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Referat Schuldfähigkeit

geographie referate

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Schuldfähigkeit

. Definition Schuld, Schuldfähigkeit

Um den Begriff "Schuldfähigkeit' zu klären muß man zun chst einmal wissen, was Schuld im Strafrecht berhaupt bedeutet. Schuld ist eine persönliche und freie Entscheidung gegen das Gesetz. Schuldf hig ist eine Person dann, wenn sie zum Zeitpunkt der Tat in der Lage war, kraft ihres Verstandes zwischen einem rechtmäßigen und rechtswidrigen Verhalten zu wählen. Daraus ergibt sich auch der Begriff der Schuldunfähigkeit. Menschen, die aus bestimmten Gnden unfähig sind, die Gebote des Rechts zu erkennen und ihre Willensentschließungen und Handlungen von ihnen bestimmen zu lassen kann man keinen Vorwurf machen, d h. sie sind schuldunfähig.

Schuldunfähigkeit

Kinder, die bei der Tat noch nicht 4 Jahre alt waren, sind grundsätzlich schuldunfähig 9 StGB).Gleiches gilt für Menschen, die bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer anderen seelischen Abartigkeit unfähig waren, das Unrecht ihrer Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln 20 StGB). Es ist möglich, daß diese Menschen

zwar einsehen, etwas Falsches zu tun, aber unfähig sind, ihr Handeln zu steuern. Wer sich allerdings bewußt in solch einen Zustand versetzt, z.B. mit Hilfe von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, ist für sein Handeln verantwortlich ("actio libera in causa') Beispiel: Ein Mann betrinkt sich vorsätzlich, um dann einen anderen zu verprügeln.

. Verminderte Schuldfähigkeit

Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in

§20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 9 I gemildert werden.

Schuldfähigkeit von Jugendlichen

Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sind eingeschränkt strafmündig, wenn sie nach ihrer sittlichen und geistigen Entwicklungsreife in der Lage sind, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Die Verhandlung und Verurteilung erfolgt an einem Jugendgericht und nach den Vorschriften des Jugendstrafrechts. Mögliche Strafen können z.B. Erteilungen von Weisungen, Erziehungsbeistand, Fürsorgeerziehung oder auch Zuchtmitteln, z.B. Verwarnungen, Erteilung von Auflagen (Wiedergutmachung  des verursachten Schadens, persönliche Entschuldigung, Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung usw ) und Jugendarrest (Freizeitarrest, Kurzarrest, Dauerarrest) sein. Das Höchstmaß der Jugendstrafe beträgt fünf Jahre, in Ausnahmefällen zehn Jahre.

. Schuldfähigkeit von Heranwachsenden

Für Heranwachsende zwischen 8 und 1 Jahren kann sowohl das Jugendstrafgesetz als auch das normale Strafgesetz angewendet werden. Die Vorschriften f r Jugendliche gelten dann, wenn die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit desters bei Berücksichtigung der Umweltbedingungen ergibt, daß er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand oder es sich um eine Jugendverfehlung handelt. Das Höchstmaß der Strafe beträgt dann 10 Jahre.

. Rechtsfolgen

Es gibt verschiedene Arten von Rechtsfolgen für den Täter ,abhängig davon, ob er schuldfähig, vermindert schuldfähig oder schuldunfähig ist. Rechtsfolgen bei voller Schuldfähigkeit wären z.B. Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Fahrverbot,hrungsaufsicht, Berufsverbot, Verbot des Stimmrechts usw. Bei Schuldunfähigkeit ist die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus, eine Entziehungsanstalt oder eine sozialtherapeutische Anstalt möglich. Ist der Täter gemeingefährlich, kann auch Sicherungsverwahrung angeordnet werden.

Bei Kindern unter 4 Jahrennnen Erziehungsmaßregeln verhängt oder bei schweren Vergehen die Einweisung in

Fürsorgeerziehung veranlaßt werden.

