischer Hirnschaden,

Fettsucht, Herzkrankheiten, gastrointestinale

Blutung, epileptische Anfaelle, Diabetes,

Harnwegsinfekt.

ff .)

Die alkoholische Leberzirrhose ist eine relativ

haeufige Erkrankung bei fortgeschrittenem Alkohol-

missbrauch. 30-50 % aller Leberzirrhosen sind auf

den Missbrauch zurueckzufuehren. Beschwerden sind

Appetitlosigkeit, Muedigkeit, Depressivitaet. Es

kommt gelegentlich zu Hautveraenderungen. Die Haut

ist pergamentpapierartig verduennt und zeigt weisse

Flecken. Koerperbehaarung und Schambehaarung laesst

nach. Potenz und Libido vermindern sich. Der

schwere, alkoholbedingte Leberschaden fuehrt ueber

tiefere Bewusstseinstruebung zum Koma.

gg.)

Alkoholiker neigen zu mehr Infektionen der Luft-

wege.

hh.)

Die akute Alkoholintoxikation, besonders bei chro-

nischen Alkoholikern, loest typische Knochenmarks-

veraenderungen aus und stoert somit das Immunsystem.

ii.)

Alkohol wirkt auf die Muskeln in der Weise, dass

die Muskulatur schwillt, stark druckempfindlich

und krampfanfaellig ist.

jj .)

Alkoholismus veraendert das Gehirn morphologisch

und funktionell mit der weiteren Folge psychischer

Veraenderungen. 3 - 5 % der Alkolholiker werden vom

sogenannten Wernicke-Korsakow-Syndrom befallen,

das durch folgende Stoerungen gekennzeichnet ist:

- Verlust des Altgedaechtnisses, regelmaessig ver-

bunden mit der Unfaehigkeit, sich neue Gedaecht-

nisinhalte einsupraegen;

- verminderte Faehigkeit der Reproduktion von

Gedaechtnisinhalten;

- eindeutige Verschlechterung der Auffassungs-

faehigkeit;

- Verminderung der Spontanitaet und Initiative;

- Stoerungen der Konzentrationsfaehigkeit, der

raeumlichen Organisation und der visuellen und

verbalen Abstraktion.

kk.)

20 - 40 % aller Alkoholiker leiden an Polyneuropa-

thie, die mit schmerzhaften Missempfindungen,

Kribbelparaesthesien und Taubheitsgefuehl beginnt.

Danach kommt es zu ziehenden, brennenden und

stechenden Muskelschmerzen mit Kraempfen und

Muskelschwaeche.

ll.)

Tremorerscheinungen sind bei Alkoholikern sehr

haeufig. Sie sind anfangs reversibel, spaeter nicht.

Das Leiden beginnt als feinschlaegiger Tremor. Er

setzt an den Haenden ein, der sich spaeter ausbrei-

tet auf Zunge, Lippen, Augenlider, Kopf und Fuesse.

mm.)

Es gibt eine sogenannte Alkoholepilepsie bei

chronischen Alkholikern, die frueher keine latente

Krampfbereitschaft aufgewiesen haben.

nn.)

Das Risiko, einen Schlaganfall zu erleiden, ist

bei Maennern mit einem hohen Alkoholkonsum um mehr

als das Vierfache hoeher als bei Abstinenten oder

bei geringem Konsum.

oo.)

Das sogenannte Alkoholdelir ist gekennzeichnet von

Desorientiertheit in oertlicher, zeitlicher und

situativer Hinsicht. Es bestehen Auffassungsstoe-

rungen und illusionaere Verkennungen. Die Wahr-

nehmungsstoerungen koennen zu einer gesteigerten

Suggestibilitaet und Konfabulationen fuehren. Die

Stimmung ist schwankend, gekennzeichnet durch

Angst, Reizbarkeit und durch eine gewisse

Euphorie. Typisch ist psychomotorische Unruhe mit

nestelnden Bewegungen und Bettfluechtigkeit.

pp.)

Beim Alkoholiker gibt es verstaerkt Eifersuchts-

ideen und Eifersuchtswahn.

qq.)

Alkoholmissbrauch vor und waehrend der Schwanger-

schaft kann schwere Schaedigungen des Embryos ver-

ursachen. Fuer die Bundesrepublik wird eine jaehr-

liche Rate der Alkoholembryopathie von 1800 ge-

schaetzt. Deren wichtigsten Symptome sind Wachs-

tumsdefizit, Minderwuchs, Untergewicht, statomo-

torische und geistige Retardierung, Hyperaktivi-

taet, Muskelhypotonie, verkuerzter Nasenruecken,

schmale Lippen, auch Missbildungen.

