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Referat Demokratie in der Schweiz - Formen der Mitbestimmung des Volkes in politischen Sachfragen



recht referate

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Demokratie in der Schweiz

In der Schweiz können Bürger umfassend auf kommunale, kantonale und Bundesangelegenheiten Einfluss ausüben (= Plebiszitäre [=auf Volksabstimmung beruhende] Demokratie der Schweiz):

- allerdings sind Mitwirkungsrechte auf den einzelnen staatl. Ebenen und auch von Kanton zu Kanton

unterschiedlich

- bekannt ist die direkte Demokratie in der Landsgemeinde, wo Versammlungen der Aktivbürger im

Freien stattfinden

- in der Landsgemeinde werden Landamman, die kantonale Regierung und die Richter gewählt und

wichtige Angelegenheiten des Kantons besprochen und entschieden

- nicht möglich bei größeren Kantonen und auf Bundesebene

 Legislative in der Schweiz   = Bundesversammlung


besteht aus 2 rechtlich gleichgestellten Kammern: National- und Städterat



Nationalrat:     - 200 Mitglieder

- gewählt nach allg, gleichen, geheimen und direkten Wahlrecht

- Wahlberechtigte waren Personen ab 18 Jahren (seit 1971 auch Frauen)

- Verteilung der Sitze auf einzelne Kantone nach Bev.-zahl

Städterat: - jedes Kanton entsendet zudem 2 Vertreter in den Städterat (unabhängig von

Bev.-zahl)

- Städterat = föderative (zusammengehörende) Kammer der Schweiz

 Aufgaben Bundesversammlung: Gesetzgebung, Wahl und Kontrolle der Regierung

 Regierung   = Bundesrat

- 7 Mitglieder

- seit 1959 gibt es einen best. "Schlüssel" für die parteipolit. Zus.-setzung

→ Berücksichtigung der 4 wichtigsten Parteien der Schweiz

- ist wie eine permanente "große Koalition" [großes Bündnis mehr. Parteien]

 Die Möglichkeit, gegen alle Gesetze des Bundes das Volk zu mobilisieren, zwingt Politiker

zum ständigen Kompromiss, um die Gesetze "referendumssicher" zu machen.

→ auch als "Konkordanzdemokratie" (gleichmäßig, übereinstimmend) bezeichnet

3 Formen der Mitbestimmung des Volkes in politischen Sachfragen:

obligatorisches (verbindliches) Referendum:

d.h. verfassungsändernde Gesetze, der Beitritt des Landes zu Organisationen für

kollektive Sicherheit (z.B. NATO) oder supranationalen (überstaatlichen) Gemein-

schaften (z.B. EU) werden vom Volk abgestimmt

fakultatives (freigestelltes) Referendum:

d.h. mit 50000 Unterschriften können Schweizer Bürger Volksabstimmungen über alle

von der Bundesversammlung verabschiedeten Gesetze, allg. verbindliche Bundes-

beschlüsse, best. internat. Verträge und Beitritt des Landes zu Organisationen erzwingen

Volksinitiative (-anregung):

a. Veränderungswunsch mit Bezug auf bestehenden Artikel in Verfassung

b. neuen Verfassungsartikel formulieren

→ dafür in 18 Monaten 100000 Unterschriften nötig

- Es gibt ein Sicherheitssystem, damit größere Kantone kleinere Kantone bei Verfassungsinitiativen u.



obligatorischen Referenden nicht überstimmen können:

damit diese nämlich Erfolg haben, reicht nicht die Zustimmung der mehrheitlichen Bevölkerung

(=Volksmehr) sondern die Mehrheit der Kantone (Ständemehr) ist notwendig.

- seit 70iger Jahren Zunahme der Referenden; zugleich schwankte die Abstimmungsbeteiligung

Bsp.: bei schwieriger Gesetzesmaterie ca. 30%

bei heiß umstrittenen Initiativen ca. 70%

Kritik an Referendumsdemokratie

umstritten ist fakultatives Referendum, welches ein Interventionsrecht (Recht zur Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Staates) des Stimmbürgers am Ende eines Entscheidungsprozesses darstellt:

Bsp.:    es erlaubt konservativen Gruppen den Boykott (Nicht-Teilnahme, Abbruch d. Beziehungen einer für sie zu weit gehenden Reformpolitik zu betreiben

 Vorschlag Ständerat: Zahl für Einleitung eines fakultativen R. v. 50000 auf 100000 Unterschriften

zu erhöhen

andere wollen bei einer ⅔ - Mehrheit in der Bundesversammlung das Referendum für eine

Gesetzesvorlage verbieten

Volksinitiative ist weniger umstritten:            → meist nur Nutzung v. progressiven (fortschrittlichen)

Minderheiten für Vorbereitung von Reformen

 Vorschläge für Ausdehnung auf einfache Gesetzgebung, aber auch die Volksinitiative ist schon als

Blockadeinstrument benutzt worden

Die Schweiz und Europa: Die plebiszitäre Demokratie der Schweiz steht unter erheblichem

Anpassungsdruck, vor allem bei der europäischen Integration:

→ So würde ein von Wirtschaftspolitikern für unerlässlich gehaltener

Beitritt der Schweiz zur EU wegen des Vorrangs von EU-Recht

gg.-über nationalem Recht die Volksrechte unmittelbar berühren.

 nicht zuletzt deshalb hat sich in der Schweiz eine breite

antieuropäische Opposition gebildet

Quellenangabe:         

Mensch und Politik

Gemeinschaftskunde/

Rechtserziehung/Wirtschaft

Gymnasium Sachsen Sek.II

Schroedel-Verlag



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