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Referat Regelung zur Sicherung des Wettbewerbs

gemeinschaftskunde referate

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Regelung zur Sicherung des Wettbewerbs

Definitionen

Kartell: (von italienisch cartello: kleines Schreiben, Vereinbarung), informelle oder formelle Bündelung wirtschaftlicher Aktivitäten ansonsten voneinander unabhängiger Unternehmen, deren Zweck darin besteht, den Wettbewerb in einem bestimmten Markt zu verringern oder zu unterdrücken.

Wettbewerb: Rivalit t zwischen Marktteilnehmern um Marktanteile.

Fusion: wirtschaftlichen Zusammenschluss von zwei oder mehreren bislang selbständigen

Unternehmen zu einer rechtlichen und wirtschaftlichen Einheitsgesellschaft

Aufgaben des Wettbewerbs

  Aufgabe ist die dezentrale Steuerung der Wirtschaft zur Optimierung der einzel- und gesamtwirtschaftlichen Wohlfahrt www.sunshineswingers.de.vu

  Wettbewerb bewirkt tendenziell Preissenkungen und Qualitätssteigerungen

  Funktionierender Wettbewerb mit einer Vielzahl von Konkurrenten beugt Machtstellungen vor

Eingriffsglichkeiten des Staates

  gesetzliche Grundlagen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb

  Regulierungsbehörde bei best. Wirtschaftszweigen z.B. Telekommunikation und Post

  Landeskartellamt und Bundeskartellamt als wichtigste Instrumente, die selbstständig tätig werden können und unabhängig sind

4. Entscheidungen und Sanktionen des Bundeskartellamtes

  Aufgabe ist der Schutz des Wettbewerbs in Deutschland

  Geldbußen bei Verstößen gegen das GWB

  Untersagung von Zusammenschlüssen

  Untersagung von bestimmten Verhaltensweisen, die nach dem GWB verboten sind

  Freistellung zu bestimmten Vereinbarungen und Beschlüssen

  Regelungen des Vergaberechts

Voraussetzungen für die Prüfung von Fusionen

  weltweiter Umsatzerlös der beteiligten Unternehmen insgesamt mehr als 1 Milliarde DM

  inl ndischer Umsatzerlös eines beteiligtes Unternehmens mind. 50 Mio. DM

  Untersagung der    Fusion, wenn marktbeherrschende Stellung mit keinem oder unwesentlichem Wettbewerb erwartet


Unternehmensfusionen:

1997

1998

Gesamt

Vor Vollzug angemeldete und geprüfte

Zusammenschlüsse


1.207


1.300


2.507

Nach Vollzug angezeigte

kontrollpflichtige Zusammenschlüsse


366


391


757

Nicht kontrollpflichtige angezeigte

Zusammenschlüsse


178


197


375

Gesamt

1.751

1.888

3.639

Europäisches Kartellrecht

  starke Gemeinsamkeiten des deutschen mit dem europäischen Kartellrecht

  das europäische Kartellrecht wird durch die EU-Kommision angewendet

  Zuständigkeit betrifft den Handel zwischen den Mitgliedstaaten

  Prüfung durch EU-Kommision, bei weltweitem Gesamtumsatz von mehr als 250 Mio. €


Quellen:         Hoppmann Erich, Marktbeherrschung und Preismißbrauch, Baden-Baden 1993; Heidenhain Martin, German Antitrust Law, Frankfurt 1999;

Internetseiten des Bundeskartellamtes www.bundeskartellamt.de ; Microsoft Encarta 2000



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