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Referat Skript zur Vorlesung - Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre

projekt referate

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Skript zur Vorlesung

Grundlagen der BWL II

empfohlene Literatur zur Vorlesung:

als Grundlage der Vorlesung:

Schierenbeck, H.: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre, Oldenbourg, München-Wien

(11. Auflage 94, Übungsbuch 6.Auflage 94)

Wöhe, G.: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Vahlen, München

(18. Auflage 93, Übungsbuch 7. Auflage 93)

besonders zu Management und Controlling:

Mertens, P.: Industrielle Datenverarbeitung 1, Gabler, Wiesbaden

Mertens, P., J. Griese: Industrielle Datenverarbeitung 2, Gabler, Wiesbaden

zum Nachschlagen:

Vahlens Kompendium der Betriebswirtschaftslehre, Oldenbourg, München-Wien

Bea, F.X., E. Dichtl, M. Schweitzer: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Bd. 1-3,

G. Fischer / UTB, Stuttgart-New York

Skript zu den Grundlagen der BWL II

1. Auflage August 94

Hinweis:

Dieses Skript enthält unsere Mitschriften aus der Vorlesung und auch die Teile aus der Übung, die als Ergänzung zur Vorlesung gedacht waren sowie eininge Beispiele aus der Übung und ist

kein offizielles Skript des Instituts zu dieser Vorlesung!

Wir übernehmen keine Haftung für eventuelle inhaltliche oder formelle Fehler und geben somit

keine Garantie auf Vollständigkeit und Korrektheit.

Dieses Skript wurde von Prof. Dr. Huch auf mögliche Fehler durchgesehen und liegt in der Fachschaft für Informatik aus.

Wer an ernsthafte Kapitelerweiterungen interessiert ist, die aufgrund neuer Themen oder zusätzlicherer Fakten, die in unserem Semester wegen Zeitmangels zu knapp gekommen sind oder aber gar nicht behandelt wurden, aber in den nächsten Semestern durchgenommen

werden, nötig sind, der kann von uns die Skript-Dateien für diesen Zweck bekommen.

(In der Fachschaft für Informatik nachfragen)

Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre II

Inhaltsverzeichnis

6 Rechtsformen

6.1 Überblick über Rechtsformen

6.2 Beurteilungskriterien für Rechtsformwahl

6.3 Einzelunternehmung

6.4 Gesellschaften

6.4.1 Personengesellschaften

6.4.1.1 Offene Handelsgesellschaft (oHG)

6.4.1.2 Kommanditgesellschaft (KG)

6.4.1.3 Stille Gesellschaft

6.4.2 Kapitalgesellschaften

6.4.2.1 Aktiengesellschaften (AG)

6.4.2.2 Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

6.4.2.3 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

6.4.3 Sonderformen

6.4.3.1 Genossenschaften

6.4.3.2 GmbH & Co KG

6.5 Betriebliche Zusammenschlüsse (Konzentration / Kooperation)

7 Betriebliche Finanzprozesse

7.1 Finanzierung und finanzielles Gleichgewicht

7.2 Finanzmittelverwendung

7.2.1 Grundlagen

7.2.2 Investitionen

7.2.2.1 Investitionsarten

7.2.2.2 Investitionsentscheidungsprozesse

7.2.2.3 Investitionsrechnung

7.3 Bestimmung des optimalen Finanzvolumens: Leverage-Effekt

7.4 Finanzplanung, - disposition und - kontrolle

7.5 Finanzierungsarten

7.5.1 Übersicht

7.5.2 Selbstfinanzierung

7.5.2.1 Überblick

7.5.2.2 Selbstfinanzierung i.e. S (aus Gewinnthesaurierung)

7.5.2.3 Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten

7.5.2.4 Finanzierung aus Rückstellungsgegenwerten

7.5.3 Beteiligungsfinanzierung

7.5.4 Fremdfinanzierung

7.5.4.1 Überblick

7.5.4.2 Sicherheiten der Kreditarten

7.5.4.3 Langfristige Fremdfinanzierung

7.5.4.4 Kurzfristige Fremdfinanzierung

7.5.4.5 Sonderformen

8 Rechnungswesen

8.1 Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens

8.1.1 Begriff

9 Management und Controlling

9.1 Hauptfunktionen des Management

9.1.1 Begriff und Merkmale

9.1.2 Prozessuale Dimension ® Phasenstruktur des Managementprozesses

9.1.3 Organisation

Rechtsformen

Überblick über Rechtsformen

Def.: Die Rechtsform gibt dem Unternehmen den (rechtlichen) Rahmen hinsichtlich der - Außenbeziehungen: Vertretung, Haftung, Finanzierung, Besteuerung, etc.

- Grundsätze der inneren Organisation: Führung/Leitung, Kontrolle, etc.


Konstitutive Entscheidung

Wechsel der Rechtsform ist möglich

rechtliche Fixierung im Gesellschaftsrecht:

HGB (HandelsGesetzBuch)

BGB (BürgerlichesGesetzBuch)

AktGes (Aktiengesetz)

GmbHGes (Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesetz)

GenGes (Genossenschaftsgesetz)

 Beurteilungskriterien für Rechtsformwahl

­T persönliche, wirtschaftliche, (steuer-) rechtliche Aspekte

Entscheidungskriterien:

(1) Rechtsgestaltung:

Haftung, Firmierung (Firmenbezeichnung)

(2) Leitungsbefugnisse (inklusive Kontrolle) :

Gesellschaftermanagement

(3) Gewinnbeteiligung

(4) Finanzierung (-smöglichkeiten):

Eigenfinanzierung

- Anzahl Gesellschafter

- Fungibilitäts-Wechsel

Fremdfinanzierung

- Kreditwürdigkeit

(5) Steuerbelastung:

Vermögens-, Ertragssteuern etc.

ferner:

(6) laufende Aufwendung der Rechtsform (Kosten etc.)

(7) Publizitätszwang

(8) Anzahl Gründungsgesellschafter

(9) Überwachungs-, Kontrollorgane (z.B. Aufsichtsrat (AR), Wirtschaftsprüfer (WP) )

Rechtsformen

erwerbswirtschaftlich

"gemeinwirtschaftlich"

keine eigene   Rechtspersönlichkeit, Personen dominieren

mit eigener Rechtspersönlichkeit Kapital dominiert

Privatrecht

öffentliches Recht

Personenunternehmen

Kapitalgesellschaften

- eingetr. Gen.

- Eigenbetrieb

- Einzelunternehmen

- GmbH

EDEKA

- Regiebetrieb

- Personengesellschaften

- AG

Raiffeisenverband

- OHG (BGB-Ges.)

- KGaA

- Versicherung oder

- KG

- stille Gesellschaft

Verein auf Aktien

(Vereinbarung aus Gegenseitigkeit)

(immer seltener, geht über in Kapitalgesellschaften)

Einzelunternehmung

(1) Rechtsgestaltung:

- Haftung: Vollhaftung, persönlich unbeschränkte Haftung (volles Risiko),

einzelne Leitung/Einzelunternehmer,

kein vorgeschriebenes Haftungskapital bei Gründung

- Firmierung: Personenfirma

(2) Leitungsbefugnisse:

nur der Einzelunternehmer allein

(3) Gewinnbeteiligung:

Einzelunternehmer trägt Gewinne und Verluste allein

(4) Finanzierungsmöglichkeiten:

- Eigenfinanzierung:

Finanzierungspotential sehr begrenzt/beschränkt, da keine neuen Teilhaber möglich,

höchstens stiller Gesellschafter

- Fremdfinanzierung:

insgesamt abhängig von Kreditwürdigkeit des Unternehmens


(5) Steuerbelastung:

individuelle Einkommens- und Vermögenssteuer des Gesellschafters,

Gewerbesteuer für Betrieb

(6) Aufwendungen der Rechtsform: gering

(7) Publizitätszwang: nein

(8) Mindestanzahl Gründungsgesellschafter: einer (höchstens, sonst Gesellschaft)

Gesellschaften

Personengesellschaften

Offene Handelsgesellschaft (oHG

Zusammenschluß mehrerer gleichberechtigter (T Leitung, Mitsprache) vollhaftender Gesellschafter/Partner mit gleichem "Geschäftsinteresse" und teilweise unterschiedlichen Kapitaleinlagen

(1) Rechtsgestaltung:

- Haftung: für alle Gesellschafter persönliche, unbeschränkte und solidarische Vollhaftung

mit Kapitaleinlage und Privatvermögen

(ohne Berücksichtigung der Kapitalquote)

kein vorgeschriebenes Haftungskapital bei Gründung

- Firmierung: Personenfirma


(2) Leitungsbefugnisse:

alle Gesellschafter in gleicher Weise (je nach individuellem Vertrag)

(3) Gewinnbeteiligung:

Gewinn: - Verzinsung der Kapitaleinlage mit 4% als Vorabgewinn

- Rest nach "Köpfen"

Verlust: - nach "Köpfen"

(4) Finanzierungsmöglichkeiten:

- Eigenfinanzierung:

besser: - breite Gesellschafterbasis, Aufnahme neuer Gesellschafter

- Fremdfinanzierung:

unter Haftungsregelung, ferner von Kontrollorganen des Unternehmens,

begrenzt durch (notwendigerweise geringe) Zahl der Gesellschafter und ihr

Privatvermögen

(5) Steuerbelastung:

individuelle Einkommens- und Vermögenssteuern der Gesellschafter,

Gewerbesteuer für Betrieb

(6) Aufwendungen der Rechtsform: gering

(7) Publizitätszwang: nein

(8) Mindestanzahl Gründungsgesellschafter: 2 Gesellschafter

Kommanditgesellschaft (KG

Modifizierung der oHG, Zusammenschluß unterschiedlicher Partner mit unterschiedlichen

Geschäftsinteressen und Kapitaleinlagen,

oft entstanden aus Erbfolge von Einzelunternehmen zur KG (über oHG)

(1) Rechtsgestaltung:

- Haftung:

Komplementäre (wie oHG-Gesellschafter): mit Leitung und unbeschränkter Vollhaftung

Kommanditisten: beschränkte Haftung mit Kapitaleinlage

  T Kommanditanteil Einlage

kein vorgeschriebenes Haftungskapital bei Gründung

- Firmierung: Personenfirma mit Zusatz KG

(2) Leitungsbefugnisse:

allein bei Komplementären, hier gleichberechtigt wie bei der oHG,

Kommanditisten haben lediglich Kontrollrechte

(3) Gewinnbeteiligung:

- 4% Vorabgewinn für Komplementär und Kommanditisten vom Kapitalanteil

- Rest als Entlohnung nach Risiko (prozentual nach Haftungskapital)

(Komplementär: "Zitterprämie" für Vollhaftung, mehr Beteiligung am Gewinn durch

höheres Haftungskapital)


(4) Finanzierungsmöglichkeiten:

- Eigenfinanzierung:

besser: durch Aufnahme beschränkt haftender Gesellschafter ohne Leitungsbefugnisse

(Kommanditist)

- Fremdfinanzierung:

- insgesamt abhängig von Kreditwürdigkeit des Unternehmens, der Gesellschafter und der

Haftungsregelungen, ferner von Kontrollorganen des Unternehmens

(5) Steuerbelastung:

individuelle Einkommens- und Vermögenssteuern der Gesellschafter,

Gewerbesteuer für Betrieb

(6) Aufwendungen der Rechtsform: gering

(7) Publizitätszwang: nein

(8) Mindestanzahl Gründungsgesellschafter: 2 Komplementäre, 2 Kommanditisten






Stille Gesellschaft

(1) Rechtsgestaltung:

- Haftung:

Gesellschafter unbeschränkt, allein und persönlich

stiller Gesellschafter nur mit Kapitaleinlage, sonst keine Haftung

(2) Leitungsbefugnisse:

- nur (sichtbarer) Gesellschafter

- stiller Gesellschafter hat Bilanzeinsicht,

leistet Vermögenseinlage im Sinne von Darlehen an Hauptgesellschafter

(3) Gewinnbeteiligung:

- vertraglich festgesetzte Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung zw. Gesellschafter und

stillem Gesellschafter


(4) Finanzierungsmöglichkeiten:

