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Referat Die Baugenehmigung



gemeinschaftskunde referate

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Die Baugenehmigung

Der Traum vieler Menschen ist ein eigenes Haus zu haben.

Man braucht dann nicht zu befürchten, daß man wegen Kündigung seine Wohnung verlassen muß. Man kann seine Wohnung auch so herrichten , wie man es will. Und man braucht auch keine Miete zu bezahlen. Auf der anderen Seite braucht man viel Geld um ein Haus bauen zu können. Bis man die Schulden abbezahlt hat braucht man meistens einige Jahre.

Wer ein Haus bauen möchte braucht einen Bauplatz. Die Kosten des Bauplatzes beziehen sich auf den Bauort und den Baugrund ( Lehm, Kies, Grundwasser). Bei uns in Dettingen kostet der qm Baugrund zur Zeit 106DM. Bei 500 qm sind das

53.000 DM.

Bauen darf man nur auf Grundstücken, die von den zuständigen Amtern zum Bauen zugelassen sind.

Von den Amtern werden zum Bauen folgende Grundstücke zugelassen:

 Grundstücke, die innerhalb eines Dorfes oder einer Stadt

noch nicht bebaut sind (sogenannte Baulücken)

 Grundstücke, die innerhalb eines Gebiets liegen, für das es einen Bebauungsplan gibt.

Wer auf einem Baulücke-Grundstück bauen will muß so bauen, daß sein Bauwerk zu den Bauwerken in der Umgebung paßt.

Wer auf einem Grundstück innerhalb eines Bebauungsplan-

Gebietes bauen will muß so bauen wie es die Vorschriften des Bebauungsplanes regeln. Wenn man anders bauen will, zum Beispiel wenn man das Haus an eine andere Stelle bauen will wie das im Bebauungsplan vorgeschrieben ist braucht man eine Sondergenehmigung der Gemeinde.

In einem Bebauungsplan ist u.a. geregelt:

 ob in dem Baugebiet nur Wohnhäuser oder z.B. auch

Gewerbe- betriebe gebaut werden dürfen

 wie viele Wohnungen höchstens auf einem Bauplatz gebaut werden dürfen

 wo das Wohnhaus auf dem Baugrundstück gebaut werden

darf

(z.B. Abstandflächen zu den Nachbarn)

 in welcher Richtung das Haus stehen soll

 wie hoch das Wohnhaus höchstens sein darf

 wie die Neigung des Daches sein soll

 wie die Farbe der Dachziegel sein darf

 ob und wie man Sonnen-Kollektoren auf das Dach installieren darf



 in welchen Farben das Haus gestrichen werden darf

 wie man das Regenwasser ableiten oder versickern soll

 wie man das Grundstück bepflanzen soll oder darf

 ob und wie man um das Grundstück einen Zaun oder eine

Mauer anbringen darf

 wie viele Autostellplätze auf dem eigenen Grundstück hergerichtet werden müssen

Wie muß ein Grundstück sein, damit man darauf bauen

kann ?

 Es muß von der Baugenehmigungsbehörde als Bauplatz

zugelassen sein.

 Es muß eine so breite befestigte Zufahrt von einer öffentlichen Straße vorhanden sein, damit im Notfall ein Feuerwehrfahrzeug und ein Krankenwagen auf das Grundstück fahren können.

 Es muß ein Anschluß an die öffentliche

Trinkwasserversorgung vorhanden sein.

 Es muß ein Anschluß an die öffentliche Abwasserleitung hergestellt werden können.

 Es muß ein Anschluß an die Stromversorgung möglich sein.

Was braucht man bevor man mit dem Bauen anfangen kann ?

1. das erforderliche Geld (Abklärung der Finanzierung mit

der Bank)

2. einen Bauplatz

3. eine Baugenehmigung

Wie bekommt man eine Baugenehmigung ?

Um eine Baugenehmigung zu bekommen muß man in der

Gemeinde in der der Bauplatz liegt einen Baugenehmigungs- Antrag einreichen.

1. Wenn der Bauplatz in einem Bebauungsplan-Gebiet liegt, die Bauunterlagen vollständig sind und im Bauantrag alle Vorschriften des Bebauungsplanes eingehalten wurden, kann man innerhalb 2 Wochen mit dem Bauen beginnen. Die Gemeinde prüft nur ob die Bauunterlagen vollständig sind. Die Verantwortung, daß alle Vorschriften

eingehalten sind liegt beim Architekten und beim

Bauleiter. Dieses sehr schnelle Baugenehmigungs- verfahren (es heißt Baukenntnis-Verfahren) für ein Wohnhaus innerhalb eines Bebauungplan-Gebietes gibt es erst seit Januar 1996.

2. Wenn der Bauplatz nicht in einem Bebauungsplan-Gebiet

liegt muß zuerst die Gemeinde und dann das Landratsamt den Bauantrag genehmigen.

Bis man eine solche Genehmigung bekommt dauert es durchschnittlich 6 Wochen.



Die Baugenehmigungsbehörde prüft,

 ob der Bauantrag vollständig ist

 ob ein Sachverständiger, z.B. Architekt oder

Bautechniker den Bauplan erstellt hat

 ob die Nachbarn über den Bauantrag informiert worden sind oder ob die Gemeinde das noch erledigen muß

 ob zum Bauplatz eine ausreichende Straße vorhanden ist

 ob für den Bauplatz ein Wasserversorgungs- und

Abwasserversorgungsanschluß vorhanden ist

 ob durch das geplante Haus die Abstandsvorschriften zu den Nachbargrundstücken eingehalten sind.

Je höher das Haus ist, desto größer muß der Abstand zum

Nachbar-Grundstück sein

 ob eine ausreichende Wärmeisolierung der Wände

,Fenster, Türen und des Daches vorgesehen ist

 ob die Brandschutz-Vorschriften eingehalten sind

 ob die Unfallsverhütungs-Vorschriften eingehalten sind

wie z.B. Geländer an Treppen und Balkonen

 ob für den Bau des Hauses ein sachkundiger Bauleiter vorhanden ist

Keine Baugenehmigung braucht man z.B.

 für ein Gartenhäuschen mit bis zu 40 cbm Rauminhalt

 für ein Gewächshaus bis zu 4 Meter Höhe

 für eine Überdachung des Hauseinganges, der Terrasse oder des Balkons

Auch wenn man dafür keine Baugenehmigung braucht, muß

man die Bauvorschriften wie z.B. die Abstände zum

Nachbarn einhalten.

Was kostet eine Baugenehmigung ?

Die Höhe der Baugenehmigungsgebühr richtet sich nach den

geschätzten Baukosten. Sie beträgt 0.4% .

Bei geschätzten Baukosten von z.B. 500.000DM kostet die

Genehmigung also rund 2000DM.

Das Baukenntnis-Verfahren ist billiger, weil dabei der Bauleiter und der Architekt die Verantwortung für die richtige Planung und Ausführung haben.

Die Gebühr beim Baukenntnis-Verfahren beträgt nur 0.05% der geschätzten Baukosten. Also bei geschätzten Baukosten von 500.000DM statt 2000 DM nur 250 DM.

Dafür verlangen aber bei diesem Verfahren der Architekt und der Bauleiter von den Bauenden mehr Geld.



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