(b) Gesellschaftliche Auswirkungen

aa.) Anzahl der Alkoholabhaengigen

Die Anzahl der Alkoholabhaengigen wird in der Bun-

desrepublik bei einer Geschlechterrelation von 1

(weiblich) zu 2 (maennlich) auf 2,5 Millionen

geschaetzt.

bb.) Wirtschaftliche Folgekosten

Die gesamtwirtschaftlichen Folgekosten des

Alkoholkonsums werden mit ca. 50 Mrd DM angegeben

(vgl. H.H. Kornhuber, in Sonderdruck 'Deutsches

aerzteblatt' - aerztliche Mitteilungen, Heft 19

Seite 1347 bis 1362 vom 12. Mai 1988, im

Sonderdruck Seite 2).

cc.) Auswirkungen auf dem Arbeitsplatz

25 % aller Arbeitsunfaelle in der Bundesrepublik

sind auf Alkohol zurueckzufuehren. Bei jeder 6. Kuen-

digung geht es um Alkohol, Alkoholkranke sind 2,5

mal haeufiger krank als andere Mitarbeiter. In ueber

800 Betrieben und Behoerden werden schon Suchtbera-

ter eingesetzt (vgl. Jahrbuch der Sucht 1991,

Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren,

Seite 29).

dd.) Auswirkungen im Strassenverkehr

Unter Beruecksichtigung von Dunkelzifferrelationen

wird der Anteil von toedlichen Unfaellen, die im

Zusammenhang mit Alkohol stehen, auf 5O % ge-

schaetzt (vgl. Stephan in Jahrbuch der Sucht 1991,

a.a.O., Seite 106, 107). Die Zahl der Verkehrs-

unfaelle unter Alkoholeinfluss mit Personenschaden

wird auf gut 30.000 pro Jahr geschaetzt.

ee.) Alkoholtoten

Die Zahl der Alkoholtoten wird in Deutschland

einschliesslich der neuen Bundeslaender mit ca.

40.000 jaehrlich angegeben.

ff.) Auswirkungen auf strafbare Handlungen

Nach der polizeilichen Kriminalstatistik des Bun-

deskriminalamtes aus dem Jahre 1990 wurden in

diesem Zeitraum 141.180 Tatverdaechtige (= 9,8 %

aller Tatverdaechtigen) registriert, die nach poli-

zeilichem Erkenntnisstand bei der Tatausfuehrung

unter Alkoholeinfluss standen (vgl. Polizeiliche

Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes 1990,

Seite 85). Die Wirkung des Alkohols, die Gewalt-

bereitschaft zu erhoehen, wird besonders deutlich,

wenn der Anteil der Tatverdaechtigen unter Alkohol-

einfluss in bestimmten von Gewalt gepraegten

Deliktsgruppen untersucht wird. So betrug der An-

teil der Tatverdaechtigen unter Alkoholeinfluss bei

'Widerstand gegen die Staatsgewalt' 63,3 %. Bei

anderen Gewaltdelikten ergeben sich folgende

Zahlen:

- Totschlag: 47,4 %

- Koerperverletzung mit toedlichem Ausgang: 41,4 %

- Vergewaltigung: 36,6 %

- Vergewaltigung ueberfallartig durch Gruppen: 50 %

- gefaehrliche und schwere Koerperverletzung: 33,9 %

- Mord: 29,1 %

- Sexualmord: 46,7 %

- vorsaetzliche Brandstiftung: 29,1 %

- sexuelle Noetigung: 28 %

(vgl. Polizeiliche Kriminalstatistik, a.a.O.,

Seite 85).

Diesen katastrophalen und verheerenden Wirkungen

individueller und gesamtgesellschaftlicher Art

stehen folgende Wirkungen des Haschischkonsums

gegenueber:

(2) Wirkungsweisen der Cannabisprodukte:

(a) Allgemeine Wirkungen

Zu den allgemeinen Eigenschaften der Droge hat die

Kammer folgende Feststellungen getroffen:

Der Hauptwirkstoff der Cannabisprodukte ist das

THC, genauer das Tetrahydrocannabinol, Das THC

wird im natuerlichen Cannabis durch eine Fuelle

weiterer Wirk- und Duftstoffe ergaenzt. Unter den

60 weiteren Cannabinoiden ragen hervor das

Cannabidiol (CBD), das beruhigend (sedativ) wirkt,

gelegentlich auch fuer Kopfschmerzen sorgen,

aber auch die THC-Wirkung verlaengern soll, sowie

das Cannabinol (CBN), ein Abbauprodukt des THC

(vgl. Quensel in: 'Drogen und Drogenpolitik', Ein

Handbuch, herausgegeben von Sebastian Scheerer u.

Irmgard Vogt, Campus 1989, Seite 380 m.w.N.).

Cannabis wird bei uns ueblicherweise geraucht und

zwar meist zusammen mit Tabak als 'Joint' oder

aber in der Pfeife. Neben der in der Forschung

haeufigeren Injektion und dem Einatmen von Canna-

bisdampf, kann man Cannabis auch als 'Tee' trinken

oder aufgeloest im Tee, als Gewuerz im Essen, aber

auch als Gebaeck zu sich nehmen (vgl. Quensel,

Drogen und Drogenpolitik, a.a.O., Seite 380). Das

THC wird ueber die Schleimhaeute aufgenommen und im

Koerper zu 'Metaboliten' verwandelt. Seine Wirkung

tritt beim Rauchen so rasch ein, dass die Dosishoehe

meist relativ einfach zu regulieren ist; beim

Essen und Trinken verzoegert der Umweg ueber die

Leber die Wirkung mitunter ueber eine Stunde,

weswegen Anfaenger aus Ungeduld leicht zu hohe

Dosen einnehmen, Mit einer THC-Dosis von 2-10 mg

beim Rauchen und etwa der dreifachen Menge beim

Essen und Trinken, das ist nach THC-Gehalt etwa

0,5 bis 1 Gramm Haschisch, erreicht man eine

Wirkungsdauer von etwa 1 - 4 Stunden (vgl.