- Eigenfinanzierung:

durch zusätzliche Aufnahme stiller Gesellschafter

- Fremdfinanzierung:

insgesamt abhängig von Kreditwürdigkeit des Unternehmens

(5) Steuerbelastung:

- individuelle Einkommens- und Vermögenssteuern der Gesellschafter,

Gewerbesteuer für Betrieb

(6) Aufwendungen der Rechtsform: gering

(7) Publizitätszwang: nein

(8) Mindestanzahl Gründungsgesellschafter: 1 Gesellschafter, 1 stiller Gesellschafter

(a) typische stille Gesellschaft (nicht klausurrelevant)

- nur Gewinnbeteiligung (teilweise Vorabgewinn: Mindestverzinsung)

- keine Beteiligung an Geschäftsführung, grundsätzlich wie Kommanditisten

- Bilanzeinsicht

(b) atypische stille Gesellschaft

- erweiterte Mitwirkungsrechte, vergleiche KG-Mitunternehmerschaft

Kapitalgesellschaften

 Aktiengesellschaften (AG

Gesellschaftskapital in Aktien verbrieft (Quoten-, Nominal-/Nennwertaktien)

(Gründungs-) Kapital min. 100.000 DM

(1) Rechtsgestaltung:

- Haftung: begrenzt mit Kapitaleinlage der Aktionäre

(2) Leitungsbefugnisse:

- Vorstand leitet, Aktionäre kontrollieren (siehe Schaubild)


Organe der AG: Vorstand

Aufsichtsrat

Hauptversammlung

Aufgaben der Organe (vergleiche Wöhe/Schierenbeck)

(3) Gewinnbeteiligung:

- nach dem Verhältnis der Anteile der Aktien (Geschäftsanteile)

(4) Finanzierungsmöglichkeiten:

- Eigenfinanzierung:

durch Ausgabe neuer Aktien

- Fremdfinanzierung:

höhere Kreditwürdigkeit ist zu erwarten wegen

- Führung des Unternehmens mit professionellem Management

- Kontrolle und Überwachung des Unternehmens durch Organe

(5) Steuerbelastung:

- Körperschaftssteuer (Gesellschafter EK-Steuer mit Anrechung)

- Vermögenssteuer

(Doppelbelastung)

(6) Aufwendungen der Rechtsform: hoch

(7) Publizitätszwang: nein

(8) Mindestanzahl Gründungsgesellschafter: 5 (aber: nach Gründung 1-Mann-AG zulässig)

Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

KGaA

= Kapitalgesellschaft

Komplementär

Kommanditisten (min. 5)


z.B. natürliche Person

juristische Person

ähnlich der KG

ist Vollhafter

Geschäftsführer

juristische Person (wie GmbH)

juristische Person

Aktionäre

Grundkapital der AG zerlegt in Aktien,

gehalten von den Kommanditaktionären

(Kommanditkapital ist in Aktien verbrieft)


(1) Rechtsgestaltung:

- Haftung:

Komplementär: wie oHG-Gesellschafter

Kommanditaktionär beschränkt mit Kapitaleinlage

(2) Leitungsbefugnisse:

- Komplementär leitet

- Hauptversammlung der Kommanditaktionäre über Kontrolle aus

(3) Gewinnbeteiligung:

- Komplementär erhält Vorabvergütung

- Rest über Kapitaleinlage

(4) Finanzierungsmöglichkeiten:

- Eigenfinanzierung:

durch Aufnahme neuer Kommanditaktionäre

- Fremdfinanzierung: (siehe AG)

(5) Steuerbelastung:

- Körperschaftssteuer (Gesellschafter EK-Steuer mit Anrechung)

- Vermögenssteuer

(Doppelbelastung)

(6) Aufwendungen der Rechtsform: hoch

(7) Publizitätszwang: nein

(8) Mindestanzahl Gründungsgesellschafter: 2 Komplementäre, 5 Kommanditaktionäre

Organe der KGaA :

- Hauptversammlung (HV) der Kommanditaktionäre (ohne Komplementär)

- ähnliche Aufgaben wie bei einer AG bei Wahl, Kontrolle, Entlastung

(Zustimmung seitens des Komplementärs)

- Aufsichtsrat (AR)

- Geschäftsführung (GF) durch Komplementär

T KGaA verbindet die Vorteile der AG (insbesondere die Finanzierungsmöglichkeiten)

mit der starken Stellung der persönlich haftenden Gesellschafter der KG

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH

(1) Rechtsgestaltung:

- Haftung:

beschränkt nur mit Kapitalanteil der Gesellschafter

(2) Leitungsbefugnisse:

- eingesetzter Geschätsführer (bezieht Gehalt als Angestellter)

(3) Gewinnbeteiligung:

- nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile

(4) Finanzierungsmöglichkeiten:

- Eigenfinanzierung:

durch Aufnahme neuer Gesellschafter, EK-Erhöhung

- Fremdfinanzierung:

wegen beschränkter Haftung schlechter

(5) Steuerbelastung:

- Körperschaftssteuer (Gesellschafter EK-Steuer mit Anrechung)

- Vermögenssteuer

(Doppelbelastung)

(6) Aufwendungen der Rechtsform: mittel

(7) Publizitätszwang: nein

Sonderformen

Genossenschaften

. kostengünstige Erledigungen von Gemeinschaftsaufgaben, Verlagerung von Aufgaben von den Genossen auf die Genossenschaft: gemeinsamer Einkauf / Verkauf

. Kostendeckung statt Gewinnprinzip

. Organe grundsätzlich wie bei Kapitalgesellschaften

GmbH & Co KG

= Personengesellschaft, bestehend aus Kommanditisten und Komplementären

als Gesellschafter.

(1) Rechtsgestaltung:

- Haftung:

GmbH als Komplementär unbeschränkt,

Kommanditisten beschränkt mit Kapitalanteil

(2) Leitungsbefugnisse:

- eingesetzter Geschätsführer der GmbH

(3) Gewinnbeteiligung:

- wie bei KG

(4) Finanzierungsmöglichkeiten:

- Eigenfinanzierung:

durch Aufnahme neuer Kommanditisten

- Fremdfinanzierung:

besser als GmbH da Vollhaftung durch Komplementär

(5) Steuerbelastung:

- GmbH: Körperschaftssteuer (Gesellschafter EK-Steuer mit Anrechung)

- Kommanditisten: individuelle EK-Steuer

(keine Doppelbelastung)

(6) Aufwendungen der Rechtsform: mittel

(7) Publizitätszwang: nein

Betriebliche Zusammenschlüsse (Konzentration / Kooperation)

Durch Zusammenarbeit mit anderen Betrieben höhere betriebswirtschaftliche Effizienz

T Gewinnerzielung.

Es existieren verschiedene Formen der Zusammenarbeit

(mit unterschiedlich festen Bindungen):

temporäre - dauerhafte

horizontale - vertikale - unorganische (in gleicher Branche)

funktionsbezogene - vollständige

freiwillige - zwangsweise

Zwei Gestaltungsmöglichkeiten:

Kooperation

Konzentration

rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit der Partner bleiben bei eingeschränkter wirtschaftlicher Entscheidungsfreiheit erhalten: z.B. Kartell, mit dem Ziel der Wettbewerbsbeschränkung ( GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung)

Verboten: Preiskartell
Gestattet: Exportkartell
Zustimmung wichtig: Konditionenkartell
Normungskartell
Spezialisierungskartell

wirtschaftliche Selbständigkeit mind. eines Unternehmens wird aufgehoben, z.T. auch die rechtliche Selbständigkeit

Konzern : Beteiligungskonzentration

Mehrheit: > 25 % (Sperrminorität)

> 50 % (Einfache Mehrheit)
> 75 % (qualifizierte Mehrheit)

Fusion, Auflösung beider alter Gesellschaften, mit Überführung in eine neue Gesellschaft

Definition Kooperation:

Unter Kooperation versteht man allgemein die (freiwillige) Zusammenarbeit selbständiger

Unternehmen mit dem Ziel, bei grundsätzlicher Aufrechterhaltung ihrer wirtschaftlichen

Selbständigkeit gewisse Vorteile aus der Zusammenarbeit zu ziehen.

(siehe Schierenbeck S.43)

Definition Konzentration:

Bei einer Konzentration erfolgt eine Angliederung bestehender Unternehmen an eine andere

Wirtschaftseinheit, wobei die wirtschaftliche Selbständigkeit des angegliederten Unternehmens

zugunsten der übergeordneten Einheit verloren geht oder zumindest eingeschränkt wird.

(siehe Schierenbeck S.44)

Betriebliche Finanzprozesse

Finanzierung und finanzielles Gleichgewicht

kapitalbedarfsrelevante Zahlungen

kapitaldeckungsrelevante Zahlungen

(2) kapitalbindende

Auszahlungen

(3) kapitalfreisetzende

Einzahlungen

(1) kapitalzuführende

Einzahlungen

(4) kapitalentziehende

Auszahlungen

- Beschaffung von

Produktionsfaktoren

- Kapitalgewährung

(Darlehen)

- gewinnunabhängige

Steuern

- Umsatz

- Rückzahlungen von

gewährtem Kapital

- Verkauf von

un- und halbfertigen

Produkten

- EK-Erhöhung

- FK-Aufnahme

- Gewinne

- Zinsen aus ge-

währten Darlehen

- EK-Auszahlungen

- FK-Tilgungen

- Gewinnausschüttung

- gewinnabhängige

Steuern

- Verluste

- FK-Zinsen

Kapitalbedarf: - für Leistungsprozeß benötigtes Kapital

- betrieblich gebundenes Vermögen

durch kapitaldeckende Zahlungen ausgleichen

- kumulierte kapitalbindende Auszahlungen (2)

% kumulierte kapitalfreisetzende Einzahlungen (3)     (% = kaufmännisches Minus)

= Bilanzwerte der Aktiva

= kapitalbindende Auszahlungen - kapitalfreisetzende Einzahlungen

- maximaler Kapitalbedarf: (KBmax)

Kumulierung aller kapitalbindenden Auszahlungen (2) und

kapitalfreisetzenden Einzahlungen (3)


Finanzbedarf: (Treasurer für Kreditaufnahme)

- D Kapitalbedarf (pro Zeitabschnitt) + kapitalentziehende Auszahlungen (4)

(Abgeleitet nach Zeit = KB / dt)

= neu aufzunehmende (Brutto-) Kreditsumme

Geldbedarf: - akut zu finanzierende Verbindlichkeit im laufenden Geschäft innerhalb des

(jährlichen) Finanzbedarfs

Liquidität: - Fähigkeit eines Unternehmens seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen

(bei Fälligkeit vollständig)

Bilanz zum Stichtag:

Aktiva

Passiva

Vermögen
Kapitalverwendung

Saldo:

abzüglich Kapitalfreisetzung

= Kapitalbedarf

Kapital
Kapitalherkunft

Saldo: Kapitalbeschaffung

% Kapitalrückzahlung

Determinanten des Kapitalbedarfs (= betrieblich gebundenes Vermögen)

Betriebsgröße (Kapazität), Lagerhaltung

Beschäftigungsniveau innerhalb der Kapazität (Kapazitätsauslastung)

Kapitalbindung | Prozeßgeschwindigkeit

= zeitliche Spanne zwischen

kapitalbindende Auszahlungen (2)

korrespondierende kapitalfreisetzende Einzahlungen (3) Prozeßanordnung

Produktionsprogramm

Preisniveau

Komponenten der Kapitalbindungsdauer

Finanzmittelverwendung

(Finanzmittel zur Deckung des Kapitalbedarfs)

 Grundlagen

(= leistungsbezogener operativer Kapitalbedarf)

= Aktiva der Bilanz

Anlagevermögen

Umlaufvermögen

Sachanlagen:

Maschinen

Gebäude

Finanzanlagen:

Unternehmens-
beteiligung

Rohstoffe

Fertigprodukte

Forderungen

Investitionen: I. d. R. Tätigkeit im Bereich Anlagevermögen

(a) Handlung: Tätigkeit mit Bindung finanzieller Mittel in materiellen oder in Kapitalobjekten mit der Absicht, diese Objekte zielorientiert zu nutzen;

gekennzeichnet durch kapitalbindende Auszahlungen und freisetzende Einzahlungen, i.d.R At. Vor Ez..

