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Referat Gründung einer KEG - Offene Handelsgesellschaft (OHG)

recht referate

recht referate

Gründung einer KEG

Betriebsgründung allg.

Gesellschaftsformen

Firmenname, -buch, Gesellschaftsvertrag

Haftungsordnung

Gewerbeberechtigung + Soz.Versicherung

Besteuerung

Praktisches Beispiel

NEUFÖG

Voraussetzungen:

Erstmalige Geschäftseröffnung

Neueröffnung eines gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder dem selbständigen (nebenberuflichen) Erwerb dienenden Betriebes durch Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur.

Die die Betriebsführung beherrschende/n Person/en (Betriebsinhaber) hat/haben sich bisher in den letzten 15 Jahren nicht in vglbarer Art sowohl im In- als auch im Ausland beherrschend betrieblich betätigt.

Es liegt keine bloße Anderung der Rechtsform vor.

Es liegt kein bloßer Wechsel in der Person des Betriebsinhabers vor.

Es wird im Kalendermonat der Neugründung und den folgenden elf Kalendermonaten die geschaffene Struktur nicht um bereits bestehende andere Betriebe oder Teilbetriebe erweitert.

Neugründungsförderungsgesetz
NEUFÖG

Folgende Gründungskosten entfallen:

Nur im direkten Zusammenhang mit der Neugründung

Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben

Grunderwerbssteuer

Gerichtsgebühren

Gesellschaftssteuer

Börsenumsatzsteuer

Lohnnebenkosten

Gesellschaftsformen

Einzelunternehmen

Gesellschaften bürgerlichen Rechts

Personengesellschaften (OHG, KG, OEG, KEG, Stille Gesellschaft, GmbH & Co. KG)

Kapitalgesellschaften (AG, GmbH )

Genossenschaften

Einzelunternehmen

Nur 1 Geschäftsinhaber

muß das gesamte Eigenkapital aufbringen

unbeschränkte Haftung

alleinige Geschäftsführung

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)

§§ 1175 - 1216 ABGB

mind. 2 Gesellschafter

unbeschränkte, solidarische Haftung

nicht über den Umfang eines Kleingewerbes hinausgehen

keine Firmenbucheintragung

Dauer und Gewinnverteilung im Gesellschaftsvertrag vereinbart

Offene Handelsgesellschaft (OHG

§§ 105 - 160 HGB

Vollkaufmannseigenschaft

mind. 2 Gesellschafter

unbeschränkte, solidarische Haftung

Mitarbeitspflicht aller Gesellschafter

Kommanditgesellschaft (KG

§§ 161 - 177 HGB

Vollkaufmannseigenschaft

mind. 2 Gesellschafter

Komplementär (unbeschränkte, solidarische Haftung, Mitarbeitspflicht)

Kommanditist (haftet bis zur Höhe der Einlage, keine Mitarbeitspflicht, beschränkte Kontrollrechte)

Stille Gesellschaft

§§ 178 - 188 HGB

Keine Firmenbucheintragung

Echte Stille Gesellschaft (G und V Beteiligung bis zur Höhe der Einlage)

Unechte Stille Gesellschaft ( Kom-manditisten ähnliche Rechtsstellung)

Aktiengesellschaft (AG)

Aktiengesetz

Grundkapital (1.000.000,--)

Haftung auf Einlage beschränkt

Kapitalbeteiligung und Mitarbeit getrennt

gewählter Vorstand vertritt AG

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

GmbH Gesetz

Stammkapital (500.000,--)

mind. 2 Gesellschafter

keine persönliche Haftung

gewählter Vorstand vertritt GmbH

Genossenschaften

Genossenschaftsgesetz

Vereine zur Förderung des Erwerbes

Haftung bis zur Höhe der Einlage

gewählter Vorstand vertritt Genossenschaft

Verschiedene Arten (z.B. Einkaufsgenos-senschaft,)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. KG
(GmbH & Co. KG)

Personengesellschaft

Komplementär ist GmbH (haftet mit Gesellschaftsvermögen)

Kommanditisten sind natürliche Personen (Höhe ihrer Einlage)

Einmann GmbH & Co KG

Eingetragene Erwerbsgesellschaften (EEG)

Kommanditerwerbsgesellschaft (KEG)

Offene Handelserwerbsgesellschaft (OEG)

per 1.1.1991 eigenes Gesetz

für Kleingewerbetreibende, freie Berufe, Land- und Forstwirte

nicht über den Umfang eines Kleingewerbes hinausgehen

Firmenbucheintragung

Unterschied KG - KEG

Um eine KG Gründen zu können muß die Gesellschaft einen Umsatz von 2 aufeinanderfolgenden Jahren von mind. 5 Mio. haben. Bei Lebensmittelhändler 8 Mio.

Ist man unter dieser Grenze kann nur eine KEG gegründet werden.

HAFTUNGSSYSTEM DER KEG

Komplementäre

Unbeschränkt haftende Gesellschafter

Kommanditisten

Beschränkt haftende Gesellschafter

Komplementär haftet für die Gesellschaftsschulden:

Unbeschränkt

Unbeschränkbar

Persönlich

Unmittelbar

Primär

Solidarisch

Kommanditist haftet für die Gesellschaftsschulden

Hafteinlage

Summe für die Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern

Gewerberecht

Gewerberechtliche Geschäftsführer

muß allgemeine Voraussetzungen erfüllen

muß entweder ein persönlich haftender Gesellschafter, oder

muß ein Arbeitnehmer, der mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit beschäftigt und voll versichert ist, sein

Wie kommt man konkret zu einer Gewerbeberechtigung?

Gewerbebehörde

Auszug aus dem Firmenbuch

Sozialversicherung

GSVG pflichtversichert:

Alle persönlich haftenden Gesellschafter

ASVG pflichtversichert:

Beschränkt haftende Gesellschafter

(Kommanditisten)

Versicherungsumfang:

Kranken-,

Unfall-,

Pensionsversicherung

Höhe der Sozialversicherung:

Krankenversicherungsbeitrag: 9,1%

Pensionsversicherungsbeitrag: 14,5%

Unfallversicherungsbeitrag:

Pauschalbeitrag: S 1046.-

Gründung einer KEG

Besteuerung

Besteuerung

Allgemeines

Einkommenssteuer

Umsatzsteuersteuer

Einkommenssteuer

10% bis 50% des Einkommen

Vierteljährliche Vorauszahlung

Kapitalertragssteuer

Körperschaftssteuer

Progressiver Staffeltarif

Umsatzsteuer

20% oder 10%

Wann ist die Umsatzsteuer fällig?

Vorsteuerabzug

Sondervorauszahlung

B & E Bauprojektfinanzierungsges. mbH & Co KEG

Projekt "Sanierung Hans Resel Gasse 21, 8020 Graz"

Projekt "Sanierung Hans Resel Gasse 21, 8020 Graz"

Projekt "Sanierung Hans Resel Gasse 21, 8020 Graz"



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