Quensel, Drogen und Drogenpolitik, a.a.0., Seite

381).

Die kurz- wie langfristige Wirkung des Cannabis

haengt -wie bei vielen anderen Drogen- ebenso davon

ab, wieviel und wie haeufig man es konsumiert, wie

auch davon, in welchem sset und Setting' dies

geschieht, wobei alle Faktoren von einander abhaen-

gig sind. Dabei haengen Art und Weise des Erlebens

von Cannabisprodukten in besonderer Weise vom sset

und Setting' ab, also von der Situation, in der

man Cannabis einnimmt, vom eigenen persoenlichen

Zustand wie von der sozialen Umgebung, von den

eigenen aengsten und Hoffnungen und den in der

Gruppe wie in der umfassenderen Kultur mit diesem

Genuss verbundenen Erwartungen (vgl. hierzu Quensel,

Drogenelend, Campus 1982, Seite 76). Die Effekte,

die mit der Einnahme von Cannabisprodukten ver-

bunden sind, lassen sich sozial erlernen, wobei

die Erwartungshaltung eine grosse Rolle spielt

(vgl. Quensel, Drogen und Drogenpolitik, a.a.O.,

Seite 381). Bei staerkerer Dosis, also insbesondere

beim Trinken oder Essen oder bei der Verwendung

von Haschischoel, sind eindeutigere halluzinogene

Effekte zu erwarten (vgl. Quensel, Drogen und Dro-

genpolitik, a.a.O., Seite 382). Nicht nur das

Ausmass der Dosis -etwa die Art und Weise, wie man

einen 'Joint' fuellt- und Inhalte des Erlebens sind

soziokulturell erlernt, sondern auch die Haeufig-

keit des Konsums, was als leichter bzw. schwerer

Gebrauch gilt, zu welcher Gelegenheit man Cannabis

konsumiert und wann man damit aufhoeren soll (vgl.

Ouensel, Drogen und Drogenpolitik, a.a.0., Seite

382).

Die psychischen Wirkungen beschreibt Binder

(Haschisch und Marihuana, Deutsches aerzteblatt

1981, Seite 120) wie folgt:

'Nach dem Rauchen von 1 Gramm Marihuana entsteht

ein etwa drei Stunden dauernder Rauschzustand, der

durch ein Gefuehl von Losgeloestheit charakterisiert

ist, das eine meditative Versenkung oder eine Hin-

gabe an sensorische Stimuli erlaubt. Der Zustand

ist im allgemeinen frei von optischen und akusti-

schen Halluzinationen, die beim vier- bis fuenf-

fachen dieser Dosis auftreten koennen. Subjektiv

gesteigert wird die Gefuehlsintensitaet beim Hoeren

von Musik, beim Betrachten von Bildern, bei Essen

und Trinken und bei sexueller Aktivitaet. Der

Rausch ist zweiphasig und geht nach der Anregungs-

phase in eine milde Sedierung ueber. Bei der

genannten Dosierung dominiert eine passive

euphorische Bewusstseinslage, bei hoeherer Dosierung

kann es zu paranoiden Vorstellungen und Dysphorie

kommen. Die Droge fuehrt kaum zu Toleranzbildung

und die Konsumenten kommen ueber Jahre ohne

Dosissteigerung aus.'

Cannabis besass bis in dieses Jahrhundert auch bei

uns eine medizinische Bedeutung. Weltweit galt es

stets als wichtiger Bestandteil der Volksmedizin

(vgl. Ouensel, Drogen und Drogenpolitik, a.a.O.,

Seite 382 m.w.N.). In neuerer Ze,it untersucht man

die Wirkungen von Cannabis bei Glaukomen zur

Verminderung des Augeninnendrucks, bei spastischen

Kraempfen und Epilepsie sowie bei Asthma und

Anorexia nervosa. Eine ganz besondere Bedeutung

gewann es als Mittel gegen den Brechreiz bei

Anti-Krebs-Mitteln. In den USA hat man deshalb 500

Krankenhaeusern THC zur Bekaempfung dieses Er-

brechens praktisch freigegeben und in 23 Staaten

diese Behandlung dem Ermessen jedes Arztes ueber-

lassen (vgl. Ouensel, Drogen und Drogenpolitik,

a.a.O., Seite 382 m.w.N.).

Ein Blick auf Umfragedaten belegt, dass vornehmlich

juengere Menschen Cannabis konsumieren. Sie tun

dies, um ihre Stimmung zu heben (34 %), um den

Alltag zu vergessen (28 %), weil man sich

entspannt (25 %), Hemmungen ueberwindet (24 %),

intensiver hoert und sieht (19 %), und weil man

leichter Kontakt zueinander bekommt (17 %) (vgl.

Quensel, Drogenelend, a.a.O., Seite 76 m w.N.).