(b) Objekt:

- Art des Vermögenswertes

- Wirkung: Ersatz-, Rationalisierungs-, Erweiterungsinvestitionen

Investitionen

Investitionsarten

Investitionsentscheidungsprozesse

Planungsphase:

Problemstellung

Suchphase: Handlungsmöglichkeiten

Beurteilung: Bewertung der Inv.- alternativen in Bezug auf Ziele des Investors

monetäre Ziele:

Gewinn, Rent. InvRe (Investitionsrechnung )

nicht-monetäre Ziele Nutzwertanalyse

Entscheidung

Kontrollphase (3 Arten von Kontrollen):

Ergebniskontrolle: Zielerreichungsgrad

Endkontrolle, lfd. Fortschrittsgrad

Prämissenkontrolle

Verfahrenskontrolle

Investitionsrechnung

Modelle

quantitative Konsequenzen von Inv.-handlungen in Bezug auf monetäre Ziele

symbolische Entscheidungsmodelle

Mathematik als Modellsprache

mit mathematischen

Algorithmen

Abbildung einer Entscheidungssituation

- Ziele

- Alternativen

- Handlungskonsequenzen

Abbildung der Wirklichkeit

partielle Isomorphie

Betrieb als Zahlungssystem

Methoden / Verfahren der Investitionsrechnung:


statische Verfahren dynamische Verfahren

-kostenrechnungsorientiert, - zahlungsorientiert

erfolgsorientiert

-Hilfsverfahren der Praxis -finanzmathematische Verfahren

-gehen von Kosten-, Gewinn- -gehen von Ein/Auszahlungsströmen

und Rentabilitätsvergleichen aus aus und betrachten sie bis zum Ende

-statisch: zeitlicher Faktor der wirtsch. Nutzungsdauer des

wird nicht oder unvollkommen Inv.-Objektes oder bis zu einem

 berücksichtigt best. Planungshorizont, dynamisch


                  Erfolgsmaßstab Risikomaß Kapitalwert- Annuitäts- interne Zinsfuß-

methode methode methode


Barwert zu lfd. jährl. Zins bei

Kosten - Gewinn- Rentabilitäts- Amortisations- Beginn der Zahlungs- C0 = 0

vergleichs- vergleichs- rechnung rechnung Investitions- überschuß

rechnung rechnung (Return on (Pay-off- dauer

Investment) Period)


 
 

 


 


zur Rentabilitätsrechnung:

Rentabilität =

 


zur Amortisationsrechnung:

- gefragt wird nach der Zeitdauer, die bis zur Wiedergewinnung der

Anschaffungsausgabe aus den Einnahmeüberschüssen des Projekts verstreicht

(= Amortisationsdauer (AD) = Pay-off-Period)

zur Kapitalwertmethode:

= Kapitalwert

Et = Einzahlungen am Ende der Periode t

At = Auszahlungen am Ende der Periode t

Et - At = Einnamhenüberschuß (Et > At) oder

Einnahmenunterdeckung (Et < At ) in der

Periode t

i = Kalkulationszinsfuß

(1+i)- t = Abzinsungsfaktor der Periode t

(mit i = p/100 als Kalkulationszinsfuß)

t = Periode (t = 0, 1, 2, , n)

n = Nutzungsdauer des Objekts

 


C0 =


=

 



Ableitung einer uniformen, gleichen jährlichen Zahlungsreihe

über gesamte Nutzungsdauer

zur internen Zinsfußmethode:

- errechnet den Zinsfuß, der sich bei einem Kapitalwert Co = 0 ergibt

(interne Verzinsung der Investition)

- Zinsfuß bezeichnet Rentabilität (vor Abzug von Zinsen), mit der sich der jeweils noch

nicht amortisierte Kapitaleinsatz jährlich verzinst

die Formel aus der Kapitalwertmethode wird erweitert durch

Io = Investitionsausgabe

        (ursprünglicher Kapitalzinsfuß)

 
Co = -Io +

mit C0 = 0 geht diese Gleichung über in

Io =

Zur Ermittlung des Zinsfußes (Effektivverzinsung des Investitionsobjektes) muß diese Gleichung nach i aufgelöst werden

(wegen erheblicher mathematischer Lösungsschwierigkeiten Iterationsverfahren)

zur Annuitätsrechnung:

- man vergleicht die durchschnittlichen jährlichen Auszahlungen der Investitionen mit

den durchschnittlichen jährlichen Einzahlungen

Bestimmung des optimalen Finanzvolumens : Leverage-Effekt

Finanzmittelverwendung (Vermögen) = Finanzmittelherkunft (Kapital)

Def.: Die Kapitalstruktur, d.h. das Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital, kann die Rentabilität des Eigenkapitals beeinflussen. Die Rentabilität des Eigenkapitals nimmt mit wachsender Verschuldung, also zunehmendem Fremdkapitalanteil, so lange zu, wie eine positive Differenz zwischen der Rendite der zusätzlich durchgeführten Investitionen und deren Fremdkapitalkosten besteht. Man nennt diesen Effekt Leverage-Effekt. Gelegentlich spricht man auch von der Hebelwirkung wachsender Verschuldung auf die Eigenkapitalrentabilität.

Der Leverage-Effekt wird häufig in einer sehr einfachen Form gesehen und gebraucht. Und zwar geht man bei dieser naiven Sicht des Leverage-Effektes von folgenden Voraussetzungen (Prämissen) aus:

der Eigenkapitaleinsatz wird als konstant angesehen

die Höhe des eingesetzten Fremdkapitals ist variabel

die Rendite der bei einem zusätzlichen Kapitaleinsatz durchzuführenden Investitionen sind konstant

der Sollzinssatz für das zusätzliche Fremdkapital ist konstant

der Sollzinssatz liegt unter der Investitionsrendite

Wir wollen zunächst die ökonomischen Konsequenzen der genannten Voraussetzungen aufzeigen und die Voraussetzungen dann unter Beachtung praktischer Erfordernisse modifizieren.

Es ist zu fragen, wie eine Anderung des Fremdkapitaleinsatzes bei Beachtung dieser Voraussetzungen die Eigenkapitalrentabilität beeinflußt.

Um dieser Frage nachzugehen, seien die folgenden Bezeichnungen gewählt:

Symbole:

C = Gesamtkapital r = Investitionsrendite (= GKR)

EK = Eigenkapital if = Fremdkapitalzinssatz (= FKZ)

FK = Fremdkapital Re = Eigenkapitalrentabilität (= EKR)

G = Gewinn


genereller Zusammenhang:

GKR > FKZ: EKR wächst mit wachsender Verschuldung

GKR = FKZ: unabhängig vom Verschuldungsgrad ist EKR = GKR = FKZ

GKR < FKZ: GKR > 0: EKR fällt mit wachsender Verschuldung vom positiven Satz in

negative Bereiche

GKR 0: EKR wird mit wachsender Verschuldung immer negativer, je höher

der prozentuale Anteil des FK am Gesamtkapital ist

                                            T Vorteil durch kostengünstiges FK die EKR zu erhöhen, hat sich

in einen Nachteil verwandelt: negativer Leverage-Effekt

Für den Bruttogewinn Gbr (Kapitalgewinn, Gesamtertrag) einer Periode, bei dem die Fremdkapitalzinsen noch nicht abgezogen sind, muß gelten:

Kürzt man den Bruttogewinn um die Fremdkapitalzinsen, so ergibt sich folgender Nettogewinn:

(2) Gn = EK r + FK r - FK if

= EK r + FK (r - if )

Wenn man den Nettogewinn Gn auf das eingesetzte Eigenkapital bezieht, erhält man die Eigenkapitalrentabilität Re (EKR):

die EKR setzt sich zusammen aus:

GKR + Differenz zw. dem auf das FK entfallende Anteil der GKR (r×FK) und den

tatsächlich darauf zu zahlenden Zinsen (if FK),

bezogen auf das EK

 
           

Beispiel:

Die Unternehmensleitung erwartet alternative Investitions- bzw. Gesamtkapitalrenditen
r1 = 15%, r2= 10 % und r3= 5 %. Der Fremdkapitalzinsatz soll 7 % betragen. Wie wirkt sich in diesen drei Fällen die Kapitalstruktur, angegeben durch das Verhältnis von Fremd- zu Eigen-kapital, auf die Rentabilität Re des Eigenkapitals aus?

Investitionsrendite T

Kapitalstruktur

(FK/EK)

r1 = 15%

r2 = 10%

r3 = 5%

0 / 1

Re = 15%

Re = 10%

Re = 5%

1 / 1

Re = 23%

Re = 13%

Re = 3%

2 / 1

Re = 31%

Re = 16%

Re = 1%

3 / 1

Re = 39%

Re = 19%

Re = -1%

4 / 1

Re = 47%

Re = 22%

Re = -3%

Anm.: mit if = 7% = Fremdkapitalzins (FKZ)

Diese Tabelle zeigt, daß die Eigenkapitalrentabilität bei steigendem Einsatz von Fremdkapital nur dann wächst, wenn der Sollzinssatz unter der Rendite r liegt. Liegt die interne Verzinsung dagegen unter den Fremdkapitalkosten, dann läßt zunehmende Kreditfinanzierung die Eigenkapitalrentabilität stark absinken. Dabei kann es zu negativen Eigenkapitalrentabilitäten kommen, d.h. zu einer Dezimierung der Eigenmittel durch die Verluste.

Praxisfremde Annahmen (Kritik)

Diese Handlungsanweisung, mehr und mehr Fremdkapital einzusetzen, ist für praktische Zwecke offensichtlich unbrauchbar. Sie resultiert aus den praxisfremden Annahmen des Leverage-Effekts in seiner naiven Form, wonach

Fremdkapitalzinssatz und Investitionsrendite bei zusätzlichem Kapitaleinsatz konstant bleiben und

die Investitionsrendite auch bei zunehmendem Fremdkapitaleinsatz über dem Fremdkapitalzinssatz liegen muß.

Nimmt man beispielsweise an, daß der Fremdkapitalzinssatz mit steigendem Verschuldungs-grad FK/EK wegen des zunehmenden Ausfallsrisikos steigt, so ist davon auszugehen, daß die Eigenkapitalrentabilität zunächst steigt, und zwar mit abnehmenden Zuwachsraten, sodann ein Maximum erreicht, wenn if = r gilt und schließlich abnimmt, wenn in dem Bereich if > r eintritt.

                                                EIGENKAPITALRENTABILITAT UND VERSCHULDUNGSGRAD

BEI STEIGENDEM FREMDKAPITALZINSATZ

Es ergibt sich also die Notwendigkeit, die Voraussetzungen des Leverage-Effekts in seiner naiven Form zu überprüfen, um durch eine realistischere Fassung der Grundannahmen zu einer besseren, auch in der Praxis verwertbaren Entscheidungsregel zu kommen.

Investitionsrendite wird
- anfangs steigen bis zum "Betriebsoptimum" (Kostendegression)
- später fallen (Preisverfall, Preis-Absatz-Funktion, Kostenprogression)

Fremdkapitalzins wird
- mit zunehmender Verschuldung steigen

direkte Finanzierung:

Ableitung Finanzkapitalbedarf aus Zahlungsvorgängen

Zahlungsvorgänge abgeleitet aus
realen Vorgängen (Bestellung, Auftragseingang, )

Anfangsereignisse Zahlungsvorgänge als Folgeereignisse

Übergangsfunktionen

unter Einbeziehung von Verweilzeitverteilungen (time lay)

Entscheidend werden: Grenzinvestitionsrendite und Grenzfremdkapitalzins

Der optimale Verschuldungsgrad und damit der höchste Gesamtgewinn ist dort realisiert, wo Grenzfremdkapitalzins gleich der Grenzinvestitionsrendite (FKZ = GKR)!

