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Referat ABTREIBUNG - Methoden, Gründe fürs Abtreiben, Mögliche Folgen der Abtreibung, Gesetzliche Lage



biologie referate

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ABTREIBUNG


  1. Einleitung
  2. Methoden
  3. Gründe fürs Abtreiben
  4. Mögliche Folgen der Abtreibung
  5. Gesetzliche Lage
  6. Quiz

Quellen: Internet, Lexikon


1. Einleitung

Weltweit wird die Zahl der Abtreibungen jährlich auf 50-60 Mio. geschätzt. In Indien z.B. sterben im Jahr in etwa 500.000 Frauen an illegalen Abtreibungen! Mehrere Umfragen ergaben, dass 95% aller Frauen, die schon einmal abgetrieben haben, dies nicht wiederholen würden. Die meisten Menschen wissen nicht, was bei einer Abtreibung wirklich passiert. Viele Frauen, die abgetrieben haben, waren sich nicht voll bewusst, dass sie ein Kind getötet haben: „Bis zum dritten Monat ist das doch noch gar kein richtiger Mensch. Das ist doch nur ein Schwangerschaftsgewebe.“ denken sie. Das stimmt nicht! Bei einer Abtreibung stirbt ein Kind! Fast alle Kinder die gewaltsam durch eine Abtreibung aus dem Mutterleib entfernt werden, sind älter als 8 Wochen. Sämtliche Organe sind in diesem Alter vorhanden. Das Kind hat Todesangst und Schmerzen, wenn ihm das Leben genommen wird. Bereits am 28. Tag existiert der Nervus trigeminus mit allen drei Asten im Gesichtsbereich. In der 6. Woche sind in den Händen feine Nerven-Endigungen nachweisbar, wie sie für schmerzleitende Fasern charakteristisch sind. Ultraschall-Aufzeichnungen zeigen, wie der Puls des Kindes auf 200 schnellt in dem Augenblick, da der Mutterleib gewaltsam geöffnet wird.                                                         Sie werden getötet durch die Absaugmethode (häufigste Form der Abtreibung), durch Ausschabung (Curettage), durch eine Salzlösung oder – ältere Kinder – durch die Prostaglandinmethode und Kaiserschnitt.



2. Die Methoden

Die Absaug-Methode                                                               

Die Absaug-Methode ist die häufigste Form der Abtreibung. In Deutschland werden 86,55% aller Abrüche mit ihr durchgeführt. Sie wird zwischen der 6. und 12. Woche angewandt.

Durch den erweiterten Muttermund führt der Arzt einen flexiblen Plastikschlauch in die Gebärmutter ein. Das Saugrohr, das durch den Gebärmutterhals eingeführt wird, um die Frucht abzusaugen, hat normalerweise einen Durchmesser von 6-10 mm. Das Kind wird durch einen starken Sog - zehn- bis dreißigfache Kraft eines Staubsaugers - in Stücke gerissen. Zuerst werden die Arme und Beine vom Körper getrennt, dann der Rumpf vom Kopf. Da der Kopf zu groß ist, um durch den Plastikschlauch zu passen, knackt ihn der Arzt mit Spezialinstrumenten wie eine Nuss und saugt die Bruchstücke einzeln ab in ein Gefäß. Der zerfetzte Körper des Kindes wird zum Verbrennungsofen gegeben.

Die Ausschabung (Curettage)

Bei der Ausschabung wird der Gebärmutterhals mit Metallstiften erweitert, damit der Arzt mit den Instrumenten in die Gebärmutter eindringen kann. Die Abort-Zange ergreift das Kind und zieht es aus der Gebärmutter heraus. Dabei wird es in Stücke gerissen. Sind alle Kindsteile entfernt, wird die Gebärmutter mit einer Curette — einem stumpfen Schabeisen ausgekratzt. Krankenpfleger setzen die einzelnen Körperteile wieder zusammen, um sie auf Vollständigkeit zu prüfen und sicherzustellen, dass die Gebärmutter leer ist. Trotzdem kommt es in vielen Fällen zu Infektionen, Komplikationen und gesundheitlichen Schäden der Mutter. Diese Methode wird zwischen der 7. und 12. Woche angewendet.