(Fortsetzung)

(b) Koerperliche und psychische Auswirkungen

aa.) Koerperliche Auswirkungen

Die koerperlichen Auswirkungen des Cannabisge-

brauches sind relativ gering. Herz und Kreislauf

werden nicht beeintraechtigt, wenn auch der Puls

aktiviert wird. Aus diesem Grunde besteht bei

Personen mit Kreislaufschaeden Anlass, mit dem Ge-

brauch von Cannabis vorsichtig umzugehen. Wissen-

schaftliche Beweise dafuer, dass der Konsum von

Cannabis sowohl bei der Fortpflanzung als auch im

Immunsystem Schaeden hervorruft, sind bislang nicht

vorgelegt worden. Der Sachverstaendige Prof. Dr.

Dominiak hat darauf verwiesen, dass es zwar in

Tierversuchen Hinweise fuer solche Wirkungen gebe,

er hat jedoch eine uebertragung der im Tierversuch

gewonnenen Erkenntnisse auf den menschlichen Orga-

nismus abgelehnt. Zur Begruendung hat er angefuehrt

dass der tierische Organismus haeufig in ganz

anderer Weise reagiere als der Mensch. Darueber

hinaus werde gerade bei den typischen kleinen

Saeugetieren mit Dosen gearbeitet, die knapp unter-

halb der bei Menschen praktisch nicht erreichbaren

Todesdosis liegen. Schliesslich fehle bei den

Labor- wie Tierversuchen der Blindversuch, nachdem

der Auswertende nicht wissen darf, welches Objekt

Cannabis erhielt und welches nicht (vgl. hierzu

Quensel, Drogen und Drogenpolitik, a.a.O., S.

385).

Darueber hinaus kann das Rauchen von Cannabis zu

Lungenschaeden fuehren. Dieser moegliche Schaden ist

jedoch im Vergleich mit dem Schaden, der durch das

Rauchen selbst verursacht wird, eher zweitrangig.

Da Haschisch aber auch in anderer Form konsumiert

werden kann (durch Trinken im Tee; durch Essen im

Kuchen) ist diese moegliche Schaedigung der Lunge

kein spezifisches Risiko des Cannabiskonsums,

bb.) Psychologische Auswirkungen

Es gibt derzeit keinen Beweis fuer den Abbau

zerebraler Funktionen und Intelligenzleistungen

durch chronischen Cannabisgebrauch. Jedoch ist die

zur Intelligenzleistung notwendige Funktion des

Kurzzeitgedaechtnisses unter Einfluss von Cannabis

reduziert (vgl. Schoenhoefer, Die Pharmakologie der

Cannabis-Wirkstoffe, in Arzneimittelforschung 23,

1973, Seite 55).

Es gibt auch keinen medizinischen Hinweis, dass der

Cannabiskonsum originaer Psychosen hervorruft. Der

Sachverstaendige Dr. Barchewitz hat ausgefuehrt, dass

der Cannabiskonsum allenfalls eine bereits

vorhandene Psychose zum Ausbruch bringen kann.

Diese lediglich ausloesende Funktion koennen auch

andere Rauschmittel oder entsprechende Medikamente

hervorrufen. Die eigentliche Schaedigung in der

Psyche hat nach den Angaben des Sachverstaendigen

jedoch bereits vorher stattgefunden. Zu diesen

Angaben des Sachverstaendigen passt auch die bei

Quensel (vgl. Drogen und Drogenpolitik, a.a.O.,

Seite 387) getroffene Feststellung:

'Zur Zeit gibt es keine zureichenden Gruende, die

dafuer sprechen, dass eine Cannabis-Psychose als

besonderer klinischer Befund existiert'. Der

Sachverstaendige Dr. Barchewitz hat auf entspre-

chenden Vorhalt diese Aussage bestaetigt.

Die Beweisaufnahme hat auch ergeben, dass das so-

genannte. aemotivationale Syndrom' keine

spezifische Folge des Cannabis-Konsums ist. Bei

dem aemotivationalen Syndrom' handelt es sich um

ein durch aepathie, Passivitaet und Euphorie

gekennzeichnetes Zustandsbild'. Der

Sachverstaendige hat in uebereinstimmung mit

Schoenhoefer (vgl. a.a.O., Seite 55) ausgefuehrt, dass

es nicht moeglich sei, eine kausale Beziehung

zwischen dem Cannabisgebrauch und dem aemotiva-

tionalen Syndrom' herzustellen. Schoenhoefer

haelt hier vielmehr einen Umkehrschluss fuer zu-

laessig. Nach seiner Meinung machen die Elemente

des aemotivationalen Syndroms' erst das

Rauscherlebnis des Cannabiskonsums interessant und

bedingen somit diesen Konsum (vgl. Schoenhoefer,

a.a.O., S. 55). Auf diese Zusammenhaenge hat auch

der Sachverstaendige Dr. Barchewitz auf

entsprechenden Vorhalt hingewiesen. Dies

entspricht auch den Untersuchungen, auf die

Quensel (Drogen und Drogenpolitik, a.a.O., Seite

388) verweist. In empirischen Untersuchungen ist

nachgewiesen worden, dass Cannabiskonsumenten

'weniger sorgfaeltig, weniger diszipliniert und

nicht so strebsam' sind wie eine Kontrollgruppe,

'was sich auch darin zeigt, dass sie signifikant

weniger nach Erfolg strebt'. Jedoch seien auch

potentielle Konsumenten, die nicht strikt gegen

Cannabis eingestellt gewesen seien, aber noch kein

Cannabis konsumiert haetten, ssignifikant weniger

karriere-orientiert als die Antikonsumenten'.