(vor diesem Maximumspunkt bringt jede weitere Kreditaufnahme noch einen zusätzlichen Gewinn, nach diesem Punkt vermindern die dann anfallenden Grenzverluste zunächst den Gewinn und führen den bei weiterer Kreditaufnahme zu einem Verlust)

Verschuldungsgrad =

%

    Grenzfremdkapitalzins

               

Eigenkapitalrendite



Gesamtinvestitionsrendite

                                                                                          Gesamtkapital

Rendite: Gewinn, Ertrag in Verhältnis zum eingesetzten Kapital im Jahresablauf

GKR =

EKR =

UR =

FK-Zinssatz =

Rentabilität =

 


Beispiel :

if (=FKZ) = 6% T optimale Verschuldungsgrad bei Re (= EKR) = 6%

FKZ

Kredit

Kredit

kumuliert

Grenz-

ertrag

Zinsen

Grenz-

kosten

Grenz-

gewinn

(-verlust)

Gesamt-

gewinn

(-verlust)

(1)

(2)

(3) = a(2)

(4)

(5)

(6)= (4)-(5)

(7) = a(6)

2%

3%

6%

9%

10%

12%

100.000

100.000

100.000

100.000

100.000

100.000

100.000

200.000

300.000

400.000

500.000

600.000

6.000

6.000

6.000

6.000

6.000

6.000

2.000

3.000

6.000

9.000

10.000

12.000

4.000

3.000

0

-3.000

-4.000

-6.000

4.000

7.000

7.000

4.000

0

-6.000

Der Gewinn steigt auf 7.000 DM bei einer Gesamtkreditsumme von 200.000 DM.

Durch weitere Aufnahme von 100.000 DM Kredit bleibt das Ergebnis gleich, weil in diesem Bereich der durch die zusätzliche Investition anfallende Ertrag gleich den für den Kredit zu zahlenden Zinsen ist. Bei einer weiteren Kreditaufnahme sind die zu zahlenden Schuldzinsen höher als der Ertrag. Das Gesamtergebnis fällt, bei einer Kreditsumme von 500.000 DM erreicht es Null und wird dann negativ.

Der Gesamtgewinn erreicht dort sein Maximum, wo der Grenzertrag von 6% gleich den Grenzkapitalkosten (FK-zinsen) von 6% ist.

if (= FKZ) = 6%


FK

Re (= EKR)

EK

r = 12%

r = 6 %

r = 4 %

r = 0%

r = -8%

Fall 1

Fall 2

Fall 3

Fall 4

Fall 5

0

0,1

1

9


12%

12,7%

18%

66%

+

6%

6%

6%

6%

6%

4%

3,8%

2%

-14%

-

0%

-0,7%

-6%

-54%

-

-8%

-9,7%

-22%

-134%

-


Fall 4d: eine negative EKR von 54% bedeutet, daß von dem Eigenkapital (10.000 DM)

5.400 DM verbraucht werden, also noch 4.600 DM EK vorhanden sind

Fall 4e: liegt die negative EK-verzinsung über 100% (hier: -134%), so bedeutet dies, daß

Vermögen in Höhe von 134% des EK verbraucht wurde,

hier: 13.400 DM von 10.000 DM,

das Vermögen ist also um 3.400 kleiner geworden als das FK:

Vermögen = 100.000 - 13.400 = 86.600 DM

Fremdkapital = 90.000 DM

            T Überschuldung

Fall a

Fall b

Fall c

Fall d

Fall e

Gesamtertrag

= 12.000

Gesamtertrag

= 6.000

Gesamtertrag

= 4.000

Gesamtertrag

= 0

Gesamtertrag

= -8.000

Kapital

abs.

rel.

abs.

rel.

abs.

rel.

abs.

rel.

abs.

rel.

Fall 1

GK

- FK

100.000

-

12.000

-

12%

-

6.000

-

6%

-

4.000

-

4%

-

0

-

0%

-

-8.000

-

-8%

-

EK

100.000

12.000

12%

6.000

6%

4.000

4%

0

0%

-8.000

-8%

Fall 2

GK

- FK

100.000

-10.000

12.000

-600

12%

6%

6.000

-600

6%

6%

4.000

-600

4%

6%

0

-600

0%

6%

-8.000

-600

-8%

6%

EK

90.000

11.400

12,7%

5.400

6%

3.400

3,8%

-600

-0,7%

-8.600

-9,7%

Fall 3

GK

- FK

100.000

-50.000

12.000

-3.000

12%

6%

6.000

-3.000

6%

6%

4.000

-3.000

4%

6%

0

-3.000

0%

6%

-8.000

-3.000

-8%

6%

EK

50.000

9.000

18%

3.000

6%

1.000

2%

-3.000

-6%

-11.000

-22%

Fall 4

GK

- FK

100.000

-90.000

12.000

-5.400

12%

6%

6.000

-5.400

6%

6%

4.000

-5.400

4%

6%

0

-5.400

0%

6%

-8.000

-5.400

-8%

6%

EK

10.000

6.600

66%

600

6%

-1.400

-14%

-5.400

-54%

-13.400

-134%

Fall 5

GK

- FK

100.000

-100.000

12.000

-6.000

12%

6%

6.000

-6.000

6%

6%

4.000

-6.000

4%

6%

0

-6.000

0%

6%

-8.000

-6.000

-8%

6%

EK

0

6.000


0

0%

-2.000

-

-6.000

-

-14.000

-

   Finanzplanung, - disposition und - kontrolle

finanzielle Führung / Finanzmanagement


II. Finanzdisposition

III. Finanzkontrolle

 

lfd.

Finanzdisposition

Ergebnis-

 

Mittelaufnahme

und

Fortschritts-.

 

Mittelanlage,

Zahlungsmodalitäten:

Prämissen-.

Verfahrens-.

 

b.) Kapital-, Finanzbedarfsdeckung

c.) Budgetierung -Scheck, Überweisung Verhaltens-

 

Planabstimmung

zu konkr.Vorgaben

Lastschrift, Bar,

Realisierung der Pläne,

(Revision)

kontrolle

 

Cash-Management


 

Außenfinanzierung

Innenfinanzierung


 

EK: Aufnahme von EK

FK: Kredite von Banken

EK: angesammelter Gewinn

FK: Rückstellungen (Pensions-)


 

 

 

im Betrieb selbst

gebildetes Kapital

im Betrieb frei-

gesetztes Kapital

 

 

verrechnete Abschreibungen

 

Gewinn

(Mehrwert über

Auszahlung)

"Rückstellungen"

= FK "Pensions-

rückstellungen"

(Lohmann-Ruchti-Effekt)

(bei Gewinnermittlung verr.

Abschreibungen)



 


 

 

 

a.) Kapital-, Finanzbedarfsrechung

Kapitalbedarf = Saldo kumulierter Ein-/Auszahlungen

- Fristigkeit Methodik

   langfristig : 2-5 Jahre indirekt (bilanzorientiert)

   mittelfristig: 1 Jahr direkt (zahlungsorientiert, Verweilzeiten) Woche

kurzfristig : 1Woche, 1 Monat direkt (extrapolierend) Tag

nach dem Prognosezeitraum lassen sich folgende Finanzpläne unterscheiden:

Bezeichnung

Prognosezeitraum

Methode

langfristiger

Finanzplan

2 - 5 Jahre

indirekte

Methode

mittelfristiger

Finanzplan

1 Jahr

direkte

Methode

T Verweilzeiten

kurzfristiger

Finanzplan

1 Monat

bis 1 Woche

direkte

Methode

T extrapolierend

1.) indirekte Methode der Finanzplanung (bilanz-, vermögens- und erfolgsorientiert)

Ausgehend von der Bilanz einer abgeschlossenen Periode, wird die Bilanz der folgenden Periode vorher geplant, wobei die Differenz zwischen den Bilanzsummen der beiden letzten Perioden Bewegungsbilanz oder Kapitalbilanz eines Jahres genannt wird.[S1] 

Gegenüberstellung von Vermögenswerten (Aktiva) und Kapitalwerten (Passiva) der Unternehmung

Vermögen / Mittelverwertung

Ist '93 Plan '94  D

(Aktiva)

Kapital / Mittelherkunft

Ist '93 Soll '94  D

(Passiva)

Anlagevermögen

-

Maschinen

+ Umlaufvermögen

Rohstoffe

Fertigwaren

Forderungen

Guthaben

(Eigenkapital)

Rückstellungen,

Wertminderungen

(verrechnete Abschreibungen)

(Fremdkapital)

Lieferantenverbindlichkeiten

Bankverschuldung

langfristig

kurzfristig

(Gewinn-Verschuldung '93/ '94)

= a Vermögen

= Kapitalbedarf I

= a Kapital

Kapitalbedarf II (Deckung)

Eigenfinanzierung =

Gesamtverschuldung

Nettoneuverschuldung = a D


Kapitalbedarf II = Saldo kumulierter, leistungsbezogener Aus- und Einzahlungen

(Einzahlungen ohne Gewinn (Mehrwert))

2.) direkte Finanzplanung (zahlungsorientiert)

T zur Vorhersage zukünftiger Zahlungen

Verfahren:

a.) pragmatische Prognosetechniken als heuristische (nichtmathematische) Verfahren

- auf Erwartungen berechnend

- keine exakten, mathematischen Verfahren

- Suchprozeß basiert auf Erfahrung und Intuition

b.) statistisch gestützte Prognosetechniken (mathematisch statistisch begründete Modelle)

extrapolierende Prognosetechniken

- Schätzung zukünftiger Entwicklungen von Planungsgrößen auf Basis von Zeitreihen

          T - Vergangenheitswerte mathematisch glätten und ohne Berücksichtigung kausaler

Beziehungen in die Zukunft projizieren

- direkt von vergangenen/aktuellen auf zukünftige Zahlungsbewegungen schließen

Nachteil: Stabilität der Umweltbedingungen und Unternehmensentwicklung wird

vorausgesetzt

kausale Techniken

-Vorhersage der Entwicklung von Zahlungsvorgängen als Wirkung einer oder mehrerer

relevanter inhaltlich bestimmter Ursachen (Sachvorgängen)

- explizite Berücksichtigung von Ursache - Wirkungs - Beziehungen

            

Ergebnisse, Sachvorgänge    Zahlungsvorgänge: Ein-/Auszahlung

(funktionale Beziehung bei zeitlicher Abfolge)


- kausale und zeitliche Abfolge von Ereignissen / Vorgängen

- Übergangsfunktionen: Transformation von "Anfangsereignissen"

(Werbeaktivität, Umsatz) in "Folgeereignisse" (Kundenanfrage, Einzahlung)

logische, funktionale Verknüpfung

- realwirtschaftliche, erfolgswirtschaftliche Ereignisse / Vorgänge

finanzwirtschaftliche Vorgänge

- deterministische oder stochastische Abfolgen

- Übergangszeitraum wird beschrieben mit Hilfe von Verweilzeitverteilungen

         T Verweilzeit-Verfahren

Kapitalbindungsdauer, Prozeßgeschwindigkeit

- Übergangszeitraum wird angegeben

- wieviel Prozent der Ereignisse gleichen Typs rufen nach einer bestimmten Zeit ein

anderes Ereignis hervor?

Kunden einer Unternehmung zahlen:

50% sofort (1. Periode) , 20% in der 2.Periode und 3. Periode, 5% in der 4. Periode, 3% in

der 5. Periode, 2% der Forderungen fallen aus

Aufgabe: Planung des Einzahlungsstroms der Unternehmung für die 2. bis 5. Periode, wenn

folgende Umsätze erwartet werden:

U1 = 300, U2 = 400, U3 = 300, U4 = 100, U5 = 200

Perioden 1 2 3 4 5 (n = 5 = m)



     

     


Einzahlungen in Periode 3:

Umsätze P1 + P2 + P3 =

300 0,5 + 400 0,2 + 300 0,2 = 290

Liquiditätsspektren können aus Prozentzahlen der Forderungen aus t, die in der

jeweiligen Periode bezahlt werden (T Einzahlungen), berechnet werden mit

, wenn alle Forderungen gezahlt werden.


