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Referat DAS ENDE MENSCHLICHEN LEBENS / EUTHANASIE - Todeszeitpunkt, Wo kommt der Tod /das Sterben vor? - Tabu?, Naturwissenschaftliche, juristische und sonstige Grundlagen

biologie referate

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DAS ENDE MENSCHLICHEN LEBENS / EUTHANASIE

Todeszeitpunkt:

soziologischer Befund (gesellschaftliche Perspektiven, Anschauungen):

-- Hirntot

-- Herz-, Kreislaufversagen

-- Klinischer Tod, Nah-Tod Erfahrungen (vgl. R.Moody: Über das Leben nach dem Tod; Bestseller)

-- Darstellung des Todes in Filmen/Medien

-- Gesellschaftlicher Umgang mit dem Tod

Wo kommt der Tod /das Sterben vor? - Tabu?

TOD

STERBEN

-- Todesstrafe: gerecht? Mittel? Abschaffung?

-- Todesstrafe: Wartezeit? Mittel?

-- Tötung auf Verlangen

-- Sterbebeistand-, hilfe (beim Sterbeprozess)

-- Kriegsberichterstattung

-- Filme

-- Filme


-- Katastrophen- und Unfallberichte


Der Tod ist ein vielbehandeltes Thema und daher kein Tabu-Thema. Das Sterben selbst hin-gegen ist schon eher ein solches, am weitesten vorne liegt allerdings die Beschäftigung mit dem eigenen Sterben/ Tod sein.

                   Tatsache des Todes

der eigene

Der Tod:

                   der fremde

mein Umgang mit dem Tod

Das Sterben: Als letzter Lebensabschnitt wird das Sterben noch immer in weiten Teilen unserer Gesellschaft tabuisiert.

Der Tod: Durch die mediale Vielfalt unserer gesellschaft ist der Tod oft anzutreffen.

Wo sterben heute die Menschen?

In Österreich gibt es pro Jahr rund 120 000 Sterbefälle. Davon sterben 80 000 Menschen in Krankenhäusern oder Altersheimen, also etwa 2/3. 40 000 Menschen (1/3) stirbt nicht im Kranken-haus/Altersheim also zu Hause, bei unfällen, auf der Straße, . Am Land liegt diese Rate bei ca. 42%, in der Stadt (Wien) bei 17%.

Aber: 90% aller Menschen wünschen es sich, zu Hause zu sterben.

Unterschied: sozialer Tod - biologischer Tod

(sozialer Tod: keiune Kontakte mehr mit der Gesellschaft,; oft schon vor dem biologischen Tod.

Naturwissenschaftliche, juristische und sonstige Grundlagen

§77: Wer einen anderen auf dessen ernstliches und eindringliches (wiederholtes) Verlangen hin tötet, ist mit Freiheitsstrafe von 6 Monate bis 5 Jahre zu bestrafen.

§78: Wer einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu töten oder ihm dazu Hilfe leistet, ist mit Freiheitsstrafe von 6 Monate bis 5 Jahre zu bestrafen.

EUTHANASIE



Begriff: griech.: eu-thanathos (guter Tod)

Antike:       - guter Tod (Heldentod, Suizid,)

- Auslese (Spartaner Bringen Behinderte, um)

NS:                        Vernichtung unwerten Lebens

heute:         - Tötung auf Verlangen "Sterbehilfe" (Ich töte, ohne Verlangen)

- guter Tod (Hospiz-Bewegung) "Ich möchte an der Hand eines Menschen sterben"


Kongrete Normprobleme:

Tötung: vgl. weiter unten

Patient - Zustimmung zum Sterben

- Wahrheit am Krankenbett



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