Ouensel kommt daher zu der Auffassung, dass

Cannabis eingebunden in einen groesseren Lebensstil

sei, der schon vor dem Konsum vorhanden gewesen

sei und deswegen allenfalls als Symptom, jedoch

nicht als dessen Ursache zu begreifen sei.

Zusammenfassend lassen sich deswegen die Befunde

zum psychischen Bereich wie folgt beschreiben:

Nach derzeitigem Wissensstand sind keine

gravierenden Stoerungen zu erwarten, wenn auch

Personen mit Neigungen zu psychischen Stoerungen

ebenso auf Cannabis verzichten sollten wie

diejenigen, die sich damit sozial unertraeglichen

Situationen entziehen wollen.

cc.) Koerperliche Abhaengigkeit

Koerperliche Entzugserscheinungen sind bei Cannabis

-anders als bei Alkohol und harten Drogen- prak-

tisch nicht zu beobachten. Der Sachverstaendige

Prof. Dr. Dominiak hat hierzu ausgefuehrt, dass

allenfalls -vergleichbar wie beim Absetzen der

taeglichen Kaffeedosis- leichte Schlafstoerungen,

Irritierbarkeit und innere Unruhe auftreten

koennen. Auch seien Dosissteigerungen aus physiolo-

gischen Gruenden nicht festzustellen. Vielfach ist

sogar beobachtet worden, dass erfahrene Konsumenten

weniger Cannabis brauchen, um 'high' zu werden als

Anfaenger (vgl. Quensel, Drogen und Drogenpolitik,

a.a.O., Seite 389 m.w.N.).

Die Sachverstaendigen haben darueber hinaus ausge-

fuehrt, dass allenfalls eine leichte psychische Ab-

haengigkeit vorhanden sei. Diese sei aber nicht.

anders einzustufen, als die, die beim taeglichen

Kaffeetrinken entstehe. Quensel (Drogen und

Drogenpoltik, a.a.O., Seite 389) fuehrt hierzu

folgendes aus: 'Eine Vorstellung von diesen

Schwierigkeiten kann man gewinnen, wenn man an das

eigene abendliche Glas Bier denkt, an den ueblichen

Morgenkaffee oder an die Leere, die entsteht, wenn

man das Rauchen aufgibt -dieselbe Leere ueberfaellt

uns, wenn der Fernseher repariert werden muss, die

Tageszeitung wegen Streiks fehlt, die Pruefung

bestanden ist oder bei Arbeitslosigkeit oder

Verrentung der alltaegliche Arbeitstrott ausfaellt.'

dd.) Toedliche Dosis

Bei dem Cannabiskonsum gibt es im Gegensatz ,zum

Alkohol, Nikotin und harten Drogenkonsum keine

wissenschaftlich ermittelte letale (= toedliche)

Dosis. Todesfaelle die auf exzessiven Konsum

zurueckzufuehren sind, sind bei Haschisch nicht

bekannt.

(c) Gesellschaftliche Auswirkungen

aa.) Anzahl der Haschischkonsumenten

Die Gesamtzahl der Konsumenten ist nicht bekannt.

Die Angaben hierueber schwanken. Koerner geht in

seinem Kommentar zum Betaeubungsmittelgesetz unter

Berufung auf die Zeitschrift Suchtreport 1988,

Heft 2 von ca. 3 bis 4 Mio Cannabisabhaengigen aus

(vgl.. Koerner a.a.O., Einleitung Seite 9). In der

Auskunft des Bundesgesundheitsamtes vom 21. Dezem-

ber 1990 wird eine Zahl von mehreren Hunderttau-

send und 1 bis 2 Mio angegeben. Der Drogenexperte

Berndt Georg Thamm schaetzt in seinem Buch 'Drogen-

freigabe-Kapitulation oder Ausweg ?' (Verlag

Deutsche Polizeiliteratur GmbH, 1989) fuer die

Bundesrepublik eine Anzahl von ueber 2 Mio. Konsu-

menten von Cannabisprodukten (vgl. Thamm, a.a.O.,

Seite 232).

bb.) Haschischtherapie

Es gibt keine spezielle Haschischtherapie und auch

keine therapeutische Einrichtung fuer Haschischkon-

sumenten. Dort wo Haschischkonsumenten einer

psychologischen oder psychiatrischen Behandlung

beduerfen, ist nach den Darlegungen des Sachver-

staendigen Dr. Barchewitz der Haschischkonsum nicht

die Ursache. Vielmehr steckt dahinter ein persoen-

liches Problem. Ist dies behoben, dann schwindet

auch das Beduerfnis zum Konsum, da dieser koerper-

lich nicht bedingt ist.