Finanzierungsarten

Übersicht

Kapitalherkunft T

Rechtsstellung

Innenfinanzierung

aus

Unternehmen

Außenfinanzierung

von

außen

Eigenfinanzierung

= Eigenkapital

Selbstfinanzierung durch

einbehaltenen (thesaurierten)

Gewinn

Kapitalerhöhung durch

alte / neue Gesellschafter

z.B. Aktien bei AG

Fremdfinanzierung

= Fremdkapital

Pensionsrückstellungen

als Rückstellung

Bankkredite

Lieferantenkredite

ohne Umschichtungsfinanzierung (Abschreibungen)

Beschaffung von disponiblem Kapital zur Deckung das Kapitalbedarfs

DEK

durch Eigenfinanzierung

innerbetriebliche Freisetzung gebundenen Kapitals

D FK

bei Fremdfinanzierung

Einlagen

(alte und neue

Gesellschafter)

thesaurierter

Gewinn

Umschichtungs-

finanzierung

(z.B. Abschreibungen)

Rückst.

Kredite

5%

4%

38%

8%

45%

s. 7.5.3 Beteiligungsfin. 7.5.2 Selbstfinanzierung i.w.s. 7.5.4 Fremdfin.

Selbstfinanzierung

Überblick

Innenfinanzierung als Eigen- und Fremdfinanzierung


Finanzierung aus Umsätzen Finanzierung aus sonstigen Geldfreisetzungen


Fin. aus Fin. aus Fin. aus Rationalisierung Reduzierung

Gewinn Abschr. Rückstellungs- im Cash-Mana- des Kapital-

(EK) (EK) gegenwerten gement bedarfs

(L.-Ruchti) (FK)

(7.5.2.3) (7.5.2.4)

Selbstfinanzierung i.e. S (aus Gewinnthesaurierung)

Bruttogewinn (nach Steuern: Gewerbesteuern, Grundsteuer, Verkehrs- und Verbrauchssteuern) = Aufwand- und Kostensteuern

% Gewerbeertragssteuern

                                                      gewinnabhängige Steuern des Unternehmens

% Körperschaftssteuer

    Dividende (KöSt 36%)

Nettogewinn

einbehaltende Thesaurierung (KöSt 56%)

Steuern der Gesellschaft Steuern der Gesellschafter

Einkommenssteuer: (inkl. Zuschläge, KiSt)

-53% 7,5% und 9% auf die 53% Einkommensst.

Körperschaftssteuer auch anrechenbar | gutzuschreiben

Schütt aus (Dividende) - hol zurück (Eigen-Außen-Finanz.) - Verfahren


Unter Selbstfinanzierung versteht man die Finanzierung aus Gewinnen, die im Unternehmen zurückbehalten werden.

Diese Zurückbehaltung kann dabei auf unterschiedliche Weise erfolgen:

Einbehaltung ausgewiesener Gewinne (offene Selbstfinanzierung)

Minderung des auszuweisenden Gewinns durch Bildung stiller Rücklagen

(gebildet durch Unterbewertung von Aktiva oder Überbewertung von Passiva,

in einer Bilanz nicht offen ausgewiesen)

zeitliche Verzögerung der Gewinnausschüttung (temporäre Selbstfinanzierung)

durch zweckentsprechende Wahl des Bilanzstichtages und Bilanzvorlagetermins

Vorteile : - stille Rücklagen steuerfrei

- keine Kreditbelastung

Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten

Kapitalfreisetzungseffekt

(Umschichtungsfinanzierung)

Kapazitätserweiterungseffekt

Lohmann - Ruchti - Effekt

Abschreibungen im Rewe* als Aufwand/ Kosten verrechnet (gewinnbringend), im Preis kalkuliert, fließen über Umsatz als liquide Mittel zurück und stehen als freigesetztes Kapital zur Verfügung; Kredittilgung oder

anders "liquidierte Abschreibungen" werden, da für Ersatzinvestitionen noch nicht benötigt, für Erweiterungsinvestitionen verwendet

 * Rechnungswesen (Buchführung)

Def.: Die Beträge, die auf Grund einer planmäßigen Rechnung zur Erfassung des Wertever- zehrs am AV (Anlagevermögen) in der GuV-Rechnung (Gewinn und Verlust) als Auf- wand und in der Kostenrechnung als Kosten angesetzt werden, heißen Abschreibun-

gen.

Ziel: periodengerechte Berücksichtigung der Ausgaben bzw. der Kosten.

Die Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten geht von der Grundprämisse aus,

daß Abschreibungen als Aufwendungen bzw. Kosten in die Preise kalkuliert und über

die Umsatzerlöse "verdient" werden.

Kapitalfreisetzungseffekt:

Abschreibung kommen über die Umsatzerlöse (Preis) herein und stehen vor

Reinvestition der betreffenden Güter dem Betrieb zur Verfügung.

Kapazitätserweiterungseffekt: (Lohmann-Ruchti-Effekt)

Abschreibungen (freigesetzte Mittel aus dem Kapitalfreisetzungseffekt) kommen über die

Umsatzerlöse (Preis) herein und werden nicht für Ersatzinvestition benötigt,

sie können daher für Erweiterungsinvestitionen verwendet werden.

Beispiel:

10 Maschinen werden angeschafft,

Preis einer Maschine: 10.000 DM (lin. Abschreibung)

AV= 10 000 DM (AV = Anlagevermögen)

ND = 5 Jahre (ND = Nutzungsdauer)

TK = 100 L.E. (totale Leistungseinheit) (TK = Totalkapazität einer Neuanlage)

PK = 20 L.E. (PK = Periodenkapazität)

Kapazitätserweiterungseffekt von Abschreibungen:

Jahre

Anzahl

Maschinen

Abschrei-bung (S)

Reininvest.

DM

Rest

TK

am 1.1

PK

am 1.1

Reinvest.

TK am 31.12

1

10

20.000

20.000

0

1.000

200

200

2

12

24.000

20.000

4.000

1.000*

240

200

3

14

28.000

30.000

2.000

960

280

300

4

17

34.000

30.000

6.000

980

340

300

5

20

40.000

40.000

6.000

940

400

400

6

14

28.000

30.000

4.000

940

280

300

7

15

30.000

30.000

4.000

960

300

300

8

16

32.000

30.000

6.000

960

320

300

9

16

32.000

30.000

8.000

940

320

300

10

16

32.000

40.000

0

920

320

400

11

16

32.000

30.000

2.000

1000

320

300

12

16

32.000

30.000

4.000

980

320

300

Bem: TK und PK können nie vergrößert werden!

(*: 1000 = ((100 L.E. - 0 L.E.) 2 neue Maschinen) + ((100 L.E. - 20 L.E.) 10 alte Masch.))

Totalkapazität: Produktzahl, noch insgesamt fertigbar bis zum Ende der Restnutzungsdauer

Anlage

a Anlagen

Periodenkapazität: Produktzahl, Leistungsbündel pro (Teil-) Periode

TKAnlagenpark = const, wenn Abschreibung sofort reinvestiert werden!

T Kapazitätserweiterungseffekt allein von der Nutzungsdauer der Anlagen abhängig

Prämissen:

gegebene Anfangskapazität

Investitionen zu Periodenende (Kapazitätserweiterung)

Abschreibungsdauer = Nutzungsdauer (lineare Abschreibung, vollverdient)

Abschreibungssumme = Reinvestitionssumme (in liquider Form zur Kapazitätsausweitung)

Finanzierung der Erstausstattung über EK bzw. prolongierbares (tilgungsfreies) FK

Kritik / Voraussetzungen:

1. Preis Selbstkosten und Vollkostendeckung als Voraussetzung. Diese Beziehung zwischen Kosten- und Ertragsseite existiert in Wirklichkeit nicht.

2. Abschreibungsgegenwert in liquider Form

3. Erstausstattung mit Eigenkapital

4. freigesetzte Mittel müssen zur Kapazitätsausweitung möglichst schnell in gleichwertige Anlagen reinvestiert werden. Aber bei steigendem Maschinenbestand zusätzliches AV und UV nötig (z.B. Gebäude, Vorräte)

5. Verkaufs- und Beschaffungspreise konstant. Aber: Kapazitätsausweitung i.a. Erweiterung der angebotenen Menge, dadurch können aber meist nur geringe Ver- kaufspreise erzielt werden.

6. weitgehende Teilbarkeit des Anlagevermögens

Finanzierung aus Rückstellungsgegenwerten

Bilanz

Aktiva

Passiva

Vermögen

Mittelverwendung

Kapital

Mittelherkunft

Anlagevermögen

Erstinvestition

Folgeinvestition

Bankguthaben

Eigenkapital

Wertminderung

(kum. Abschreibungen)

Rückstellungen (1)

= ungewisse Verbindlichkeiten bzw.
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

(1) % Bildung der Rückstellungen über       T        zwischenzeitliche 'Fondbildung'

Aufwand zu Lasten zu Lasten Gewinn EK / ESt

Gewinn (brutto) zur Finanzierung auch anderer Objekte

Eigenkapital (netto)

Pensionszahlung zu Lasten der

Rückstellung (Pensionsrückstellungen)

Periode











Kap. Bedarf p a.




dito             kum.











Gewinn von Pension



Pensauf wg. Rückstellung









Gewinn nach Pens.





Gewinn nach Steuern





Pensionsverschuldung p.a.



dito            kum.

Neuverschuldung p.a.




dito            kum.










Beteiligungsfinanzierung

Eigenkapital von außen zugeführt (a),(b)

Erhöhung der Kapitaleinlagen der bisherigen Gesellschafter

Aufnahme neuer Gesellschafter gegen Bar- oder Sacheinlage

Formen der Beteiligung:

Geldeinlagen

Sacheinlagen (Bewertungsproblem)

Rechte | Patente | Lizenzen (Bewertungsproblem)

a) bei emissionsfähigen Unternehmen b) bei nicht emissionsfähigen Unternehmen

"Verbriefte" Anteile OHG

AG über Aktien KG

KGaA GmbH

Verbriefung der EK-Anteile durch Aktien bei AG:

Zerlegung des Grundkapitals: Nennwert (z.B. 50,- DM vom EK)

Quotenaktie (z.B. vom EK)

Übertragbarkeit: Namens-, Inhaber-, vinculierte Aktien

Umfang der Rechte:

Stamm-,

Vorzugsaktien

(keine Mitsprache, dafür höhere Dividende)

Ausgabezeitpunkt:

alte,

junge Aktien


Aktienwerte

   Nominalwert Grundkapital = a aller Aktiennominalwerte

Mehrwert im

Börsenhandel

·   Ausgabewert Zufluß an EK für Unternehmer mit EK = EK + Rücklagen

   Börsenwert Unternehmenswert aus Sicht des Kapitalmarktes unter Berücksichtigung durch Angebot und Nachfrage

Fremdfinanzierung

(als Außenfinanzierung)

Überblick

unterschiedliche

Laufzeit

Flexibilität

Kosten (lfd. Zinsen,

einmalige Gebühren)

Sicherheiten

     T Optimierung

FF langfristige: Bankkredit

Obligationen

Schuldscheindarlehen


kurzfristige: Lieferantenkredit

Kundenanzahlung

Kontokorrentkredit

Wechselkredit


Sonderformen: Leasing

Factoring

Kosten langfristiger FF einmalig: Disagio, Provisionen, Gebühren

laufende: normaler Zins

Eigenschaften:

- Kreditgeber hat Anspruch auf Zins und Tilgung (Konkursmasse)

- Kreditgeber hat keine Mitspracherechte und Mitteilungsrechte

(= Informationsrecht)

- zeitliche Begrenzung der Kredite

Die Arten des Fremdkapitals lassen sich nach verschiedenen Kriterien einteilen nach:

Herkunft des Kapitals, d.h. nach den verschiedenen Kreditgebern unterscheidet man:

- Bankkredite

(z.B. Kontokorrentkredit, Darlehen, Diskontkredit, Lombardkredit)

- Kredite von Privatpersonen und Betrieben

(z.B. Darlehen, Schuldscheindarlehen, Obligationen)

- Lieferantenkredite (Kaufpreisstundung)

- Kundenkredite (Anzahlungen)

Dauer der Kapitalüberlassung (Fristigkeit)

- kurzfristige Kredite ( < 1 Jahr)

- mittelfristige Kredite ( 1 Jahr bis < 4 Jahre)

- langfristige Kredite ( 4 Jahre)

