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Referat Euthanasie - Sterbehilfe - gestern und heute



philosophie referate

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Euthanasie


Euthanasie bedeutet "Guter Tod" und war in Deutschland lange ein Tabu, weil Hitler den Begriff Euthanasie mißbrauchte. Heutzutage ist das alles, was Sterbenden die Todesquallen erleichtert.


Formen der Sterbehilfe:


Passive Sterbehilfe

Sie beschreibt das Unterlassen bzw. das Abstellen lebensunterstützender Maßnahmen bei Menschen, die sich in einem unaufhaltsamen Sterbeprozeß befinden. Es ist streitig, ob dies rechtlich als Totschlag durch unterlassene Hilfeleistung gewertet wird.




Aktive Sterbehilfe

Dabei ist die direkt herbeigeführte Verkürzung des Lebens gemeint. Rechtlich gesehen ist so ein Fall eindeutig. Es ist eine Tötung. In der Theorie ist diese Art leicht zu differenzieren, jedoch nicht in der Praxis.





Der Freitod

Auch den Selbstmord kann man als Form der Euthanasie betrachten. Diese Menschen wollen ihren Tod nicht durch Maschinen herausgeschoben haben, wenn sie ihr medizinisches Todesurteil kennen und sie wissen, daß die Methode der Arzte den Tod nicht abwenden kann.

Die Kirche meint, daß man sich beim Freitod ein gottgewolltes Leben nimmt. Sie ist auch der Auffassung, daß der Verzicht auf lebensunterstützende Maßnahmen genau so Gottes Wille entgegenwirken, wie eine Lebensverlängerung um jeden Preis.



Der Sterbebeistand

Das ist wahrscheinlich die beste Form der Sterbehilfe für Menschen, die unter keinen Umständen in der kalten Umgebung eines Krankenhauses sterben wollen. Es ist ein Beistand für den Sterbenden in der Phase des Abschiednehmens. Dieser letzte Dienst dem Todeskandidaten gegenüber ist wichtiger als ein pompöses Begräbnis.

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS)

Diese Gesellschaft bildete sich aus einer Nürnberger Bürgerinitiative für humanes Sterben am 7.11.1980. Sie kämpft für das Recht des humanen Sterbens und für das Recht des Freitodes als eine Form der Sterbehilfe, wenn die Medizin die Beendung der Leiden nicht mehr erreichen kann und der Tod dieser schneller erreichen kann. Damals bestand die DGHS nur aus ein paar 100 ehrenamtlichen Mitgliedern, die sich um die Verstöße gegen die Humanität beim Sterben kümmerte. 1990 kam die DGHS, die ihren Sitz in Augsburg hat, auf ca. 32.000 Mitglieder. Ab der Lebensmitgliedschaft von 550 DM setzt sich die DGHS für ihre Mitglieder aktiv ein.

Seit ihrer Gründung hat sich die DGHS durch drei Fälle ins Licht der Öffentlichkeit gerückt.

Die Respektierung eines Selbstmordes durch den Krefelder Arzt Dr. Wittig.

Die Erlösungshilfe einer Krankenschwester in Hannover für einen 93-jährigen dahinsiechenden Patienten.

Beihilfe zum Selbstmord in der Klinik des Professor Julius Hakethal, welche als Pioniertat im Bereich der Selbsthilfe von der DGHS gesehen wird.

Die DGHS ist der Meinung, daß der größte Teil der Juristen keine oder nur sehr unzureichenden Kenntnisse hinsichtlich der Sterbehilfe haben, um einen Menschen in einem solchen Fall zu unterstützen. Die DGHS tritt für die Legalisierung der gesamten Sterbehilfe ein. Dabei unterscheidet sie zwischen der passiven Euthanasie, welche ein juristisch fixiertes Recht eines Menschen sein sollte. Bei der aktiven Sterbehilfe sollte aber bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, bevor die Sterbehilfe in Kraft tritt:

a)    Der Patient muß zurechnungsfähig sein bzw. der Wille zu sterben muß länger anhalten.

b)   Es muß ein unheilbares Leiden vorliegen.

c)    Der Leidende sollte körperlich nicht mehr in der Lage sein, sich selbst zu töten, d.h. er muß nachweislich den "Erlösungsbecher" nicht mehr heben können.