cc.) Auswirkungen auf strafbare Handlungen

Im Gegensatz zum Alkohol und zu den sogenannten

harten Drogen wird die polizeiliche Kriminalsta-

tistik nicht unter dem Gesichtspunkt gefuehrt, ob

der Tatverdaechtige die Tat unter dem Einwirken von

Cannabiskonsum begangen hat. Es. gibt in der poli-

zeilichen Kriminalstatistik hierzu keine statisti-

schen Erhebungen. Daraus laesst sich entnehmen, dass

dies fuer die Begehung von Straftaten kein relevan-

ter Faktor ist. Dies verdient besondere Hervorhe-

bung im Verhaeltnis zum Alkohol, weil der Alkohol

haeufig eine stimulierende Wirkung hat, die insbe-

sondere die Bereitschaft zu Gewalttaetigkeiten foer-

dert. Haschisch hat eine im Grundsatz umgekehrte

Wirkungsweise. Der Konsum von Haschisch fuehrt zu

einer Hinwendung nach innen und begleitend dazu zu

einem Rueckzug von der aeusseren sozialen Realitaet

Dabei hat die Einnahme von Haschisch nach den Aus-

fuehrungen der Sachverstaendigen regelmaessig eine

mehr beruhigende und einschlaefernde Wirkung.

Allerdings sei davon auszugehen, dass sich insbe-

sondere diese Eigenschaften im Strassenverkehr

nachteilig bemerkbar machen koennten.

ff.) Einstiegsdroge

Im Gegensatz zu den Motiven des Gesetzgebers bei

der Neufassung des Betaeubungsmittelgesetzes im

Jahre 1971 steht zur ueberzeugung der Kammer nach

den Ausfuehrungen der Sachverstaendigen und der

dabei eroerterten und vorgehaltenen Literatur fest,

dass Haschisch keine 'Einstiegsdroge' fuer haertere

Drogen ist und auch keine Schrittmacherfunktion

entfaltet.

Die Sachverstaendigen haben in uebereinstimmung mit

der Auskunft des Bundesgesundheitsamtes zunaechst

festgestellt, dass es keinen medizinischen und bio-

------------- ----

logischen Ausloeser fuer die Behauptung gibt, dass

---------

Konsumenten sogenannter weicher Drogen auf harte

Drogen umsteigen.

Das Schweizer Bundesgericht hat sich in seinem

Entscheid vom 29. August 1991 (vgl. Strafver-

teidiger, 1992, Seite 18 ff.) mit der angeblichen

Gefaehrlichkeit von Cannabisprodukten auseinander-

gesetzt und dabei auch zur Einstiegstheorie bzw.

zur Umsteigegefahr Stellung genommen. Dabei hat es

den Sachverstaendigen Prof. Kind zitiert, der dar-

gelegt hat, dass diese Behauptung (Einstiegsdroge)

heute eindeutig widerlegt sei. Abschliessend heisst

es in der Entscheidung des Schweizer Bundesge-

richts:

'Der Gebrauch von Cannabis fuehrt ferner keineswegs

zwangslaeufig zu jenem gefaehrlicherer Stoffe; nach

neuesten Schaetzungen greifen insgesamt etwa 5 %

aller Jugendlichen, die Erfahrung mit Cannabis

haben, zu haerteren Drogen (Geschwinde, a.a.O.,

Seite 44 N 166).'

Auch Koerner lehnt in seinem Kommentar zum Betaeu-

bungsmittelgesetz die Theorie von Haschisch als

Einstiegsdroge ab. Es helsst dort (a.a.O., Anhang C

1, Seite 1070):

Die Theorie von Haschisch als Einstiegsdroge ist

kein ueberzeugendes Argument, weil der Weg zum

Heroin ebenso haeufig ueber Alkohol und Tabletten-

konsum verlaeuft, ohne dass deshalb ein Verbot von

Alkohol oder Tabletten zu fordern waere.'

Die Kammer lehnt daher in uebereinstimmung mit den

Sachverstaendigen und den vorstehenden zitierten

Autoren die Theorie von der 'Einstiegsdroge' ab.

Die Theorie von der sogenannten Einstiegsdroge

wird von der (unzutreffenden) Denkschablone

getragen, dass aus der Verwendung der Droge ein

Drang nach Dosissteigerung logisch folge und

dieser von der leichten zur starken Dosis fuehren

muesse (vgl. hierzu Quensel, Drogen und Drogenpoli-

tik, a.a.O., Seite 391). Dabei wird uebersehen und

unberuecksichtigt gelassen, ob die Drogen in ihrer

Wirkung miteinander vergleichbar sind und dass dann

doch der leichte und beliebig steigerbare Alkohol-

konsum als Alternative viel naeher liegt (vgl.

Quensel, Drogen und Drogenpolitik, a.a.O., S.

391).

Es wurde bereits darauf verwiesen, dass der

Cannabiskonsum in seiner Zielrichtung eine mehr,

beruhigende und sedierende Wirkung hat, waehrend

zum Beispiel die Drogen Kokain und Heroin stark

euphorisierende Auswirkungen haben. Diese Drogen

stellen daher von ihrer Wirkungsweise keine Stei-

gerung der Cannabisprodukte dar, sondern haben

eine vielmehr entgegengesetzte, dem Alkohol

aehnliche Wirkung. Deshalb fehlt es schon an

einer den Umstieg tragenden subjektiven Zielvor-

stellung, die darauf angelegt ist, die Wirkungs-

weise des bisherigen Rauschmittels zu steigern.