Gegenstand der Übertragung auf den Betrieb

- Sachkredite

(Sachwerte z.B. Lieferantenkredit)

- Geldkredite

(Geld z.B. Darlehen, Anzahlungen)

- Kreditleihe

(Sicherheiten zur Kreditaufnahme z.B. Akzeptkredit, Avalkredit, Akkreditiv)


rechtliche Sicherheit

- Schuldrechtliche Sicherung

(Bürgschaft oder Garantie (Avalkredit))

- Sachrechtliche Sicherung

(Grundpfandrechte: Hypothekarkredite, Grundschuld; Eigentumsvorbehalt)


Sicherheiten der Kreditarten

Übersicht über die wichtigsten Kreditsicherheiten

Kreditsicherheiten

Person des

Kreditnehmers

Verpflichtungs-

erklärungen

Bewegliche Sachen,

Forderungen und

Rechte

Grund und

Boden

- persönliche

Vertrauenswürdig-

keit des Kredit-

nehmers

- Bürgschaft

- Wechselhaftung

- Garantie

(im Gegensatz

zur Bürgschaft

nicht akzessorisch)

- Sicherungsklauseln

- Verpfändung von

Wertgegenständen

- Sicherungs-

übereignung

- Abtretung von

Forderungen und

Rechten

- Eigentumsvorbehalt

- Hypothek

- Grundschuld

(im Gegensatz zur

Hypothek nicht

akzessorisch)

- Rentenschuld

Langfristige Fremdfinanzierung

Kredite mit Gesamtlaufzeit von mehr als vier Jahren (Darlehensfinanzierung)

Darlehen sind festverzinsliche Kredite, die an bestimmten, vertraglich vereinbarten Terminen

auszuzahlen oder zurückzuzahlen sind. Sie sind als Aufwand zu verrechnen und mindern den

ausgewiesenen und den steuerpflichtigen Gewinn.

Nach der Art der Kapitalbeschaffung und der rechtlichen Sicherung unterscheidet man:

Anleihen (Obligationen)

Hypotheken- und Grundschulden

Schuldscheindarlehen

sonstige langfristige Darlehen

Obligationen / Anleihen

eine Industrieschuldverschreibung (auch Anleihe oder Obligation genannt) ist ein langfristiges

Darlehen in verbriefter Form (Wertpapiere), das eine Großunternehmung (der Industrie oder

des Handels) über die Börse aufnimmt

die Aufnahme von Fremdkapital durch Emission von Teilschuldverschreibungen ist die

typische Form langfristiger Fremdfinanzierung von großen Aktiengesellschaften;

zu diesem Zweck erfolgt eine Stückelung des Gesamtbetrags in Teilschuldverschreibungen;

Diese Anleihen bieten den Vorteil, daß große Kreditsummen, die eine einzelne Bank einzu-

räumen nicht bereit oder in der Lage wäre, von vielen einzelnen Gläubigern (Obligationären)

aufgebracht werden können

von Seiten der Gläubiger kann die Obligation nicht gekündigt werden, doch hat jeder

Obligationär die Möglichkeit, das Kreditverhältnis durch Verkauf seiner Schuldverschreibung

für sich persönlich zu beenden (Wechsel der Gläubiger, diese bleiben dadurch anonym)

wichtige Ausstattungsmerkmale einer Industrieobligation:

- (Nominal-) Zins (verändert sich in der Regel während der Laufzeit nicht)

- Laufzeit (i.d.R. zw. 10 und 25 Jahren)

- Tilgungsmodalitäten (durch Auslösung/ Rückkauf)

- Sicherungsformen (Vereinbarung von Grundpfandrechten / Sicherungsklauseln)

Schuldscheindarlehen

Kreditform ohne Zwischenschaltung der Börse

sind Beweisurkunden

im Normalfall langfristig gewährt

als Kapitalgeber treten ist in erster Linie Kapitalsammelstellen (Versicherungsgesellschaften)

auf, die mit Gewährung von Schuldscheindarlehen ihre überflüssigen Prämieneinnahmen

einer langfristigen Vermögensanlage zuführen (normale Form)

Schuldscheine werden durch Zession übertragen, häufig an Zustimmung des Schuldners

gebunden

es besteht also ein persönliches Kreditverhältnis und damit eine begrenzte Fungibilität

Laufzeit i.d.R. nicht mehr als 15 Jahre

Sicherung durch Grundschulden

Hingabe von Schuldscheindarlehen ist nicht genehmigungspflichtig

werden oft durch Einschaltung von Banken oder Finanzmaklern vermittelt

langfristige Bankkredite

spielt für Unternehmen mit Möglichkeiten zur Schuldscheinverschreibungen und

Schuldscheindarlehen nur subsidiäre Rolle

  für Klein- und Mittelunternehmer die einzige (beschränkt nutzbare) Möglichkeit

der langfristigen Kreditfinanzierung

werden nur gegen dingliche Sicherheiten gewährt

Kosten der langfristigen Bankkredite:

- einmalige Kosten:

Provisionen, Bearbeitungskosten, Register-, Notarkosten,

Disagio (herabsetzender Abschlag bei Auszalhlungsbetrag, so daß Betrag unter

Nennwert)

- laufende Kosten:

Zinsen, Kreditversicherungen

T  Effektivverzinsung:

Sicherheiten der langfristigen Fremdfinanzierungsarten:

Realsicherheiten: - bewegliche Sachen

(Sicherungsübereignung, Eigentumsvorbehalte)

- unbewegliche Sachen

(Grundschulden, Hypotheken),

Rechte

(Sicherungsübereignung)

Personalsicherheiten: - Bürgschaften

Kurzfristige Fremdfinanzierung

zur kurz- und mittelfristigen Kreditfinanzierung zählen solche Kreditforderungen, bei denen

die vereinbarte (Grund-) Laufzeit des Kredits weniger als vier Jahre beträgt

die Grenzen zw. kurz- und mittelfristigen Krediten sind dabei fließend, wobei jedoch alle

Laufzeiten über einem Jahr als mittelfristig und alle Laufzeiten unter drei Monaten in aller

Regel als kurzfristig bezeichnet werden

Übersicht der kurz- und mittelfristigen Kredite

Handels-

(Waren-)kredite

Geldkredite (Darlehen)

Kreditleihe

Kunden-

anzahlung

(a)

Lieferan-

tenkredit

(b)

Konto-

korrent-kredit

(c)

Lombard-

kredit

(d)

Diskont-

kredit

(e)

Akzept-

kredit

(f)

Umkehr-

wechsel

(g)

Aval-

kredit

(h)


(a) Kundenanzahlung

der Abnehmer leistet Zahlungen, bevor die Lieferung der Ware erfolgt

üblich ist dies häufig bei Auftragsfertigung, speziell im Großanlagenbau, wo die

Anzahlung neben ihrer Finanzierungsfunktion auch die Sicherheit erhöht, daß der

Kunde die in Auftrag gegebene Leistungen nach Fertigstellung abnimmt (zinslos).

(b) Lieferantenkredit

kommt dadurch zustande, daß auf der Beschaffungsseite Zahlungsziele in Anspruch

genommen oder eingeräumt werden, daß also empfangene Lieferungen und

Leistungen nicht sofort beim Empfang, sondern erst später zu einer bestimmten Frist

bezahlt werden müssen

kann erzwungen oder vereinbart sein, er kann unverbrieft als Buchkredit oder

verbrieft als Wechselkredit gegeben werden

Wechselkredit:

der Lieferant akzeptiert statt des Rechnungsbetrages einen Wechsel, in dem sich der

Aussteller verpflichtet, die Wechselsumme bei Fälligkeit zu bezahlen

rechtlich ist der Wechsel eine abstrakte Zahlungsverpflichtung, die losgelöst von der

zugrundeliegenden wirtschaftlichen Transaktion zu erfüllen ist.

Wird bei Fälligkeit nicht bezahlt, so geht der Wechsel zu Protest und kann eingeklagt

werden.

Geprüft wird dabei nur die Erfüllung formeller Wechselerfordernisse, nicht dagegen

die materielle Berechtigung der dem Wechsel zugrundeliegenden Forderung.



Der Wechselkredit tritt in zwei Formen auf:

  Wechseldiskontkredit / Diskontkredit (siehe (e))

Akzeptkredit (siehe (f))


      T Möglichkeit zur Refinanzierung für den Kreditgeber:

Verkauft der Betrieb seine Produkte auf Ziel (Frist), so belastet diese Gewährung

eines Lieferantenkredits seine Liquidität, zieht er dagegen auf einen Abnehmer

einen Wechsel, so kann der Betrieb sich durch Weitergabe des Wechsels

refinanzieren.

Erwirbt der Betrieb Waren, so wird er die Kosten eines Lieferantenkredits, eines

Kontokorrentkredits oder eines Wechseldiskontkredits miteinander vergleichen, wenn

er die Wahl zwischen diesen Kreditformen hat.

Am teuersten ist in der Regel der Lieferantenkredit, am billigsten der Wechsel-

diskontkredit.

Infolge des höheren Liquiditätsgrads und der größeren Sicherheit fordert der

Kreditgeber bei letzterem i.a. einen geringeren Zinssatz als beim Kontokorrentkredit.

Wechsel :

ein Wertpapier, das ein Zahlungsversprechen des Ausstellers enthält

Solawechsel:

der Aussteller verpflichtet sich die Wechselsumme selbst zu zahlen

"eigener Wechsel", der Aussteller ist selbst der Schuldner

"gezogener" Wechsel (Tratte):

der Aussteller gibt dem Bezogenen (Wechselschuldner) im Wechsel die Anweisung,

die Wechselsumme an einen Dritten (den Remittenten) zu zahlen

der Bezogene ist der Schuldner und der Aussteller haftet nur als Rückgriffsschuldner

gesetzliche Bestandteile, den ein gezogener Wechsel enthalten muß:

das Wort Wechsel im Text der Urkunde (Wechselklausel)

die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen (Zahlungsklausel)

den Namen der Person oder Firma, die zahlen soll (Bezogener)

die Angabe der Verfallzeit

die Angabe des Zahlungsortes

den Namen der Person oder Firma, an die oder deren Order gezahlt werden soll

(Remittent = Wechselnehmer)

den Ausstellungstag und -ort

die Unterschrift des Ausstellers

Schema für die bei der Finanzierung eines Handelsgeschäftes durch einen Wechsel enstehenden Beziehungen

Der Lieferant liefert Waren an seinen Kunden (1) und zieht einen Wechsel, den der Kunde

akzeptiert (2). Der Lieferant refinanziert sich durch Weitergabe des Wechsels an seine Bank

(3) und (4). Die Bank A wiederum refinanziert sich, indem sie den Wechsel an die Landes-

zentralbank verkauft (5) und (6). Bei Fälligkeit legt diese den Wechsel der im Wechsel be-

zeichneten Zahlstelle (Bank B) vor (7), die ihn einlöst (8). Die Bank B präsentiert den Wechsel

dem Bezogenen (9), der ihn bezahlt (10).

(Diskonterlös = Wechselsumme Abschlag)

Vorgehen des Ausstellers:

Wechsel behalten bis zum Verfalltag

eigene Verbindlichkeiten mit diesem Wechsel bezahlen (Weitergabe an Lieferanten)

Verkauf des Wechsels an eine Bank

Kosten des Lieferantenkredits:

Diskontsatz

Diskontspesen

[ früher: Wechselsteuer]

T beim Wechseldiskontkredit / Diskontkredit siehe (e)

Das Zinselement beim Wechselkredit kann ebenso wie beim Buchkredit im Skonto

gesehen werden.

Die Kosten des Lieferantenkredits errechnen sich dabei unter der Voraussetzung der vollen Zinsinanspruchnahme nach folgender Formel:

bei Zahlung innerhalb von: 10 Tage 2% Skonto (36% Zinsen/360 Tage)

( Kredit für 20 Tage zu 2% Zinsen/ 20 Tage)

bei Zahlung bis: 30 Tage netto Kasse


Strategien:

Ausnutzung Skontofrist: zinsloses Darlehen über 10 Tage bei Skonto von 2%

Ausnutzung des Zieles : für weitere 20 Tage unter Verzicht auf 2%

Formel zur Berechnung des Lieferantenkredits

Hinhalten des Lieferanten über 30 Tage hinaus:

mit Verzugszinsen

ohne Verzugszinsen

Obwohl der Lieferantenkredit bei den in der Praxis üblichen Zahlungsmodalitäten (z.B. 2% Skonto bei einer Skontofrist von 10 Tagen und einer Zahlungsfrist von 30 Tagen) vergleichsweise teuer ist, spielt er für die Finanzierung der Unternehmen häufig eine erhebliche Rolle.

