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Referat Aspekte der Gerechtigkeit

gemeinschaftskunde referate

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Aspekte der Gerechtigkeit


· Tugend

· Relativierung von eigenen Interessen, Sympathien, Wünschen u. Vorlieben

· Inhaltliche Aspekte vor personalen Aspekten

Bereitschaft zur Unterwerfung unter eine Unparteiische Instanz


Dimensionen des Gerechtigkeitsbegriffs

· Gesellschaft/Staat als soziales Ganzes

Besondere (austeilende) Gerechtigkeit (i. particularis) gegenüber dem Bürger

Besondere ausgleichende Gerechtigkeit (Tauschg , Wiedergutmachungsg., Strafg )

der Bürger untereinander

Allgemeine G. und legale G. (ius universalis/legalis) der Bürger gegen ber dem Staat: Staatsbürgerliche Pflichten, die jeder Bürger erfüllen muß (Gesetze befolgen)


Gerechtigkeit als Kardinaltugend

· Die Seele wird in 3 Teile gegliedert, denen wiederum jeweils eine Tugend zugeordnet wird. Über allem steht die Gerechtigkeit:

· Vernunft - Weisheit

Mut - Tapferkeit

Begierde - Mäßigung


Maßstäbe der materialen Gerechtigkeit

Mater. Gerechtigkeitstheor. Sind darauf gerichtet, konkrete Aussagen darüber zu machen, was gerecht und was ungerecht ist

· Jedem das Seine: allgemeinstes und inhaltsarmes Kriterium

· Jedem das Gleiche in Bezug auf grundlegende Rechte

· Jedem nach seinen Verdiensten

· Jedem nach seinen Bedürfnissen

Gerechtigkeitstheorien

Materiale Theorien: inhaltlich orientiert, Gerechtigkeit wird argumentativ abgeleitet z.B. aus Vorstellungen von der Natur des Kosmos, der göttlichen Weltordnung .

Prozedurale Theorien: orientiert an Methoden zur Begründung der Gerechtigkeit

z.B. durch das Modell des Gesellschaftsvertrages. Kompetenz, Unvoreingenommenheit, Redlichkeit, Gewissenhaftigkeit und Vernunft sind Voraussetzungen und Kriterien des rationellen Streitgespräches

· Göttliche Schöpfungsordnung: Gerechtigkeit Gottes als des Richters schlie t den Aspekt der Gnade mit ein u. apelliert an den Menschen, mit der göttl. Rechtsordnung zu leben, dem Bund Gottes mit Israel entsprechend.

Smith versucht G. aus der Natur des Menschen abzuleiten. Er leitet aus dem

Begriff Gesetze und Regeln f. den Umgang miteinander ab, die durch den Einsatz strafender Gewalt abgesichert werden müssen. Schuldgefühl ist zwar eine Naturanlage des Menschen, reicht aber als Kontrollinstanz nicht aus.

· Hobbes: Freiheit nur, wenn sie den Staat nicht 'stört', kein Widerspruch, Naturzustand=Krieg aller gegen alle=absolute Anarchie=absolute Freiheit, Leviathan=Staat:alle schlie en sich zusammen-Schutz und Sicherheit des einzelnen, Staat=absolutistisch, mit einem Herrscher

Kant: Naturzustand als rationale Konstruktion eines Zustandes der Rechts- und Verfassungslosigkeit, eines Zustandes tendenzielell gewaltsamer Konfliktlösung, der seine Überwindung fordert; vernünftig eine Ordnung, die durch ein allgemeines Gesetz bestimmt ist, durch universale Gerechtigkeit

· Gesellschaftsvertrag als Vernunfteinsicht, Gleichheit aller Menschen durch die Bestimmung des Menschen als Vernunftwesen und bestimmte Vorstellungen des Menschen blieben bis ins 20. Jh. Erhalten

Mill Vernunft- und Naturorientierung

· Rawls: Grundsätze:

Gleiches Rechtr alle auf das umfangreichste System gleicher Grundfreiheiten

2. Soziale und wirtschaftl Ungerechtigkeiten sind so zu gestalten, daß sie a) zu jedermanns Vorteil dienen und sie b) mit Positionen und Amtern verbunden sind, die jedem offenstehen.