Sterbehilfe - gestern und heute:



Euthanasie tauchte zum ersten Mal mit der Bedeutung "Guter Tod" im 5. Jh. vor Christi auf.

Entstehung einer Hospizbewegung: Sie beinhaltete die Sterbebegleitung ohne Lebensverkürzung und die angemessene psychologische Behandlung der Sterbenden.

Ab 1913 wurde Euthanasie im Sinne der Sterbehilfe durchgeführt.

Im 3. Reich wurde die Umschreibung der Sterbehilfe etwas ausgeweitet. Diese euphemistische Umschreibung des Naziregimes bildete fort an die Legitimationsbasis für die Massenmorde. Man nannte es die Vernichtung lebensunwerten Lebens. Unter diese Vernichtung fielen z. B. Kranke, Alte und Behinderte

Hospize

Hospize haben eine lange Tradition, da schon im Mittelalter hilflose, arme, kranke und sterbende Menschen dort aufgenommen wurden.

Im Hospizhaus Georgstraße in Oldenburg wohnen acht Menschen. Es sind vorrangig Sterbende, die trotz allen Bemühens nicht wissen. Dieses von der evangelisch lutherischen und katholischen Kirche unterstützte Hospiz hat das Motto: "Leben bis zuletzt". Aus diesem Grund stehen die Sterbenden auch im Mittelpunkt aller Geschehnisse.

Zu den Zielen des Hospiz' gehört u.a. auch, den Angehörigen und Pflegenden eine Entlastung zu schaffen und den Todgeweihten Bedürfnisse und Wünsche zu erfüllen. Außerdem bietet eine Vermittlung von ambulanten Mitarbeiter (Mitarbeiter, die die Sterbenden zu Hause betreuen).

Bundesweit gibt es 500 ambulante und 30 stationäre Initiativen, in Niedersachsen 56 Initiativen und in Oldenburg 65 Hospizmitarbeiter.

Umfrage

Laut einer Umfrage der DGHS von 1987 stellte man fest, daß 21% Bevölkerung für die Sterbehilfe ist. 27% der Frauen, die gegen Sterbehilfe sind, sind Hausfrauen und 18% der Männer, die der gleichen Meinung sind, arbeiten in traditionellen Berufen (z. B. Landwirt). Daher konnte man erkennen, daß um so höher der formale Bildungsgrad und Einkommen ist, auch die Einstellung immer positiverer ist. Die meisten Gegner der Sterbehilfe sind nach dieser Befragung ältere Menschen ab 65 Jahren.

Zustände in anderen Ländern

Beihilfe zum Selbstmord ist in Belgien, Frankreich, Luxemburg, Schweden und Deutschland straffrei. In den übrigen europäischen Ländern steht manchmal sogar der Suizid selbst unter Strafe, was aber durch die großzügige Spruchpraxis der dortigen Gerichte angeglichen wird. Sterbehilfevereinigungen in Australien, den Niederlanden, der Schweiz, Schweden und in den meisten Staaten der USA fungieren hauptsächlich als Patientenführungsverwalter und Sterbebegleitungsinstitutionen. In den Niederlanden werden Mitglieder auf deutsche und schweizerische Apotheken verwiesen, da es dort bestimmte Medikamente rezeptfrei gibt, die in hoher Dosierung zum Tod führen. Die Schweizer Sterbehilfevereinigung Exit war ursprünglich für die aktive Sterbehilfe, tritt davon zurück und ist jetzt noch für die passive Sterbehilfe. Nach 3-monatigen Mitgliedschaft gibt sie Anleitungen zum Selbstmord aus, die DGHS dagegen erst nach einem Jahr.

In keinem Land der Erde ist die aktive Sterbehilfe oder die Tötung auf Verlangen straffrei. Nur im norwegischen Strafgesetzbuch gibt es einen Passus, der eine Strafmilderung bei Tötung auf Verlangen vorsieht, wenn jemand aus Mitleid einen hoffnungslosen Kranken das Leben nimmt. Patientenverfügung (wie die DGHS vorschlägt) gibt es in 35 Bundesstaaten der USA, Finnland, Australien und der Schweiz.

Script and Copyright by Stefanie Schmatloch and Alexander Dressler, 1996



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