Gründe hierfür sind:

der Lieferantenkredit wird in der Regel ohne formelle Kreditwürdigkeitsprüfung bewilligt

und erfordert keine formelle Kreditabsicherung (i.d.R. lediglich Eigentumsvorbehalt an der

gelieferten Ware)

bei starker Marktstellung kann der Lieferantenkredit erzwungen werden, insbesondere läßt

sich durch einseitige Verlängerung der Zahlungs- und/oder Skontofristen eine wesentliche

Verbilligung des Lieferantenkredits durchsetzen.


(c) Kontokorrentkredit (Kredit in laufender Richtung)

zeichnet sich dadurch aus, daß dem Kreditnehmer das Recht eingeräumt wird, sein

Kontokorrent(Giro-)Konto bis zur Höhe des eingeräumten Kredits ohne weitere

Formalitäten zu überziehen, also bis zum Kreditlimit Gelder in beliebigen Teilbeträgen zu entnehmen

Zinsen fallen - abgesehen von Kreditbereitstellungsprovisionen - nur in Höhe der

tatsächlichen in Anspruch genommenen Kreditbeträge an, die großen Schwankungen

unterliegen können


Entwicklung eines Kontokorrenkredits im Zeitverlauf

Die Kosten eines Kontokorrentkredits setzen sich grundsätzlich aus folgenden Teilpreisen zusammen:

dem Sollzins

der Kreditprovision oder Bereitstellungsprovision

der Überziehungsprovision

den Kontoüberführungsgebühren respektive der Umsatzprovision

den Wertstellungsusancen der Banken

Teilweise wird die Kreditprovision dem Sollzins zugeschlagen. Die Kosten für beide Positionen zusammen (Nettozinssatz) bewegen sich dabei i.a. zw. 3% und 6% über dem jeweiligen Diskontsatz.

Beispiel:

K = 100.000,- p = 8,0% p.a. (Bankkreditzinssatz) t = 30 Tage (= 1 Monat)

T Nettozinskosten 666,66,- DM

(d) Lombardkredit

ist ein Beleihungskredit

  er besteht in der Gewährung eines kurzfristigen Darlehens gegen Verpfändung

beweglicher, marktgängiger Vermögensobjekte des Schuldners

nach der Art der verpfändeten Vermögensobjekte unterscheidet man:

Effektenlombard

Wechsellombard

Warenlombard

die Zinsen für den Lombardkredite orientieren sich in der Regel am Lombardsatz der

Deutschen Bundesbank

zusätzlich berechnen Geschäftsbanken ihren Kunden wie beim Kontokorrentkredit

eine Kreditprovision

die Beleihungsgrenze für lombardfähige Vermögensgegenstände ist abhängig von der

Verwertbarkeit und dem Risiko von Wertschwankungen während der Kreditlaufzeit

(e) Diskontkredit/Wechseldiskontkredit (Wechselkredit siehe (b))

entsteht durch Verkauf noch nicht fälliger, in Wechselform verbriefter Forderungen (aus Lieferungen und Leistungen) unter Abzug der Zinsen an die Bank

Kosten entstehen im wesentlichen aus dem Diskont, der von der Bank

eingehalten wird

ist unabhängig von der Höhe des jeweils geltenden Diskontsatzes der

Deutschen Bundesbank, der mit einem Zuschlag versehen wird.

Dieser Zuschlag richtet sich einerseits danach, ob die eingereichten Wechsel

rediskontfähig sind oder nicht, zum anderen nach dem Ergebnis der

Kreditverhandlung mit dem Kreditnehmer und der Höhe der Wechselsumme

für bundesbankfähige Wechsel beträgt der Zuschlag zum Diskontsatz

ca. 0,75%-2,5% p.a., für andere Wechsel 2%-4% p.a.

der Betrieb ist verpflichtet, den Gegenwert des Wechsels am Tage der Fälligkeit bei

der Bank bereitzustellen, die Abwicklung dieses Kreditgeschäftes erfolgt gewöhnlich

über das Kontokorrentkonto

Diskontkredit beeinflußt Umsatzprovision

Besonderheit: der Kredit wird normalerweise nicht vom Kreditnehmer,

sondern vom Wechselschuldner (Bezogener oder Aussteller), bei dem

die Bank den Wechselbetrag bei Fälligkeit einzieht, zurückgezahlt

die Wechselsteuer beträgt unabhängig von der Restlaufzeit des Wechsels

0,15 DM je angefangene 100,- DM Wechselsumme, wirkt sich also um so

stärker kostenerhöhend aus, je kürzer die Restlaufzeit des Wechsels ist


Kosten des Diskontkredits/Wechseldiskontskredits:

  DB =

WB =

Beispiel:

KB = 100.000,- DM Dsatz d. Bank = 6,0% p.a. WL = 30 Tage

T WB 100664,31,- DM

T Kosten: 100664,31,- DM - 100.000,- DM = 664,31,- DM

(f) Akzeptkredit

besondere Form des Wechselkredits (siehe (b))

der Betrieb zieht einen Wechsel auf seine Bank, die ihn akzeptiert und

ihn damit praktisch zum Zahlungsmittel macht, ohne selbst Mittel zur

Verfügung zu stellen (Kreditleihe), wenn sie ihn nicht selbst ankauft

(diskontiert)

(die Bank verpflichtet sich natürlich dem Wechselinhaber den Kreditbetrag

bei Fälligkeit zu zahlen)

oder der Betrieb kann den Wechsel, dessen Bezogener die Bank ist,

anderweitig verwerten

der Betrieb ist verpflichtet, den Gegenwert des Wechsels am Tage der

Fälligkeit bei der Bank bereitzustellen, die Abwicklung dieses Kredit-

geschäftes erfolgt gewöhnlich über das Kontokorrentkonto

Akzeptkredit beeinflußt Umsatzprovision

als Kosten fällt neben dem Zins eine Akzeptprovison an


(g) Umkehrwechsel (Scheck-Wechsel-Tauschverfahren)

im Kern Kreditanleihe, allerdings i.d.R. gekoppelt mit einem Diskontkredit

Form der Finanzierung:

- der Käufer einer Ware bezahlt den Kaufpreis unter Ausnutzung von

Skonto bar oder mit Scheck und läßt sich gleichzeitig einen vom ihm

akzeptierten Wechsel durch den Lieferanten als Aussteller zeichnen

- diesen Wechsel reicht der Käufer nun im Normalfall seiner Bank zum

Diskont ein, um sich so die Liquidität für die Bar- bzw. Scheckzahlung

zu beschaffen (sonst seltener: Käufer hält Wechsel zur Auffüllung seiner

Liquiditätsreserve)

(h) Avalkredit

Form der Kreditleihe, wobei sich die Bank nicht wechselrechtlich verpflichtet,

sondern eine Bürgschaft dafür gibt, daß der Kreditnehmer einer von ihm ein-

gegangenen Verpflichtung einem Dritten gegenüber nachkommt

Risiko für die Bank

Eventualverbindlichkeit

Sonderformen

Factoring


Unter Factoring versteht man den Ankauf/Verkauf von Forderungen aus Warenlieferungen

und Dienstleistungen vor Fälligkeit durch einen Factor (= spezielles Finanzierungs- oder

Kreditinstitut) (Finanzierungsfunktion) unter Übernahme bestimmter Service-Funktionen

(Dienstleistungsfunktion), Abzug von Zinsen, Spesen, Gebühren und häufig auch des

Delkredererisikos (Ausfallrisiko, Versicherungsfunktion).

Der Veräußerer der Forderung (Klient, Anschlußkunde) überträgt diese damit aus seiner

Bilanz in die des Factors.

Das Factoring ist ein Finanzierungsgeschäft, bei dem ein Finanzierungsinstitut (Factor) die

Forderungen, die bei seinen Kontrahenten aus dem Verkauf von Waren entstehen, erwirbt

und das Risiko für den Ausfall der Forderungen übernimmt. Der Verkäufer wird auf diese

Weise in die Lage versetzt, seinen Abnehmern die Forderungen zu stunden, ohne daß ihn

diese Kreditgewährung liquiditätsmäßig belastet und ohne daß er ein Kreditrisiko tragen

muß. Dafür hat er dem Factor eine Vergütung zu zahlen.

Das Wesen des Factorings ist gekennzeichnet durch eine spezifische (je nach Situation unter-

schiedlich zusammengestellte) Kombination aus folgenden Funktionen:

Finanzierungsfunktion

Dienstleistungsfunktion

Versicherungs-(Delkredere-)funktion

(1) Finanzierungsfunktion:

der Factor kauft/ bezahlt bzw. (bei Ausschluß des Ausfallsrisikos) bevorschußt die

Lieferungen und Leistungen des Klienten, der dadurch gewährte Lieferantenkredite

refinanzieren kann

Auszahlung des Gegenwertes erfolgt i.d.R. wenige Tage nach Einreichung der

Rechnungdurchschriften unter Abzug eines Kürzungsbetrages von etwa 10%-20%,

dieser Restbetrag wird auf ein Sperrkonto gutgeschrieben und soll zum Ausgleich von

Beanstandungen dienen

verfügt der Klient über eine ausreichende Liquidität und strebt er insbesondere die

Übertragung der Dienstleistungs- und der Delkrederefunktion an, so kann die

Auszahlung der Forderungsgegenwerte jedoch erst zum Zahlungszeitpunkt, bei

Verfall der einzelnen Buchforderungen oder zum durchschnittlichen Fälligkeitstermin

erfolgen

Klient ist vertraglich verpflichtet, alle seine Forderungen dem Factor zum Kauf

anzubieten

Factor kann einzelne Forderungen ablehnen

Kosten: Barwert der Forderungen < abgehobene Forderungen

(2) Dienstleistungsfunktion:


übernimmt der Factor die Dienstleistungsfunktion, so sind damit insbesondere

die folgenden Aufgaben verbunden:

- Führung der Debitorenbuchhaltung (Kundenbuchhaltung)

- Bonitätskontrolle

- Mahnwesen

- Beratung und sonstige Sonderleistungen

- Inkassowesen

(3) Delkrederefunktion:

der Factor übernimmt das wirtschaftliche Risiko der Zahlungsunfähigkeit des

Kunden

der Factor hat dann die Forderung des Klienten nicht nur bevorschußt, sondern

sie vielmehr endgültig erworben

das Delkredererisiko gilt als angetreten, wenn der Kunde nach Ablauf einer

gewissen Zeitspanne nach Ende des Zahlungsziels nicht bezahlt

der Factor muß dann seine Versicherungsleistung erbringen, ohne daß ein

spezieller Nachweis wie Konkurs oder Zwangsvollstreckung geführt werden müßte

Abzug einer Selbstbeteiligungsquote des Klienten ist nicht möglich

Kosten des Factoring:

Kreditzinsen:

- für die Finanzierung der Forderungen vor Fälligkeit

- liegen i.d.R. geringfügig über banküblichen Zinsen, weil

Factoring-Gesellschaften sich bei Banken refinanzieren müssen


Factoringgebühr:

- deckt Kosten für die Übernahme von factoringspezifischen

Dienstleistungen ab

- schwankt je nach Art und Umfang dieser Dienstleistungen sowie

in Abhängigkeit vom Forderungsvolumen, der durchschnittlichen

Rechnungshöhe u.ä. etwa zw. 0,5% und 3% vom Umsatz

Delkrederegebühr:

- als Entgelt für das übernommene Forderungsausfallrisiko

- ist naturgemäß vor allem abhängig von der Bonität der Abnehmer,

den Zahlungsbedingungen und den Zahlungsusancen

- von der Größenordnung etwa zw. 0,1% bis 1% vom Umsatz

Inwieweit der Factor am Inkassowesen beteiligt ist, hängt von der Beziehung zw. dem Klienten

und seinem Kunden ab.