Darueber hinaus fuehrt gerade der Konsum von

Haschisch -wie bereits dargelegt- nicht zu einer

Toleranzausbildung, die nach immer staerkeren Dosen

draengt. Im Gegenteil: haschischgewoehnte Konsumen-

ten werden regelmaessig mit einer niedrigeren Dosis

'high' als Anfaenger (vgl. oben S. 30).

Darueber hinaus wird der Versuch unternommen, die

Umstiegstheorie statistisch wie folgt zu begruenden

(vgl. dazu Taeschner, Das Cannabis-Problem 1979,

Seite 169; zitiert nach Kreuzer, NJW 1982. Seite

1311):

uentersucht man andererseits aber klinisch-statio-

naer behandelte Drogenabhaengige, meist

Heroinsuechtige oder Polytoxikomane, so stellt man

fest, dass sie ihre Drogenkarriere zu 98 bis 100 %

mit Haschisch begonnen hatten.'

Kreuzer verweist in seinem Aufsatz auf Untersu-

chungen von Prof. Keub, wonach diese Theorie in

den USA sschon laengst tot war, als -scil. bei

uns- die Drogenwelle 1968 begann'. Kreuzer fuehrt

weiterhin aus, dass Prof. Keub in einer Studie

nachgewiesen habe, dass Alkohol die Haupteinstiegs-

droge sei und dass bei einem Drogenkongress in Wien

alle anwesenden Experten verschiedener Disziplinen

die Einstiegstheorie verworfen haetten (vgl.

Kreuzer, a.a.O., Seite 1311 Fussnote 9). Kreuzer

fuehrt in seinem Aufsatz auch weitere Unter-

suchungen an, die fuer deutsche Verhaeltnisse die

Unhaltbarkeit der Einstiegstheorie ergeben haetten

(vgl. Kreuzer, a.a.O., Seite 1311 Fussnote 10).

Darueber hinaus laesst sich die Einstiegstheorie auch

anhand der statistischen Zahlen ueber die ge-

schaetzten Drogenabhaengigen widerlegen. Der

Pharmakologe Schoenhoefer hat in seinem Aufsatz

(a.a.O., Seite 54) die Umsteigetheorie an Zahlen,

die fuer Amerika gelten, ueberprueft. Woertlich heisst

es: 'Der Direktor des 'Natonal Institute of Mental

Health' schaetzte in einem Hearing vor dem

ssubcommittee to Investigate Juvenile Delinquency'

am 17. September 1969 die Zahl der Jugendlichen

Marihuana-Konsumenten in USA auf 8 bis 12 Mio. Im

Mai und Oktober des gleichen Jahres

veroeffentlichte die 'Washington Post' Gallup-Um-

fragen, die die Zahl der Marihuana-Konsumenten mit

rund 10 Mio angaben. Nach der hier in der Bundes-

republik ueblichen Umsteigertheorie muessten also

heute rund 30 % dieser Menschen, mithin also 3

Millionen Heroinsuechtige sein. Das ist nicht der

Fall. Die Zahl der Heroinsuechtigen in den USA

liegt bei 200.000 mit einer geschaetzten Dunkel-

ziffer gleicher Groesse, also insgesamt bei 400.000.

Das sind zwischen zwei bis vier, rund also

hoechstens 5 % der Marihuana-Konsumenten.'

Diese Zahlen belegen, dass ein Umstieg nur in

geringem Umfange stattfindet. Sie entsprechen den

Zahlen, die das Schweizer Bundesgericht zugrunde

gelegt hat, und die auch auf die Bundesrepublik

zutreffen. Nach den Ausfuehrungen des Sachverstaen-

digen Dr. Barchewitz ist davon auszugehen, dass es

in der Bundesrepublik ca. 100.000 Drogenabhaengige

gibt, die sogenannte harte Drogen konsumieren. Die

Zahl der Haschischkonsumenten liegt -wie bereits

dargelegt- zwischen 2 und 4 Mio.. Dieses krasse

Missverhaeltnis von Cannabiskonsumenten zu Konsu-

menten 'harter' Drogen beweist, dass offensichtlich

kein kausaler Umsteigeeffekt vorhanden ist.

Dies haben auch die von der Kammer gehoerten Sach-

verstaendigen ausdruecklich bestaetigt. Sie haben

vielmehr darauf verwiesen, dass eine Suchtkarriere.

die einmal beim Heroin ende, typischerweise vom

fruehen Gebrauch von Nikotin oder Alkohol gepraegt

sei. Sie meinen daher, dass der Gebrauch dieser bei

uns ueblichen Konsumdrogen viel eher einen Ein-

stiegseffekt aufweise. Darueber hinaus haben die

Sachverstaendigen darauf hingewiesen, dass ein

Umsteigeeffekt allenfalls durch den gemeinsamen

illegalen Drogenmarkt erfolge. Sie haben hierzu

ausgefuehrt, dass der Haschischkonsument die Droge

vom gleichen Dealer bekomme, der auch ueber 'harte'

Drogen verfuege. Aus diesem ssozialen Kontakt'

ergebe sich eine sehr viel groessere Gefahr des

Umsteigens als aus dem Konsum und den damit

verbundenen Wirkungen (so auch Binder, a.a.O.,

Seite 125).