Prostaglandin – Methode

Das Prostaglandin wird in die Gebärmutter-Muskulatur  gespritzt und/oder als Gel auf den Muttermund aufgetragen. Danach bleibt die Mutter auf der Station bis die Wehen einsetzen. Das dauert 4 bis 16 Stunden. Danach kommt sie zur Beobachtung in den Kreissaal, dort findet auch die 'Geburt' statt. Das Kind wird, wenn es die Belastung der Wehen übersteht, lebend geboren und dann dem Tod überlassen. Die Kinder werden einfach - wie Abfall - in einen Eimer geworfen. Es gibt einige Fälle, in denen kleine Jungen und Mädchen die Abtreibung überlebt haben. Ein Kind lebte noch vier Tage nach der Abtreibung und weinte in einem Kübel. Etwa jedes dritte Kind kommt lebend zur Welt. Eine Krankenschwester schüttete ihr Herz aus: „lhr müsstet mal meine Arbeit tun, dann wüsstet ihr, dass Ungeborene keine Zellklumpen sind. Es kommt vor, dass Kinder oft Stunden nach dem Eingriff in Abfallbehältern noch zucken und wimmern.'


Kaiserschnitt

Beim Kaiserschnitt werden der Leib und die Gebärmutter der Frau chirurgisch geöffnet. Das Kind wird aus der Gebärmutterhöhle gehoben und - weggeworfen. Fast alle Kinder kommen lebend zur Welt. Sie werden nach der Entbindung getötet (Atemlähmungs-Spritze, Ersticken) oder unversorgt liegengelassen, bis sie - oft nach stundenlangem Todeskampf—gestorben sind.

Salzlösung

Der Abtreiber injiziert eine Salzlösung in die Gebärmutter. Das Kind trinkt sie mit dem Fruchtwasser und wird innerlich und äußerlich verbrannt. Eine grausame Methode die mehrere Stunden dauert kann. Wenn die Betäubung nicht richtig wirkt, fühlt die Mutter wie ihr Kind im Todeskampf um sich tritt

Mifegyne - Todespille

Mifegyne ist ein künstliches Hormon, das in seiner Struktur dem natürlichen Hormon Progesteron ähnelt. Progesteron ist entscheidend an der Entwicklung und Erhaltung der Schwangerschaft beteiligt. Mifegyne blockiert die Wirkung von Progesteron. Es kommt zum Abbau der Gebärmutterschleimhaut, einer Blutung und zum Schwangerschaftsabbruch. Zusätzlich bewirkt Mifegyne eine Erweichung und Öffnung des Gebärmutterhalses sowie Kontraktionen der Gebärmutter. 36 bis 48 Stunden nach der Einnahme von Mifegyne muss zusätzlich ein Prostaglandinpräparat eingenommen werden. Prostaglandine fördern die Ausstoßung des Schwangerschaftsgewebes und erhöhen die Wirksamkeit von Mifegyne. Bei dieser Methode der Abtreibung sind drei Arzt- oder Klinikbesuche erforderlich. Beim ersten Mal nimmt die Frau unter ärztlicher Aufsicht 3 Tabletten ein. Das Kind muss nun während eines 48-stündigen Todeskampfes ersticken. Beim zweiten Mal (36 bis 48 Stunden später) wird das Prostaglandin gegeben. Danach muss man etwa drei Stunden unter ärztlicher Beobachtung bleiben. Bei den meisten Frauen kommt es während dieser Zeit zum Abbruch, bei jeder vierten Frau aber erst nach mehr als 24 Stunden. Der dritte Besuch beim Arzt oder in der Klinik (8 bis 14 Tage später) dient der Nachuntersuchung, um sicherzustellen, dass der Schwangerschaftsabbruch vollständig erfolgte. Diese Pille kann nur bis zur siebten Schwangerschaftswoche verwendet werden, da die Wirksamkeit des Mittels mit fortschreitender Dauer der Schwangerschaft abnimmt. Das ganze ist für die Frau mit heftigen Unterbauchkrämpfen, Übelkeit, Erbrechen und starken Blutungen, die nach der Einnahme von Mifegyne bis zu 12 Tage andauern können, verbunden. Die kombinierte Anwendung von Mifegyne mit Prostaglandin führt bei rund 96% der Frauen zum vollständigen Schwangerschaftsabbruch. Wenn es nicht zum Schwangerschaftsabbruch gekommen oder Restgewebe in der Gebärmutter verblieben ist, wird ein zusätzlicher instrumenteller Eingriff erforderlich. Die Pille ist außerdem sehr gefährlich. Mehrere Frauen haben schon Herzinfarkte erlitten, die unter Umständen auch zum Tod führen können. Mifegyne sollte nicht bei Frauen angewendet werden deren Schwangerschaft länger als 49 Tage besteht, mehr als 10 Zigaretten am Tag rauchen, bei Frauen über 35 Jahren, bei Unterernährung und bei Leber- und Nierenversagen. Es besteht, wie bei allen anderen Abtreibungsmethoden auch, die Pflicht zu einer Beratung spätestens 3 Tage vor dem Abbruch. Das Medikament ist ab August 1999 in Deutschland zugelassen. Jedoch wurde Ende 2000 die Herstellung und der Verkauf in Deutschland eingestellt. Die Abtreibung mit Mifegyne zwischen 225 und 300 €.