Dabei kann das offene und das verdeckte Factoring unterschieden werden.

Beim offenen oder modifizierten Factoring wird die Übertragung der Forderungen auf den Factor dem Kunden angezeigt, so daß diese mit befreiender Wirkung nur noch an den Factor Zahlung leisten können.

Dagegen werden die Kunden beim verdeckten oder nicht modifizierten Factoring von der Abtretung der Forderungen nicht unterrichtet. Sie können weiter an den Lieferanten zahlen, der die entsprechenden Beträge allerdings auf einem Sonderkonto ansammelt.

Den Kosten des Factoring sind die erzielbaren Kostenersparnisse und sonstigen

geldwertigen Vorteile gegenüberzustellen.

Hierzu zählen:

Rentabilitätserhöhung infolge schnellerem Umschlags der Forderungen und Ablösung teurer

Kredite

geringere Aufwendungen im Mahn- und Inkassowesen (Schreibwesen, Telefon, Porti)

Senkung der Kosten in der Debitorenbuchhaltung

Verringerung der Verluste aus Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern

Stärkung der Einkaufsposition durch erhöhte Liquidität

(Ausnutzung von Skontovorteilen und/oder Preisvorteilen durch Sofortzahlung)

Freisetzung knapper Managementkapazitäten

Personalreduzierung bei Ausgliederung von betrieblichen Teilfunktionen


Nachteile des Factoring:

Geschäftspartner können aus der Abtretung der Forderungen falsche Rückschlüsse auf

das "Kreditstanding" und die Liquidität des Unternehmers ziehen

entgegenwirken mit

  T stillem Factoring

dem Schuldner beleibt verborgen, daß die Unternehmung ihre Forderungen an einen

Factor abgetreten hat, Kunde leistet Zahlungen an Klienten des Factors

im Gegensatz zu

offenem Factoring:

Kunde hat Kenntnis des Factoring , Zahlungen direkt an Factor

Firmen verbieten in ihren Geschätsbedingungen die Abtretungen der an sie gerichteten

Kaufpreisforderungen (gemäß §§399 BGB)

verlängerter Eingentumsvorbehalt der Lieferanten an den Waren, die weiterverkauft werden,

besteht

die zukünftigen Forderungen können gegen die Abnehmer des Factor-Klienten nicht

wirksam abgetreten werden


Beispiel:

Eine Unternehmung hat einen Monatsumsatz von 1.000.000,- DM

Zahlungsziel: 30 Tage

Konditionen:

- Zinssatz 1% pro Monat

- Gebühr für Dienstleistungen 1,5% des Forderungsumsatzes

- Delkrederegebühr 1,2%

a.) Welchen Betrag erhält der Klient sofort ?

Forderungsumsatz 1.000.000 DM

- Kreditgebühren 10.000 DM

- Dienstleistungsgebühren 15.000 DM

- Delkrederegebühren 12.000 DM

        

Barauszahlung 963.000 DM


Leasing

miet- oder pachtweise Überlassung von Wirtschaftsgütern durch Produzenten der Wirt-

schaftsgüter (Unternehmen) bzw. Leasinggesellschaften oder Finanzierungsinstitute

Formen des Leasing:

nach Person des Vermieters

- Hersteller-Leasing (-überlassung) (direktes Leasing)

- Vermietung durch Dritte (indirektes Leasing)

nach Verpflichtungscharakter

- Finanzierungsleasing

(ohne Kündigungsmöglichkeit während Grundmietzeit, ohne Wartung durch

Vermieter)

- Maintenance-Leasing

(mit Wartung durch Vermieter, langfristiger Leasingvertrag)

- Operating-Leasing

(kurzfristiger Leasingvertrag mit Wartung)

- Sale-lease-back-Leasing (Verkauf-Rückmiete)

(mit Wartung, langfristiges Leasing)

nach Anzahl der Leasingobjekte

- Equipment-Leasing

Vermietung einzelner Gegenstände

- Plant-Leasing

komplette Anlagenvermietung

nach Art der Leasingobjekte

- Konsumgüter Leasing

- Investitionsgüter-Leasing (Mobilien, Immobilien)




Mieten oder kaufen:


rechtlicher Unterschied

- gemietete Güter erscheinen nicht in der Bilanz der Mieters (Leasing-Nehmer)

- Mieter ist dem Vermieter gegenüber zu Zahlung der Leasing-Raten

verpflichtet

  Mietvertrag im Sinne des BGB

wirtschaftlicher Unterschied

- Zahlungsreihen für Leasingraten Zahlungsreihen der Fremdfinanzierungsraten

( Abzinsung !)

- Leasing schließt häufig Elemente ein, die einer exakten Quantifizierung nicht

zugänglich sind (Bearbeitungsleistung, Wartungsarbeiten)

Finanzierungs-Leasing


Finanzierungs-Leasing-Verträge:

für Grundmietzeit unkündbar

Grundmietzeit (i.d.R.) < Nutzungsdauer

Leasing-Raten sind so bemessen, daß Vermieter während der Grundmietungszeit

- eingesetztes Kapital zurückgewinnt

- ausstehende Beträge verzinst bekommt

- Merge zur Deckung der Wagnisse, Verwaltungskosten mit Gewinn

Investitionsrisiko trägt Leasing-Nehmer

Reparatur- und Instandhaltungskosten sind zu tragen

Leasing-Gegenstand wird zugerechnet dem

Arten des Leasingvertrages

Leasing-Geber

Leasing-Nehmer

Vertrag ohne Kaufoption

Grundmietzeit zw.

40% und 90% der Nutzung-

dauer (*)

Grundmietzeit

< 40% oder > 90%

der Nutzungsdauer

Kaufoption nach

Grundmietzeit (*)

Kaufpreis Restbuchwert

(lineare Abschreibung)

Kaufpreis < Restbuchwert

(lineare Abschreibung)

Verlängerungsoption

nach (*)

aAnschlußmieten

Wertverzehr für den

Zeitraum der Abschlußmiete

aAnschlußmieten <

Wertverzehr für den

Zeitraum der Abschlußmiete

Spezialleasing

in jedem Fall

Bemerkung: Immobilienleasing, lineare Abschreibung,

bei Leasing-Geber: Anschlußmiete sind 75% der ortsüblichen Vergleichsmiete

Problem: zusätzliche Leistungen des Vermieters in Leasingraten enthalten

Rechnungswesen

Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens

Begriff

(neutrales) betriebliches Rechnungswesen = ziffernmäßige Erfassung betrieblicher Vorgänge


bwl.



vwl. - gesamtwirtschaftliches Rechnungswesen (Rewe)

Kosiol:

-System von Zahlen von

- reale Vorgänge

- Wirklichkeit in charakteristischen Zügen

E. Schneider:

- Registrierung / Berechnung

- mit Ziel Abbild des Geschehens

Grundlage für Disposition

betr. Rewe - ziffernmäßige Erfassung betriebl. Vorgänge

Mengen-

Wertegerüst

Aufbereitung

Darstellung

Analysen

Auswertung

nur leistungspro-

zeßbezogen- oder gesamt-unternehmens-

bezogen mit

Umweltbezie-

hung

Vergangenheit

Zukunft


Planung

Tatbestände

Rewe = System zur Ermittlung / Darstellung / Auswertung von meist in Geldeinheiten ausge-

drückten (vergangenen, gegenwärtigen, zukünftigen) einzelwirtschaftlichen Tatbe-

ständen und Auswirkungen von Vorgängen im Unternehmen / Betrieb incl. Umwelt


rechentechnische Verknüpfung der betriebl. Prozesse (Phasen)

Management und Controlling

Hauptfunktionen des Management

Begriff und Merkmale

Management als Institution: Aufgaben-, Funktionsträger, leitende Instanzen

Management als Funktion:

alle zur Steuerung eines Unternehmens notwendigen Aufgaben

Ausführungstätigkeiten

prozessuale Dimensionen (9.1.2)

Phasenablauf:

Planung Entscheidung Durchsetzung Kontrolle


                       

                                                                        Rückkopplung

(Regelkreis-Konzept)

strukturelle Dimensionen (9.1.3)

Organisation Aufbauorg.: Zuständigkeiten für Aufgaben

Ablauforg.: wie erfolgt die Aufgabenerfüllung

Regelungen: generelle - fallweise

personelle Dimensionen (9.1.4)

Führungsstil: autoritär demokratisch

partizipativ

Übergänge fließend!

Prozessuale Dimension Phasenstruktur des Managementprozesses

(1) Planung: Zielbildung Bewertung (Entscheidung)

(2) Entscheidung: Echte Führungsentscheidung deligierte Routineentscheidung

(3) Durchsetzung: Stellenbildung/besetzung, Anordnungen /Vorgaben / Budgets,

Informationen / Instruktionen, Motivationen / Anreizsystem

(4) Kontrolle: als Bindeglied zwischen Realisation und nachfolgenden Managementprozessen:

Plan / Soll-Ist-Vergleich T Abweichung, Abweichungsanalyse Ursache

i.d.R.: Ergebniskontrolle (Umsatz, Gewinn, Kosten, ) (wirtschaftliches Ergebnis)

nachträglich

mitlaufend

Verfahrens-/Verhaltenskontrollen

einhalten genereller Vorschriften / Regelungen (Revision)

Prämissenkontrollen

Überprüfung der Planungsgrundlagen

Organisation

BDE - Betriebsdatenerfassung

Steuerung ( über Vorwärtskopplung)         Regelung (über Rückwertskopplung)

durch von außen vorgegebene Führungsgrößen

Ergebniskontrollen

Führungsgröße - Regelgröße

Endergebniskontrollen

Zwischenergebniskontrollen

Verfahrenskontrollen

Prämissenkontrolle

Regelung: interne Anpassung an tatsächliche Entwicklungen infolge von Störgrößen

feed-back-Systeme, über ex-post-Kontrollen einwirken auf künftige Prozesse

feed-forward-Systeme, über ex-ante-Kontrollen frühzeitige Berücksichtigung

der Störgrößen

Führung und Management

Einbeziehung nachgeordneter Mitarbeiter in Planungs-, Entscheidungsprozesse

                                                                                                Willensbildung bei Mitarbeitern

Willensbildung beim Vorgesetzten

Planung, Entscheidung

beim Vorgesetzten

Durchsetzungszwang

Zielvorgabe durch

Vorgesetzten,

Planung in Gruppe

Entscheidung durch

Vorgesetzten

alles bei Gruppe

Vorgesetzter als

Koordinator

autoritär

. . .

partizipativ

. . .

demokratisch

Controlling

to control = steuern, regeln

Steuerung nach Phasen:

Zielsetzung Planung Entscheidung Realisierung Kontrolle

Controlling:

Konzept: Steuerung des Unternehmens mit Hilfe bestimmter Führungsprozeße, strukturen, -instrumente

Institution: Abteilung zur Realisierung des Controllingkonzeptes

Aufgabe: Planungs- und Kontrollsystem

zeitliche, sachliche, hierarchische Differenzierung

Definition, Installation, Pflege

organisatorische Maßnahmen: Aufbau-, Ablauforganisation

Puk-Methoden, -Modelle

Informationsversorgung des Management mit zwechorientiertes

Wissen zur Unternehmenssteuerung

Führungsprozeß: Phasenschema (s.o)

Regelkreiskonzept

Gegenstromverfahren

Zielvorgabe: top-down-Prinzip

Planung: bottom-up-Prinzip

Entscheidung/Durchsetzen: top-down-Prinzip

Führungsstrukturen: Verteilung von Konzepten/Verantwortung

responsibility center:

z.B. Profit Center (Geschäftsberich Vertrieb)

Cost Center


mit ohne

innerbetriebliche Kostenrechnung


Produktion EDV EDV

Führungsinstrumente:

Puk-System

Informationssystem



Dieser Skriptteil entstammt nicht der Vorlesung, sondern wurde in der Übung mitgeschrieben

Der Abschnitt über die Definition des Wechsels entstammt der Übung


 [S1]



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