. Unterschiede zwischen Strafrecht und Jugendstrafrecht

Ein ausgesprochen materiell-rechtliches Jugendstrafrecht gibt es nicht. Wenn Jugendliche die gleichen Straftaten begehen wie Erwachsene, so werden sie allerdings durch besondere Jugendgerichte abgeurteilt. Den Jugendrichtern sind bestimmte Höchststrafen vorgegeben, so darf z.B. die Jugendstrafe das Höchstmaß von fünf Jahren nur in

Ausnahmellen berschritten werden (bis max. zehn Jahre). Außerdem gibt es die Möglichkeit, Jugendliche in Erziehungsanstalten einzuweisen oder unter Fürsorgeerziehung zu stellen (siehe . Zuchtmittel haben zudem nicht die Rechtswirkung einer Strafe. Sie werden nicht ins Strafregister, wohl aber ins Erziehungsregister eingetragen.

Folie: SCHULDFAHIGKEIT

Definition Schuld

Persönliche und freie Entscheidung gegen die Rechtsordnung

Schuldfähigkeit

Der Täter war in der Lage, kraft seines Verstandes zwischen einem rechtmäßigen und rechtswidrigenVerhalten zu wählen

Schuldunf higkeit

Menschen, die aus bestimmten Gnden unfähig sind, die Gebote des Rechts zu erkennen und ihre

Willensentschlie ungen und Handlungen von ihnen bestimmen zu lassen --> kein Vorwurf möglich

Schuldunf hig sind:

Kinder, die bei der Tat noch nicht 14 Jahre alt waren ( 19 StGB)

  Menschen, die bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen St rung, wegen einer teifgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer anderen seelischen Abartigkeit unfähig sind, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln ( z.B. Psychopaten, Neurotiker, Triebtäter, ) (§ 0 StGB)

evt. Einsichtsfähigkeit, aber unfähig, das Verhalten zu steuern

ABER

Wer sich bewu t in solch einen Zustand versetzt (Alkohol, Drogen, Medikamente, ) ist verantwortlich

actio libera in causa'

Der Täter versetzt sich in einen Zustand der Schuldunfähigkeit oder vermindeter Schuldf higkeit, obwohl er voraussah odertte voraussehennnen, daß er in diesem Zustand eine bestimmte Straftat begehen werde (z.B. Verprügeln)

Verminderte Schuldfähigkeit

Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in

§20 bezeichneten Gnde bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 9 Abs 1 gemildert werden.

Rechtsfolgen

  Freiheitsstrafe

  Geldstrafe

  Fahrverbot

  Führungsaufsicht

  Berufsverbot

  Verlust der Amtsfähigkeit

  Verlust der Wählbarkeit

  Verlust des Stimmrechts

  Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Amter (für fünf Jahre)

Bei Schuldunfähigkeit:

  Psychatrisches Krankenhaus

Entziehungsanstalt

  Sozialtherapeutische Anstalt

Sicherungsverwahrung

Kinder unter 4 Jahren

Jugendamt als Verwaltungsbehörde kann Erziehungsmaßregeln verh ngen und ggf. auch die Einweisung in

Fürsorgeerziehung veranlassen.

Jugendliche zwischen 4 und 8 Jahren

Eingeschränkt strafmündig, wenn sie nach ihrer sittlichen und geistigen Entwicklungsreife in der Lage sing, das

Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.

Verurteilung vor dem Jugengericht nach den Vorschriften des Jugendstrafrechts Erziehungsmaßregeln (Erteilung von Weisungen, Erziehungsbeistandschaft, Fürsorgeerziehung)  Zuchtmittel (Verwarnung, Auferlegung besonderer Pflichten, Jugendarrest) Mindestmaß der Jugendstafe: sechs Monate, höchstens fünf Jahre, in Ausnahmefällen zehn Jahre

Heranwachsende zwischen 8 und 1 Jahren

Vorschriftenr Jugendliche, wenn die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung der Umweltbedingungen ergibt, daß er z.Z. der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand oder es sich um eine Jugenverfehlung handelt. Höchstmaß der Strafe: zehn Jahre



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