Die Kammer weiss aus einem Referat des Amsterdamer

Strafrechtsprofessors Dr. Rueter, das auch insoweit

in der Hauptverhandlung eroertert worden ist, dass

gerade aus diesen Gruenden die niederlaendische

Drogenpolitik eine Trennung der Maerkte von

'weichen' und 'harten' Drogen anstrebt.

Die Einrichtung von sogenannten 'Coffee-Shops', in

denen Cannabis-Produkte zum Konsum frei ver-

kaeuflich erworben werden koennen, ohne dass

strafrechtliche Verfolgung zu befuerchten ist, hat

zum Ziel, den ssozialen Kontakt' des Konsumenten

'weicher' Drogen zu 'harten' Drogen beim Ankauf zu

unterbinden. Deswegen muessen die Inhaber von

'Coffee-Shops' mit Bestrafungen und Schliessung

ihrer Geschaefte rechnen, wenn sie 'harte' Drogen

verkaufen. Durch diese Trennung der Maerkte wird

nach Auffassung der Niederlaender der moegliche

Umsteigeeffekt, der durch den ssozialen Kontakt'

mit dem gleichen Dealer bewirkt werden kann,

erheblich reduziert.

c) Zusammenfassend kann daher festgestellt werden.

dass die individuellen und gesamtgesellschaftlichen

Wirkungen von Haschisch denkbar gering sind.

(1) Das Schweizerische Bundesgericht hat in seiner

Entscheidung vom 29. August 1991 (a.a.O., Seite

19) hierzu folgendes festgestellt:

'Nach dem gegenwaertigen Stand der Erkenntnisse

laesst sich somit nicht sagen, dass Cannabis geeignet

sei, die koerperliche und seelische Gesundheit

vieler Menschen in eine naheliegende und

ernstliche Gefahr zu bringen.'

(2) Der Sachverstaendige Prof. Dr. Dominiak hat

erklaert, dass Cannabis nach seiner Kenntnis das

Rauschmittel mit den geringsten individuellen und

gesamtgesellschaftlichen Wirkungen sei, das es zur

Zeit auf der Welt gebe. Binder hat in seinem

Aufsatz im Deutschen aerzteblatt (a.a.O., Seite

124) ausgefuehrt:

'Medizinisch gesehen, duerfte der Genuss von ein bis

zwei Joints Marihuana (ein bis zwei Gramm

Marihuana, resorbierte THC-Menge 8-16 mg) pro Tag

unschaedlich sein, zumindest aber weniger schaedlich

sein, als der taegliche Konsum von Alkohol oder von

20 Zigaretten. Fuer alle drei Drogen gilt das

Prinzip ssola dosis facit venenum' und somit waere

gegen den gelegentlichen Konsum von Marihuana im

Grunde genau so wenig einzuwenden wie gegen das

gelegentliche Glas Wein oder die gelegentliche

Zigarette, Jede Droge im uebermass genossen, ist

schaedlich.'

(3) Soweit der exzessive Gebrauch von Cannabisproduk-

ten bei bestimmten Risikogruppen zu bestimmten

-nicht ernstlichen- Schaedigungen fuehren kann. ist

darauf hinzuweisen; dass dies grundsaetzlich fuer

fast alle Substanzen gilt, die der Mensch zu sich

nimmt (Zum Problem ,der fehlenden Relation zwischen

Extrem- und Normalkonsum aus sozialwis-

senschaftlicher Sicht vgl. Kreuzer, a.a.O., S.

1312). Auch der exzessive Gebrauch von Zucker kann

zu Schaedigungen fuehren. Darueber hinaus haben

zahlreiche rezeptpflichtige Schmerz-, Schlaf- und

Beruhigungsmittel bei langandauernden, uebermaessigen

Konsum Sucht und schwere gesundheitliche Schaeden

mit teils toedlichem Ausgang zur Folge.

Entzugstherapien bei Medikamentenabhaengigkeit sind

aufwendig. Medikamentenmissbrauch kann auch

Psychosen ausloesen. Auch nicht rezeptpflichtige

Schmerzmittel und sogar Vitamine koennen bei

uebermaessiger Dosierung zu schweren Gesundheitsschae-

den fuehren, Bei Aspirin drohen z.B. Magengeschwuere

z.B., wie sie durch die Einnahme von mehr als drei

Multivitamin-Tabletten geschehe, ueberschreitet bei

einer Leibesfrucht den Grenzwert und kann zu

Fruchtschaeden fuehren.



Referate über:


Datenschutz




Copyright © 2024 - Alle Rechte vorbehalten
AZreferate.com
Verwenden sie diese referate ihre eigene arbeit zu schaffen. Kopieren oder herunterladen nicht einfach diese
# Hauptseite # Kontact / Impressum