3. Gründe fürs Abtreiben

- Wenn der Arzt einer Mutter sagt, dass ihr Kind wahrscheinlich behindert sein wird, ist dies oft für die Mutter ein Abtreibungsgrund. Was die Mutter nicht weiß, ist, dass der Arzt mit wahrscheinlich behindert eine 0,5%ige Behinderung meint. Das bedeutet also, dass unter 200 Kindern nur eines behindert sein wird.



- Wenn eine Trennung während der Schwangerschaft erfolgt, wird das Kind oft aus Mitleid nur mit einem Elternteil aufzuwachsen, abgetrieben.

- Was wäre, wenn die Mutter durch eine Vergewaltigung schwanger geworden wäre? Zuerst muss man einmal sagen, dass dies besonders selten vorkommt, weil der Körper einer Frau durch Faktoren wie Stress  beeinflusst wird und dadurch kann sich der Eisprung verzögern.


Andere Gründe wären z.B. Alter, Geld, Karriere, Bequemlichkeit,

Sollte eines der betreffenden Themen in Frage kommen, fragt man sich, warum abtreiben, wo es doch noch viele andere Möglichkeiten gibt!

z.B.   Adoption

Natürlich ist es schwer für die Mutter, ein Kind nach der Geburt herzugeben, aber

eigentlich ist es schlimmer jemanden tot zu wissen, als bei Menschen, die ihn

lieben und sich gut um ihn kümmern.

Pflegefamilie

D.h. eine Familie nimmt das Kind eine Zeit lang auf, z.B. bis die Mutter die

Ausbildung fertig gemacht hat, oder was immer auch ihr Problem ist.


Es gibt auch noch Beratungsstellen, die Familien vermitteln, wo die Mutter mit ihrem Kind bleiben kann, bis sich ihr Leben normalisiert hat.

4. Mögliche Folgen der Abtreibung


a.)   Körperliche Abtreibungsfolgen:

Gebärmutterverletzungen: Die Wandung der Gebärmutter ist in der Schwangerschaft so weich, dass sie mit jedem Gerät (Saugrohr oder Curette) schon bei ganz geringem Druck durchstoßen werden kann. Folge: Starke Blutung, innere Blutung, Bauchfellentzündung. Manchmal ist die sofortige Entfernung der Gebärmutter notwendig.

Verwachsungen im Unterleib

- Verschluss beider Eileiter und damit anschließende Unfruchtbarkeit

Neigung zu Früh- und Fehlgeburten


Missbildungen: Die Veränderungen in der Gebärmutter haben oft die mangelnde Ver-sorgung des Kindes zur Folge. Diese ist wiederum die Ursache für gehäufte Missbildungen nach Abtreibungen.

b.)   seelische Folgen:

Seelische Folgen sind oft schlimmer. 77% befragter Frauen, die bereits eine Abtreibung hinter sich haben, bejahten s. Folgen

Depressionen

Absterben des Gefühlslebens

Hass und Ekel gegen Sex

Wut auf Männer

Beziehungsstörungen (Abbruch der B.,)



Schuldgefühle

Angstgefühle

Alpträume

Schlaflosigkeit

Selbstmordversuche

Häufiges Weinen und Schreikrämpfe, usw.



5. Gesetzliche Lage

Abtreibung wird vom Gesetz nicht erlaubt oder gebilligt, sondern nur aus dem Bereich dem strafrechterheblichen Unrechts ausgeschieden, wenn sie innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft nach vorhergehender ärztlicher Beratung von einem Arzt vorgenommen wird.

In folgenden Ausnahmen wird die Abtreibung bis zur Geburt toleriert

Wenn ernste Gefahr für körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren besteht.

Wenn ernste Gefahr besteht, dass das Kind körperlich oder geistig schwer geschädigt sein wird.

Wenn die Schwangere zur Zeit der Empfängnis unmündig gewesen ist (dieser Punkt ist in Europa nur in Österreich)


            Die Absaug-Methode


Prostaglandinmethode


Ausschabung

Kaiserschnitt




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