Positives Recht

Vom Menschen, insbesondere vom Gesetzgeber gesetztes Recht

· Recht und Ethik und Recht und Sittlichkeit haben begrifflich und grundsätzlich nichts miteinander zu tun

Ethisch verwerfliche oder bedenkliche Rechtsnormen sind nach dieser Auffassung gültige Rechtsnormen

· Wertneutraler Standpunkt: auf eine ethische Fundierung des Rechts wird begrifflich verzichtet

Muß vom Staat garantiert sein

Staat garantiert Recht, indem er an die Nichtbeachtung der Rechtsnormen nachteilige Rechtsfolgen ankpft, die er in aller Regel mit Mitteln der Staatsmacht durchsetzt

· Nur vom Machthaber gesetztes Recht sei Recht, und nur was er als Unrecht bestimme,nne als Unrecht gelten

Macht steht über dem Recht

Positives Recht als solches kann nie Unrecht sein


Naturrecht(überpositives Recht)

· Natürliches oder vernünftiges Recht

· Rechtsnormen müssen bestimmten moralischen Anforderungen genügen, die in der

Natur des Menschen liegen

Als zentral und für jede weitere Rechtsnorm verbindlich betrachtet wird z.B. das Prinzip der Menschenwürde.

Es darf keine Rechtsnorm geben, die ethisch verwerflich ist

Auch positives Recht kann Unrecht sein

Der Maßstab der Gerechtigkeit des positiven Rechts ist das Naturrecht.


Radbruch-Formel:

Das positive Recht hat aus Gnden der Rechtssicherheit Vorrang vor dem berpositiven Recht. Wenn jedoch der Widerspruch zwischen positivem und berpositiven Recht zu groß wird, hat das positive Recht in Form von Gesetzen als 'unrichtiges Recht' der Gerechtigkeit (Naturrecht) zu weichen.

Rechtsregeln:

· Werden zu bestimmten Zeiten in einer Gestimmten Gesellschaft aufgestellt.

Sind insoweit dokumentiert

Sind einklagbar, erzwingbar; zum Recht gehört auch immer der Vollzug, die

Durchsetzung und die Sanktion

nnen aufgegeben werden, wenn sie niemand mehr beachtet; eine Rechtsnorm, die sanktionslos jeden Tag übertreten werden kann, zerbricht

· Und sie beziehen sich vor allem auf das äußere Verhalten der Menschen und schreiben keine ausdrückliche Gesinnung vor


Moralregeln:

· Gelten allgemein

Brauchen nicht dokumentiert zu werden

Sind in der Regeln nicht einklagbar

· Gelten auch gegen zahlreiche Verstö e

· Und sie beziehen sich in erster Linie auf das innere Verhalten der Menschen Diese Unterscheidungen schärfen den Blick für die Eigenart moralischer Fragestellungen und Argument.


Rechtsstaat:

· Gewaltenteilung: Aufteilung der Staatsgewalt auf Legislative, Exekutive und

Judikative: Einschränkung und Mä igung der Macht und gegenseitige Kontrolle

· Grundrechte

· Gesetzßigkeit der Verwaltung

· Rechtsschutz durch unabhängige Gerichte

Berechenbarkeit und Voraussehbarkeit staatlicher Machtäußerung

(Rechtsgarantie))


Begriff des Rechtsstaates:

2 Prinzipien:

Garantie der Menschenrechte

Gewaltenteilung plus Folgeprinzipien


Demokratie im Rechtsstaat:

Sicherung des inneren Friedens

· Freiheitssicherung

· Herstellung und Sicherung rechtlicher Gleichheit aller Menschen: 'Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich ' (Art. 3 1 GG)

Sozialer Ausgleich: Der Staat ist aufgerufen zum aktiven Eingreifen in das wirtschaftliche und gesellschaftliche Geschehen zur Stützung der Schwachen und Beschränkung der Starken

Steuerung gesellschaftlicher Prozesse durch das Recht


Sozialstaat

· Er ist dem Ideal sozialer Gerechtigkeit verpflichtet

Es sollen die materiellen Voraussetzungen für die Betätigung von Freiheit geschaffen werden

Ausgleich sozialer Ungerechtigkeit und Chancengleichheit für alle



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